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Verbraucherechte gestärkt -Zu langsame Internetverbindng muss nicht bezahlt werden
Cosmopolitan
Digitalisierer
Digitalisierer

Hallo,

nun ist endlich schluss, mit Vertrösten bei zu langsamen Internetverbindungen.

Die TKG Novelleberechtigt Kunden, die Zahlungen einzustellen, wenn die vertragliche Geschwindigkeit nicht geliefert wird und man das durch Messungen nachweisen kann. Auch im Falle von Störungen, kann man je nach Fall ab dem 3. Tag das Entgelt mindern. Auch wenn der Termin zur Entstörung nicht eingehalten wid, erhält man endlich eine Entschädigung.

 

§ 57 TKG Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung

 

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(4) 1Im Falle von
1. erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder

2. anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag angegebenen Leistung eines Telekommunikationsdienstes mit Ausnahme eines Internetzugangsdienstes, ist der Verbraucher unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 2Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. 3Ist der Eintritt der Voraussetzungen von Satz 1 Nummer 1 oder 2 unstreitig oder vom Verbraucher nachgewiesen worden, besteht das Recht des Verbrauchers zur Minderung so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbringt. 4Im Falle des vollständigen Ausfalls eines Dienstes ist eine erhaltene Entschädigung nach § 58 Absatz 3 auf die Minderung anzurechnen. 5Für eine Kündigung nach Satz 1 ist § 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. 6Für die Entschädigung des Anbieters im Falle einer Kündigung nach Satz 1 gilt § 56 Absatz 4 Satz 2 bis 4 entsprechend.

§ 58 Entstörung

 
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(3) 1Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. 2Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. 3Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. 4Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. 5Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

(4) 1Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. 2Absatz 3 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.

 

 

Edit: Beitrag in passendes Board verschoben. Lars

16 Antworten 16

'wird sich vodafone bei Störungen mehr und schneller bewegen müssen.' 

 

Woher Deine These, dass ein Gesetz Störungen schneller bewegt, sich aufzulösen?

 

Ich kann auch in ein Gesetz schreiben, dass eine defekte Mikrowelle nach einer Stunde wieder einsatzfähig sein muss - wie der Hersteller das dann umsetzen soll, wäre mir unklar...

 

Wir auch immer. Die Tarife werden potentiell teurer oder garantierte Leistungen kleiner - dann werden statt 1000er Leitungen nur noch 900er verkauft. 

Woher Deine These, dass ein Gesetz Störungen schneller bewegt, sich aufzulösen?

Wenn die Möglichkeit besteht, den Anschluss von vodafone tatsächlich kündigen zu können. Es gibt bis 2024 sicherlich Alternativen über LTE (Homespot) und den ein oder anderen Glasfaserausbau. Das ist nur mein Gedanke bzw. These. Wenn ein Unternehmen Kunden verliert, dann wird sich auch bewegt. Egal welche Branche es betrifft.
Wenn ein Kunde weg ist, bleibt der auch in der Regel länger weg.
Wenn das Nebenkostenprivileg fällt kann auch O2 über diese Anschlüsse ihre Kabeltarife anbieten. Bis jetzt geht das nur über "freie" Kabelanschlusse. Somit gibt es dann auch im Kabelnetz Konkurrenz: Vodafone, eazy und o2. Ich glaube deshalb das die Preise nicht steigen werden.

Dir ist schon klar, dass eazy direkt zu Vodafone gehört?

Und das auch o2 auf die Vorleistung von Vodafone im Kabelnetz angewiesen ist - d.h. eine Entstörung auch dort im Zweifel nicht schneller gehen wird?

 

Und noch was:

LTE kannst du knicken, wenn du eine ernsthafte Internetverbindung mit Geschwindigkeit haben willst - denn dafür gibt es einerseits zu wenig Frequenzen und andererseits zu viele Nutzer. Selbst in den bestausgebautesten Zellen teilen sich alle Mobilfunkkunden derzeit "nur" 500 MBit/s im Download - in der Regel sind es gerade auf dem Land eher "nur" 125 MBit/s im Netzausbau - und zwar providerübergreifend. Und daran ändert auch 5G nicht wirklich viel - weil niemand auf dem Land für jedes Haus einen eigenen Mast hinstellen wird, sondern am Ende ein Mast eventuell sogar mehrere Orte versorgt.

Die Zukunft wird zeigen was 2024 alles über LTE geht. Das eazy zu vodafone gehört, das weis ich auch (habe aktuell den eazy20 Tarif). o2 nutzt zwar das Kabelnetz von vodafone aber die werden sicherlich Verträge mit vodafone schließen, was die Störungsbeseitigung angeht.


Ich hatte o2 DSL und das läuft auch über das Telekom Netz. o2 hat es nicht hin bekommen die Störung (Speedprobleme) zu beseitigen und schwafelte was von Netzüberlastung. Dann habe ich beim regionalen Anbieter DSL bestellt und dort gab es auch das selbe Problem. Die haben einen Techniker geschickt und im Endeffekt gab es ein Kabelbruch und die Bagger sind angerückt. Danach habe ich den DSL Anschluss vom regionalen Anbieter wiederrufen und freue mich das der o2 Anschluss nun die zugesicherte Geschwindigkeit hatte (wegen Vertragslaufzeit behalten).
Damit will ich sagen, das selbst bei einen Netzbetreiber durch verschiedene Tarifanbieter die Wahrscheinlichkeit erhöt wird, die Störung beseitig zu bekommen.
Ich kann mir auch vorstellen, dass es noch andere Anbieter in das Kabelnetz schaffen. Bei eazy finde ich es z.B. ganz gut das sie auch per E-Mail erreichbar sind und ohne Textbausteine antworten. Das geht bei vodavone direkt nicht, obwohl es ein Tochterkonzern ist. Ich bin auch KD bei Simon, was auch ein Tochterunternehmen von Vodafone ist. Der dortige Telefonsupport ist viel kompetenter als der von vodafone und man braucht sich nicht durch dumme Fragen von einen Automaten drücken, bis man einen echten Menschen erreicht.
Komkurrenz belebt das Geschäfft, auch wenn alle die selbe Straße oder das selbe Netz benutzen.


@Denaris  schrieb:

Die Zukunft wird zeigen was 2024 alles über LTE geht.


Nicht viel mehr, als heute auch. Denn LTE wird nicht mehr ausgebaut...

 


@Denaris  schrieb:

Das eazy zu vodafone gehört, das weis ich auch (habe aktuell den eazy20 Tarif). o2 nutzt zwar das Kabelnetz von vodafone aber die werden sicherlich Verträge mit vodafone schließen, was die Störungsbeseitigung angeht.


Glauben sollte man in der Kirche - und o2 wird garantiert keine priorisierte Entstörung einkaufen, die am Ende die derzeit eh im Vergleich zu Vodafone teureren Kabelanschlüsse noch teurer macht.

 


@Denaris  schrieb:

Ich hatte o2 DSL und das läuft auch über das Telekom Netz. o2 hat es nicht hin bekommen die Störung (Speedprobleme) zu beseitigen und schwafelte was von Netzüberlastung. Dann habe ich beim regionalen Anbieter DSL bestellt und dort gab es auch das selbe Problem. Die haben einen Techniker geschickt und im Endeffekt gab es ein Kabelbruch und die Bagger sind angerückt. Danach habe ich den DSL Anschluss vom regionalen Anbieter wiederrufen und freue mich das der o2 Anschluss nun die zugesicherte Geschwindigkeit hatte (wegen Vertragslaufzeit behalten).
Damit will ich sagen, das selbst bei einen Netzbetreiber durch verschiedene Tarifanbieter die Wahrscheinlichkeit erhöt wird, die Störung beseitig zu bekommen.


Wer hat es denn jetzt wohl entstört? o2 oder doch eher der Netzanbieter direkt? Merkste selbst...

Und o2 scheint ja noch nicht mal gewillt gewesen zu sein, den Support vom Netzanbieter loszuschicken - weil die Einsätze o2 in Rechnung gestellt werden und o2 darauf nicht wirklich Bock hat.

 


@Denaris  schrieb:

Komkurrenz belebt das Geschäfft, auch wenn alle die selbe Straße oder das selbe Netz benutzen.


Wie gut das funktioniert, sieht man ja beim Netzausbau. Wieviel Netz hat doch gleich 1&1 ausgebaut? Ach stimmt - die haben ja kein wirkliches Netz, sondern nutzen nur die Bitstromvorleistungsprodukte, prahlen aber, wie gut sie doch seien...

 

Am Ende ist es nunmal so, dass sich die Ausbauten auf der Straße nicht rechnen, wenn der Staat nicht Subventionen gibt - weil die Provider bei 40-€-Tarifen am Ende nur so wenig Gewinn machen, dass es zwar für den Netzunterhalt und (hier und da) spärliche Ausbauten reicht, aber die eigentlich großen Würfe nicht kommen würden. Daran ändert auch Konkurrenz nichts - weil das Kabelverlegen so teuer ist, dass es Jahre braucht, um die Investitionen auch nur ansatzweise wieder reinzuholen.


@Denaris  schrieb:

Weil ab dann kann ich und viele viele andere tatsächlich den Anschluss komplett kündigen


Was aber niemanden nützt. Denn die Konkurrenz kann die Gesetze der Physik nicht außer Kraft setzen. Wenn die Leitung nicht mehr hergibt, dann geht nicht mehr. Egal welcher Anbieter. Der andere Anbieter kann dann lediglich vor Vertragsabschluß die garantierte Leistung halbieren, dann sagt er eben nur 50MBit zu anstatt 100 MBit, kommt mehr an freut es den Kunden.

Wird sich alles selbst lösen.