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Lösung
am 08.07.2022 17:15 - zuletzt bearbeitet am 24.08.2022 19:49 von Lars
> Was am Telefon gesagt wurde, kann keiner mehr nachvollziehen.
Wenn der Gesprächsaufzeichnung zugestimmt wurde, sollte es dazu eine Aufzeichnung geben …
am 10.07.2022 17:25
Bist Du Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter oder der gleichen?
Also behalte bitte deine MEINUNG zu irgendwelchen Vergehen, bei der DU der Meinung bist, es sei nicht erlaubt, weil es mal so gewesen ist, bitte bei Dir …
Das Du keine Ahnung hast, hattest Du ja schon gezeigt, weil du dich selber widersprochen hattest.
Thema beendet.
10.07.2022 17:33 - bearbeitet 10.07.2022 17:46
Soso, wenns dir unangenehm wird, erklärst du einfach das Thema als beendet. Nur mal für dich: Dir gehört das Forum nicht und Gesetze sind auch für dich gültig.
Nach Artikel 6 Absatz 1 muss einer Aufzeichnung explizit zugestimmt werden. Diese Zustimmung hast du mit deiner Methode NIE erhalten. Es ist also keine Meinung, es ist Gesetz, ob es dir nun passt oder nicht.
Dazu dann das:
Laut § 201 Strafgesetzbuch (StGB) steht die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe. Wer ohne Einwilligung der Gesprächsteilnehmer:innen ein „nicht öffentlich gesprochenes Wort“ auf einen Tonträger aufnimmt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder hohen Bußgeldern rechnen.
Man muss auch weder Richter sein oder Staatsanwalt, nur lesen bildet, bei dir scheints Einbildung zu sein.
am 10.07.2022 17:49
Ne das Thema ist beendet, weil es kein Sinn macht, bzw. verschwendete Lebenszeit ist, mit dir darüber zu diskutieren …
Du hast keine Ahnung, ich habe keine Ahnung; lassen wir das einen Richter klären.
Braucht mir nur noch Vodafone ein Vertrag unterschieben; ich bringe es zur Anzeige und wir werden sehen was bei rauskommt.