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# Kundenunfreundlicher Umgang
Musefunny
Youngster
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Aus heiterem Himmel haben wir eine Aufforderung bekommen eine Smartcart zurückzusenden, die wir vor mehren Monaten gekündigt hatten. Ultimativ wurden wir in dem Schreiben mit grammatischen Fehlern aufgefordert die Karte innerhalb von 12 Tagen zurückzusenden, ansonsten würde man uns 35,00 € in Rechnung stellen. Die Möglichkeit, dass wir vielleicht gar nicht zu Hause sein könnten, wurde gar nicht in Betracht gezogen. Ein sehr befremdliches, Kundenunfreundliches Gebaren. Wenn Vodafon was will, haben wir zu springen.

Da man regelmäßig in den Medien darauf hingewiesen wird, dass *piep*ische gefälschte E-Mails im Umlauf sind und man die auch an Rechtschreibfehlern erkennen kann, haben wir bei Vodafon zurückgerufen.

Die Erklärung war, dass man ausländische Mitarbeiter habe, die oftmals nicht der deutschen Sprache so mächtig sind und dafür müsse man Verständnis haben, auch wenn das dann zu solchen unnötigen Telefonaten führt. Einen weiteren Dialog lehnte die Gesprächspartnerin bei Vodafon ab und legte, wie das auch schon von vielen anderen Kunden beschrieben wurde, einfach auf.

Das ist die Art und Weise, wie Großkonzerne mit ihren Kunden kommunizieren.

30 Antworten 30
Also du bist eher streitsüchtig komprisslos und gibst keinem Grund nach, es ist mein Kommentar.
Beherzige wahre Begebenheiten, nicht alle Regelungen sind gute Sitte und richtig, auch bei Vodafone.

Das Kleinkind ist eher Vodafone seine Kundenberaterin die einfach auflegt.

Ich habe keine Smartcard oder Geräte, daher kannst du mir leider nichts darüber sagen 😅 und du kannst auch nichts sagen was der Kundin helfen würde

Die Welt besteht aus Menschen die sich helfen und das auch finanziell, der Kundenservice von Vodafone ist bekanntermassen sehr oft schlechter als dritte Klasse und Nein es stimmt alles so in dieser Welt. KUNDEN machen Urlaub zahlen alle Ihre Rechnungen pünktlich und werden nie über eine Rücksendung zum Vertragsende nochmal praktisch erinnert. Einfach Textzeilen herauszitieren und einseitg interpretieren ist kein fairer Meinungsaustausch.

Hör mal , Endgeräte werden nicht zurückgefordert oder es wird gesagt Sie müssen die Smartcard nicht zurückzusenden, soviele Beratungsfehler aber wenn der Kunde etwas verwechselt oder sich dafür schämt von einem Mitarbeiter angelogen worden zu sein im Guten, dann würde dich nicht mal die falsche Kundenberatung interessieren.

Geld für eine Familie ist tausend mal wichtiger als soviel Geld für eine angebliche Ersatzkarte die man zurücksenden kann, dass kann dir fast jeder Mensch bestätigen auf dieser Welt.
Es geht nicht um die Erstattung sondern um den Erhalt und Verbleib der Smartcard, die Post erstattet nichts wenn die Sendung 20Tage später auftaucht, als Kunde kann man aber nichts später vorhalten 😅
Höre mal eigene Postzustellung ist zugelassen, man darf selber seine Post ausfahren in Deutschland !

Es heisst "unverzüglich und ohne Aufforderung zurückzusenden", also ohne schuldhaftes Zögern. Urlaub ist aber schuldhaftes Zögern. Müsste man aber z.B. ins Krankenhaus könnte man auf Kulanz hoffen, dann wird die Smartcard aber eventuell erstmal in Rechnung gestellt und dann später wieder erstattet.


@braunerbrownie  schrieb:
Hör mal , Endgeräte werden nicht zurückgefordert

Doch, werden sie. Ich musste meins auch zurückschicken, wurde sogar in der Kündigungsbestätigung extra erwähnt.

@braunerbrownie 

Du malst Dir die Welt auch wie sie Dir gefällt, oder?
Was denkst Du wer Du bist? Da brauchst auch nicht kommen mit: "Oh, aber die arme arme Familie mit den armen armen Kindern."

Wer einen Vertrag abschließen kann, weiß worauf er sich einlässt. Fertig.

Nein, Sie bleibt doch nicht davon ab als Kundin die Smartcard zurückzusenden und hat nur wegen Urlaub die Frist verpasst.

Keinesfalls kann ohne vorheriges wissen über Fristrücksendung und keine Erwähnung in der AGB von schuldhaften verzögern gesprochen werden.
Die Geräte hat Sie zurück geschickt oder keine gehabt und nur die Smartcard vergessen, wann Sie die Aufforderung erhält und bis wann die Rücksendung erfolgen muss, wird der Kundin vorher gar nicht als Information zugänglich und bekannt gemacht.

Da man die Kosten selber tragen muss und die Smartcard auch nicht Porto und Gebührenfrei im Shop zurück geben kann, darf man sehr wohl die Rücksendung auch später für den nächsten Monat erklären. Wer zum Ende oder Mitte des Monats sein Geld verplant hat, darf die Smartcard auch im nächsten Monat zum Beispiel zurücksenden ohne schukdhaft die Rücksendung verzögert zu haben.

Die Kundin kann und darf mit evtl
Rücksendefristen von länger als 12 Tagen rechnen, es verhält sich wie eine Rechnung und Forderung für die Ersatzleistung einer nicht zurückgeschickten Smartcard. Die Kundin darf den Betrag verspätet innerhalb von bis zu 30Tagen zur Zahlung ankündigen oder verspätet mitteilen.
Sie hat nur die Smartcard vergessen, das ist kein Gerät, es geht nicht um andere Kunden allgemein, aber danke für deine Rückinfo 😉
Na ist ja praktisch, wenn da die Smartcard dabei ist, ist doch super.

Ich hatte mal ne Kundin die hatte 6 Endgeräte noch vom Shop und nie eine Rücksendungsaufforderung erhalte
oder bekommen 😅 als dann wieder die Technik nicht ging am Gerät, konnte ich doch Glatt die Störung mit Ihr beheben und danach erstmal 6 Rücksendeschein zur Zusendung weitergeleitet. Die Kundin musste natürlich gar nichts bezahlen, weil die Geräte nie gehen oder Sie einfach nicht lesen kann und nie richtig das Gerät reset hatte oder sowas 😅 da war ich erschrocken alle Geräte sollen nicht gehen und Sie hat nen Lagerplatz man stelle sich nur die Kosten für 6 Receiver vor, diese etwas mittelalterliche oder ältere Kundin würde auch nie AGB lesen wahrscheinlich keine Ahnung aber würde der niemals 6 digital Receiver in Rechnung stellen 😅✌️

Vertragsunterlagen werden vor Vertragsabschluss gelesen. Da steht übrigens immer alles drin. Auch das man den AGBs zustimmt, welche man da und da findet.

Hat man dies nicht getan: Selbst Schuld.

Dem letzten Satz mag man zustimmen können, nur lesen viele und sogar wahrscheinlich die meisten Menschen grade nicht vorher für die Zustimmung zur AGB diese auch unbedingt.

Klar wäre die Kundin selber Schuld mit den Geräten, aber es gibt keine Frist für die Retoure zurück ohne Aufforderung und auch keine Kosten. Wenn die Geräte nicht gehen, ist es klar das man technisch hilft, für die Firma ist es natürlich schlecht die Endgeräte nicht zurückzufordern.

War einfach froh das der Fehler weg ist und man sich nicht die 7 Gerätezusendung veranlasst, sowas ist eher peinlich. Geräte vertreiben und nicht zurück einfordern für eine Fehleranalyse bzw. einfach schlechte Beratung wie unmöglich über 5defekte Receiver. Für die Zusendung gilt auch immer die Rücksendung einfordern, sonst haben die Kunden länger Frist.

Kein Emailservice im Urlaub möglich und Kundin kann nicht mal dritten beauftragen, sowas geht gar nicht zur Urlaubssaison, da wird viel zu wenig Rücksicht genommen.
Auch wenn die Karte später wieder auftaucht und wiedergefunden wird, könnte man den Betrag zurück fordern oder die Smartcard zusenden, sowas steht nicht in der AGB drin, immerhin wird die Smartcard einfach nur entsorgt oder sogar recycelt.

In der AGB von Vodafone steht nicht mal eine Frist mit dabei, jeder Kunde könnte sagen, nein habe den Brief nicht erhalten und keine Info, per Email geht das etwas schwieriger 😅
Die Zustellung könnte man nicht nachweisen, aber eine ehrliche Kundin will die Karte sofort nach dem Urlaub zusenden.

Leider ist immer damit zu rechnen dass Kunden vorallem nach Vertragsende auch vielleicht grade mal nicht erreichbar sein werden.
Bevor man Geld extra für die Post ausgibt kann man auch warten bis Vodafone die Rücksendung der Smartcard fordert und dann zurücksenden wie laut AGB.