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am 23.12.2018 15:09 - zuletzt bearbeitet am 23.12.2018 15:49 von Der Ritter
Liebe (arme) Vodafone-Kunden,
heute ist es mal wieder besonders schlimm, die bekannten Internet-Ausfälle der TV-Box.
Jedoch gibt es so oder so kein Tag ohne diese Ausfälle. Das Problem ist seit einem Jahr bekannt, es gibt aber keine Lösung. Angeblich wird durch die Techniker daran gearbeitet, seit über einem Jahr?!?
Es wird keine angemessene Entschädigung angeboten, maximal die Box getauscht. Leider hat man auch dadurch weiterhin die selben Probleme!
Meist bekommt man nur die Antwort, "das Problem ist uns bereits bekannt".
Das ist jedem Kunden der seit über einem Jahr für Leistungen bezahlt die Vodafone nicht erbringt, ebenfalls bereits bekannt.
Wendet euch alle an den Verbraucherschutz, ein kurzes Schreiben reicht! Ggf. wird mit einer Sammelklage etwas erreicht, aber zumindest wird so der Image-Schaden immer größer.
Leider können nicht alle Kunden einfach kündigen, manche müssen durch Vodafone versorgt werden. Dem Rest empfehle ich die Kündigung, auch wenn sie nicht sofort greift.
Einem Unternehmen Geld in den Rachen zu werfen für nicht erbrachte Leistungen, sollte man in der heutigen Zeit auch nicht. Alternativen gibt es glücklicherweise in den meisten Fällen. Ein wenig Kundenservice sollte schon möglich sein!
Schöne Grüße und trotzdem ein frohes Fest
Edit: Verschoben nach Feedback, da ich keine Frage zum Thema TV-Geräte finden kann und auch keine Hilfe gewünscht wird.
am 23.12.2018 19:17
@Mioken schrieb:
Der Verbraucherschutz kann durch medialen Druck, eine Lösung erzwingen.
Das ist doch kein Rechtsanspruch! Aber lass gut sein, du bist schon auf dem richtigen Weg.
Nur kann halt der Verbrauherschutz auch keine Wunder bewirken, wie man unschwer an dem Problem der Diskrepanz zwischen vertraglichzugesicherterund tatsächlich verfügbarer Bandbreite sieht. Da hat der Verbraucherschutz sicherlich tausende von Beschwerden vorliegen, aber es gibt halt auch nichts, was da einzuklagen wäre.Nur den Weg der Sonderkündigung.
Alle Gute!
am 23.12.2018 19:27
am 23.12.2018 20:13
@Mioken Eigentlich bin ich ja schon weg. Aber da du so vehement an dem Rechtsanspruch auf Minderung festhältst nochmal meine Bitte um Nennung der einschlägigen Rechtsnorm.
am 28.12.2018 22:08