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am 23.12.2018 15:09 - zuletzt bearbeitet am 23.12.2018 15:49 von Der Ritter
Liebe (arme) Vodafone-Kunden,
heute ist es mal wieder besonders schlimm, die bekannten Internet-Ausfälle der TV-Box.
Jedoch gibt es so oder so kein Tag ohne diese Ausfälle. Das Problem ist seit einem Jahr bekannt, es gibt aber keine Lösung. Angeblich wird durch die Techniker daran gearbeitet, seit über einem Jahr?!?
Es wird keine angemessene Entschädigung angeboten, maximal die Box getauscht. Leider hat man auch dadurch weiterhin die selben Probleme!
Meist bekommt man nur die Antwort, "das Problem ist uns bereits bekannt".
Das ist jedem Kunden der seit über einem Jahr für Leistungen bezahlt die Vodafone nicht erbringt, ebenfalls bereits bekannt.
Wendet euch alle an den Verbraucherschutz, ein kurzes Schreiben reicht! Ggf. wird mit einer Sammelklage etwas erreicht, aber zumindest wird so der Image-Schaden immer größer.
Leider können nicht alle Kunden einfach kündigen, manche müssen durch Vodafone versorgt werden. Dem Rest empfehle ich die Kündigung, auch wenn sie nicht sofort greift.
Einem Unternehmen Geld in den Rachen zu werfen für nicht erbrachte Leistungen, sollte man in der heutigen Zeit auch nicht. Alternativen gibt es glücklicherweise in den meisten Fällen. Ein wenig Kundenservice sollte schon möglich sein!
Schöne Grüße und trotzdem ein frohes Fest
Edit: Verschoben nach Feedback, da ich keine Frage zum Thema TV-Geräte finden kann und auch keine Hilfe gewünscht wird.
am 23.12.2018 16:58
am 23.12.2018 17:01
am 23.12.2018 17:12
Genau die gleichen Probleme habe ich auch seit ich die Giga4 Box und den "neuen" Wlan Router habe.
Beide Geräte wurden in der Zwischenzeit auch bereits mehrmals getauscht. Abhilfe gleich NULL!
Beschwerde bei Vodadon, gleich NULL!
Und heute bricht alles totall zusammen.
Schöne Weihnachten
am 23.12.2018 17:21
am 23.12.2018 17:28
@Mioken schrieb:
Sie können nur Mitarbeiter von Vodafone sein.
Ich bin in genau dem Maße ein Mitarbeiter von Vodafone, in dem Sie von einem Mitbewerber hier für Ihre Beiträge bezahlt werden. Einverstanden? Sehr fein. Denn dann können Sie jetzt die verzweifelten Versuche einer Diskreditierung meiner Meinung als Privatperson einfach mal unterlassen. Dankeschön.
Zum Rest lohnt sich eine Diskussion mit Ihnen nicht wirklich. Wer nicht einmal verstehen kann, wie wenig sinnvoll es ist, zu einem in Deutschland nicht existierenden Rechtsmittel zu raten, dem wird auch der Rest nicht mundgerecht aufzubereiten sein.
Ich wünsche denjenigen, die es an Weihnachten ziemlich selbstverständlich ohne Internet und Fernseher schaffen, einen schönen Tag im Kreis der Familien zu haben, schöne Feiertage.
Und allen denjenigen, die das vor ein unlösbares Problem stellt und die sich daher davor fürchten: Sprechen Sie einfach mal mit Ihren Familienmitgliedern und anderen Angehörigen, die bei Ihnen zuhause wohnen oder zu Besuch sind. Sie werden erstaunt sein, was das für nette Menschen sind, wenn man sie erstmal näher kennenlernt.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 23.12.2018 17:39
@Mioken Nur zur Klarstellung: Ich finde es nicht in Ordnung, wenn ein Unternehmen ein Produkt vermarktet, das dem Kunden permanent Probleme bereitet. Sich dagegen zu wehren, ist vollkommen legitim, es müssen nur die richtigen Mittel sein. Und eine "Sammelklage" ist das in meinen Augen eben nicht, denn was wäre denn das Klagebegehren? Dass VF die vertragliche Leistung erbringt? Na ja, vermutlich würde das man bei VF gerne, wenn man könnte. Oder "Schadensersatz"? Das dürfte bei einer "Sammelklage" ausscheiden, da jeder Betroffene seinen eigenen persönlichen Schaden darzulegen hätte. Minderung? Gibt es bei Dienstleistungsverträgen nicht.
Vermarktungsverbot? Hilft den Betroffenen auch nicht weirter. Was also bleibt? Schauen, dass man das Ding los wird. Dazu braucht man keine Klage, sondern Nachweise, dass ein "wichtiger Grund" vorliegt, demzufolge "die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann." (§ 314 BGB)
am 23.12.2018 17:50
am 23.12.2018 18:04
am 23.12.2018 18:52
@Mioken schrieb:
Eine Minderung ist schon möglich.
Das wäre mir neu. Wo findet sich die entsprechende Rechtsgrundlage?
Mir ist schon bekannt, dass VF Gutschriften anbietet oder die Forderungen reduziert. Aber Rechtsanspruch ist keiner vorhanden.
Und natürlich ist der Verbraucherschutz gut und wichtig - aber was rechtlich nicht geht, kann er auch nicht ändern.
am 23.12.2018 19:08