TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 31.08.2019 17:34 - zuletzt bearbeitet am 13.02.2020 19:00 von Lars
Hallo liebe Community,
ich würde gerne eure Meinungen zur nur innerhalb Deutschlands geltenden Vodafone-Flat (Gespräche zu anderen Vodafone Nummern sind kostenlos) hören. Meiner Meinung nach verstößt das gegen die Telekom-Binnenmarkt-Verordnung, nach der der Tarif genau so (!) im europäischen Ausland genutzt werden kann, wie in Deutschland.
Mir ist es aufgefallen, als ich im Ausland war und eine Vodafone Nummer in Deutschland angerufen habe. Als ich nach dem Gespräch 7 Euro weniger Guthaben hatte, habe ich das Kleingedruckte gelesen und nochmal genauer in die SMS geschaut, die ich beim Grenzübertritt bekommen habe, da steht es dann so drin wie oben beschrieben.
Nachdem Vodafone kürzlich verurteilt wurde, mit dem Stream-Service Vodafone Pass ebenfalls gegen EU-Recht zu verstoßen, denke ich dass der Fall hier ähnlich gelagert ist. Die 7 Euro sind mir fast egal, ich finde es nur so eine Unverschämtheit, wie milliardenschwere Unternehmen, denen ich jeden wohlverdienten Cent gönne, noch mehr Gewinn machen wollen auf dem Rücken der Verbraucher. Und für 7 Euro hänge ich mich auch ungern in die Warteschleife beim Kundenservice, zumal man sicher nicht sagen wird "ach, sorry, das haben wir falsch gemacht, sie bekommen Ihr Geld zurück und wir ändern die Klausel für alle Kunden, sodass sie gesetzeskonform wird". Daher: was meint ihr? Gerne sind auch Vodafone-Mitarbeiter gefragt. Ich überlege ernsthaft, der Regulierungsbehörde Bescheid zu sagen. Ich finde es nur so schade, dass man überhaut bei den Authoritiäten petzen muss damit sich große Unternehmen an die Regeln halten. Pfui!
*** @waitwhy, Thread von CallYa nach Feedback verschoben, da keine Hilfe erkennbar. ***
Edit: Beitrag in passendes Board verschoben. Lars
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 31.08.2019 18:52
Es gibt leider auch Ausnahmen vom Prinzip Roam like at Home.
Kann man bei der Bundesnetzagentur nachlesen.
am 31.08.2019 18:23
EU ungleich europäisches Ausland
In welchem Land warst du denn?
am 31.08.2019 18:52
Es gibt leider auch Ausnahmen vom Prinzip Roam like at Home.
Kann man bei der Bundesnetzagentur nachlesen.
31.08.2019 19:23 - bearbeitet 31.08.2019 19:24
Was hat die Telekom-Binnenmarkt-Verordnung denn mit Gesprächen zu tun?
Lt. Definition ist es doch nur die
Verordnung (EU) 2015/2120 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet.
am 31.08.2019 22:19
@Mav1976 Also ich habe das als eindeutige Frage, warum die Vodafoneflat nur in Deutschland gilt, verstanden.
@waitwhy, ist der Meinung diese Flat müsste EU-weit gelten und möchte sich deswegen bei der Bundesnetzagentur beschweren.
Er oder Sie hat aber leider die zugrunde liegenden EU-Verordnungen durcheinander gebracht …
am 31.08.2019 22:41
am 01.09.2019 02:58
Weiterhin: 7 € beim regulierten EU-Preis sind schon ganz schön heftig - da müsste das Gespräch schon länger gedauert haben...
Oder wurde das Gespräch zufällig aus der Schweiz oder einem Schweizer Mobilfunknetz getätigt?
In dem Fall gelten nämlich die EU-Regelungen nicht. Gleiches gilt bei Schiffsfahrten, wenn das Bordnetz genutzt wird.
am 01.09.2019 11:25
Die Diskussion könnte man schnell beenden, wenn Vodafone den allgmeinen Trend folgen und für den CallYa Smartphone Special auch die Allnet Flat freigeben würde.
am 01.09.2019 11:40
@mason schrieb:EU ungleich europäisches Ausland
In welchem Land warst du denn?
In Frankreich
am 01.09.2019 11:48
@tomi2 schrieb:@Mav1976 Also ich habe das als eindeutige Frage, warum die Vodafoneflat nur in Deutschland gilt, verstanden.
@waitwhy, ist der Meinung diese Flat müsste EU-weit gelten und möchte sich deswegen bei der Bundesnetzagentur beschweren.
Er oder Sie hat aber leider die zugrunde liegenden EU-Verordnungen durcheinander gebracht …
Ganau, war als Frage gemeint 🙂 Ja, da hab ich mit meinem Halbwissen offenbar Verwirrung gestiftet und die Verordnungen tatsächlich durcheinander gebracht, tut mir leid... Vielen Dank, dass ihr euch dennoch die Zeit genommen habt, zu kommentieren! Das hat mir wirklich sehr geholfen, denn dann ist das ja rechtlich im Rahmen, wenn auch natürlich weiterhin etwas ärgerlich.