abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

# Kontakt / Anruf von Vodafone ?
Dormelchen
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo,

mich rief gerade jemand an zu meinem Vertrag xxxxxxxxxxx

Dann fragte er nach dem Kundenkennwort.

Ich antwortete - kenne diese Nummer nicht - er sagte Danke und legte auf...

Woran erkenne ich einen Vodafone Mitarbeiter ?? Wo wird das erklärt ?

Ich habe nichts gefunden

Danke und Grüße

Marcus

5 Antworten 5
BerndD
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Marcus,

 

im Zweifelsfall am besten auf Nummer Sicher gehen und keine persönlichen Daten nennen.

 

Hier findest Du mehr Infos zu diesem Thema: Sichern & Schützen 

 

Beste Grüße

Bernd

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!
Kundeneuntausen
Digitalisierer
Digitalisierer

Dem ergänzend:
Das ist auch etwas schwierig, wie soll sich ein anrufender Vodafonemitarbeiter legitimieren? Da ist eher die Plausiblität des Anrufes zu hinterfragen, denn grundlos ruft Vodafone unerwartet keinen an und vertragliche Sachen machen Unternehmen immer schriftlich. Auch unterdrücken seriöse Unternehmen ihre Rufnummer nicht, so kann man, auch im Nachhinein unter "eingegangene Anrufe" am Telefon überprüfen, woher die Rufnummer stammt, das Internet gibt da Aufschluß ("wem gehört die Rufnummer?")

 

Als ganz wichtig halte ich in der heutigen Zeit den äußerst sorgsamen Umgang mit seinen Daten. So gehören generell Briefe, ja sogar Adressfelder bei Zeitungen oder Reklame, wo das aufgedruckt ist, nicht ins Altpapier. Das "flattert" da alles dann wild auf dem Wertstoffhof herum und gelangt in falsche Hände. So etwas muß man schreddern oder (größere Städte bieten das an) zur Vernichtung an entspechende Securityunternehmen geben. Das ist aber kostenpflichtig. Auch Kassenbons, z.B. von Apotheken, die "gerne" die Adresse bei Stammkunden auf den Bon drucken, gehören nicht ins Altpapier.

Ich habe meine Aktivitäten in der Community auf unbestimmte Zeit eingestellt. Sie wollen daher bitte von Zitaten, Erwähnungen ect. absehen, denn ich erhalte darüber keine Kenntnis, ich habe alles dazu abgeschaltet und blockiert. Vielen Dank!

@Kundeneuntausen  schrieb:

und vertragliche Sachen machen Unternehmen immer schriftlich


Guter Witz. Wenn man von VF etwas will muss man anrufen, "schnelle Email" gibt es nicht (beim VF-Emailformular muss man länger warten als gesetzlich vorgeschrieben). WhatsApp ist nicht Datenschutzkonform, fällt also m.E. als Kontaktmöglichkeit rein rechtlich gesehen aus, ist also m.E.  für eine "Schnelle Kontaktaufnahme" nach dem TKG nicht geeignet. Bei Online-Chat fehlt die Dokumentations-Möglichkeit. Bei einem Einschreiben hat man keinen Nachweis über den Inhalt.

@bahnrat
Verzeihung bitte aber das ist kein "Witz"! Ein Vertrag bedingt stets eine handschriftliche Unterschrift, sonst könnte ja jeder sonstwas behaupten und mal eben Gelder abbuchen. Der regional und geschichtlich belegte "Hamburger Handschlag" der urmals "Hanse" ist jedenfalls im deutschen Vertragsrecht juristisch nicht vorgesehen. 😉 Dementsprechend habe ich selbst hier auch meine Vertragsunterlagen mit Vodafone sebstverständlich in Papierform vorliegen und nur, was da drin steht, ist für mich rechtsverbindlich und nicht, was ein für mich wildfremder und nicht überprüfbarer Anrufer mir erzählt. Auch nehme ich sowas sehr ernst, schlüge hier ein Anrufer auf, sich ausgebend als Vodafonesachbearbeiter, das überprüfe ich sofort vor Ort im Vodafone-Shop bei meinem Ansprech- und Vertragspartner und stimmt da dann irgend etwas nicht bin ich "auf schnellen Schwingen" bei der Kriminalpolizei Strafanzeige erstattend. Ich bin in solchen Sachen sehr genau, weil ich äußerst Wert auf Unbeschadetheit meines guten Namens lege. Störungen jeglicher Art in Verträgen bringen den Ruf meines Namens in Verruf, deswegen reagiere ich bei so was auch so hart. Wenn ich was haben will, ich kann überall wo hingehen, bin immer gern gesehen, dank guter Schufa, das kommt nicht "von ungefähr", bei mir gibts kein "Schmuh", ich bin da stolz drauf! Das ist auch in kleineren Teilen mit ein Grund, meiner cholerischen Agressivität, weil ich nehm so etwas persönlich, ein unlauter Anruf unter Vorgaben, sich als jemand ausgebend, der er nicht ist, werte ich als Angriff auf meine Person, das mache ich ja mit anderen auch nicht! Man könnte jetzt daraus schließen, ich sei ein "Erbsenzähler", überhaupt nicht! Am Beispiel meines Vertrages nach anfänglichen Schwierigkeiten, wohl wissend aus Nutzererfahrung über 10 Jahre hinaus, ich brauche für meine Aktivitäten im Web eine 16 Mbit-Leitung, der Vertrag beinhaltet 50 Mbit, ich guck da nicht nach ob die auch anliegen. Für mich ist der Vertrag vollumfänglich höchst zufrieden stellend erfüllt, solang hier bei mir nix "hakelt" oder gar die Verbindung zusammenbricht. Da hört man von mir nie wieder was, ich zahle meinen vertraglichen Obolus und alles "iss chick"! So muß es sein, da ist Vodafone zufrieden, da bin ich als Kunde zufrieden, da gibts auch gar keinen Grund, irgend was nachzufragen, den Vertrag betreffend, für mich ist das "Grundversorgung der Wohnung", genau so wie beim Strom. Da schalt ich auch nur das Licht ein und meß nicht nach ob da auch wirklich 220 Volt anliegen. Aber ich mecker sofort rum, wenn das Licht flackert oder ich gar im dustern rumassele! ;D

Ich habe meine Aktivitäten in der Community auf unbestimmte Zeit eingestellt. Sie wollen daher bitte von Zitaten, Erwähnungen ect. absehen, denn ich erhalte darüber keine Kenntnis, ich habe alles dazu abgeschaltet und blockiert. Vielen Dank!

@Kundeneuntausen  schrieb:

@bahnrat
Verzeihung bitte aber das ist kein "Witz"! Ein Vertrag bedingt stets eine handschriftliche Unterschrift, sonst könnte ja jeder sonstwas behaupten und mal eben Gelder abbuchen. Der regional und geschichtlich belegte "Hamburger Handschlag" der urmals "Hanse" ist jedenfalls im deutschen Vertragsrecht juristisch nicht vorgesehen. 😉 (...)


Das stimmt so nicht. Rechtsgeschäfte sind, soweit nicht anders gesetzlich (§125 f. BGB) vorgeschrieben (z. B. Grundstückskäufe), formfrei. Hierbei kann u.a. der berühmte Handschlag, schlüssiges Handeln oder die mündliche Form einen Vertrag auslösen. Das tut ein jeder täglich (z. B. Kauf einer Zeitung, Kauf von Lebensmitteln etc.). 

 

Dennoch, da bin ich bei dir, würde ich bei bestimmten Rechtsgeschäften immer die schriftliche Form (Formfreiheit) vereinbaren, auch wenn sie gesetzlich nicht gefordert sind.