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Lösung

Dsgvo Verletzung auf höchsten Niveau
Achim1979
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo zusammen ich musste was erleben was ich noch nicht erlebt hatte, desweiteren werden ich als Kunde überhaupt nicht war genommen und abgewimmelt.

 

folgendes ist passiert!

Ich bekam am 22.5.24 ein Brief vom Inkasso dort sollte ich 2348 Euro zahlen

 

 

nach Anruf wer oder was das sein soll sagte mir die fa riverty ich soll erstmal zahlen dann klären! Ich sagte ihm ich bin das nicht!!!

er sagte mir nur Vodafone! 

24.5.24 Nach anwaltschreiben wurde der Fall zur erneuten Prüfung beim Inkasso Dienst gegeben!

 

Ich wendete mich dann an Vodafone.  Der 1. sagte kein Problem. Erst mal abwarten, der 2. sagte oh.

Er brauche mal die Kundennummer  dann habe ich die Kundennummer die auf dem Inkasso schreiben stand ihm gegeben.  Da stellten wir fest das mein Name und mein Geburtsdatum dort hinterlegt stimmt ,aber weder die 

1. email Adresse stimmt.

2. Adresse nicht stimmt.

3.kundenpasswort nicht stimmt.

4. Ausweis Dokumente nicht geprüft oder nicht hinterlegt sind!

5. Bank Verbindung nicht stimmt!

 

wie kann das jemand telefonisch durchwirken und es zum Vertrag kommen! 
unglaublich! 

 

habe jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet da Vodafone sich bis heute nicht gemeldet hat!

laut Rechtsanwalt ist eine dsgvo Verletzung höchster Güte!

 

Ich bin seit 10 Jahren Kunde bei Vodafone . Aber sowas habe ich noch nicht erlebt!

Jetzt macht es der Rechtsanwalt 

da anscheinend bei der datenleck 2023 meine Daten betroffen waren!

 

 

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Lese bitte unten weiter! Wusste garnicht wieviel Rechtsanwälte hier rum schwirren! 
was besagt die dsgvo!!

 

Art. 82 DSGVO Haftung und Recht auf Schadenersatz

  1. Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.
  2. 1Jeder an einer Verarbeitung beteiligte Verantwortliche haftet für den Schaden, der durch eine nicht dieser Verordnung entsprechende Verarbeitung verursacht wurde. 2Ein Auftragsverarbeiter haftet für den durch eine Verarbeitung verursachten Schaden nur dann, wenn er seinen speziell den Auftragsverarbeitern auferlegten Pflichten aus dieser Verordnung nicht nachgekommen ist oder unter Nichtbeachtung der rechtmäßig erteilten Anweisungen des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen oder gegen diese Anweisungen gehandelt hat.
  3. Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter wird von der Haftung gemäß Absatz 2 befreit, wenn er nachweist, dass er in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, verantwortlich ist.
  4. Ist mehr als ein Verantwortlicher oder mehr als ein Auftragsverarbeiter bzw. sowohl ein Verantwortlicher als auch ein Auftragsverarbeiter an derselben Verarbeitung beteiligt und sind sie gemäß den Absätzen 2 und 3 für einen durch die Verarbeitung verursachten Schaden verantwortlich, so haftet jeder Verantwortliche oder jeder Auftragsverarbeiter für den gesamten Schaden, damit ein wirksamer Schadensersatz für die betroffene Person sichergestellt ist.
  5. Hat ein Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter gemäß Absatz 4 vollständigen Schadenersatz für den erlittenen Schaden gezahlt, so ist dieser Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter berechtigt, von den übrigen an derselben Verarbeitung beteiligten für die Datenverarbeitung Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern den Teil des Schadenersatzes zurückzufordern, der unter den in Absatz 2 festgelegten Bedingungen ihrem Anteil an der Verantwortung für den Schaden entspricht.
  6. Mit Gerichtsverfahren zur Inanspruchnahme des Rechts auf Schadenersatz sind die Gerichte zu befassen, die nach den in Artikel 79 Absatz 2 genannten Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats zuständig sind.
 

Denke in der Sache dsgvo sollte nun geklärt sein oder? 


@Achim1979  schrieb:

Lese bitte unten weiter! Wusste garnicht wieviel Rechtsanwälte hier rum schwirren! 
was besagt die dsgvo!!

 

Art. 82 DSGVO Haftung und Recht auf Schadenersatz

  1. Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.
  2. 1Jeder an einer Verarbeitung beteiligte Verantwortliche haftet für den Schaden, der durch eine nicht dieser Verordnung entsprechende Verarbeitung verursacht wurde. 2Ein Auftragsverarbeiter haftet für den durch eine Verarbeitung verursachten Schaden nur dann, wenn er seinen speziell den Auftragsverarbeitern auferlegten Pflichten aus dieser Verordnung nicht nachgekommen ist oder unter Nichtbeachtung der rechtmäßig erteilten Anweisungen des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen oder gegen diese Anweisungen gehandelt hat.
  3. Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter wird von der Haftung gemäß Absatz 2 befreit, wenn er nachweist, dass er in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, verantwortlich ist.
  4. Ist mehr als ein Verantwortlicher oder mehr als ein Auftragsverarbeiter bzw. sowohl ein Verantwortlicher als auch ein Auftragsverarbeiter an derselben Verarbeitung beteiligt und sind sie gemäß den Absätzen 2 und 3 für einen durch die Verarbeitung verursachten Schaden verantwortlich, so haftet jeder Verantwortliche oder jeder Auftragsverarbeiter für den gesamten Schaden, damit ein wirksamer Schadensersatz für die betroffene Person sichergestellt ist.
  5. Hat ein Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter gemäß Absatz 4 vollständigen Schadenersatz für den erlittenen Schaden gezahlt, so ist dieser Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter berechtigt, von den übrigen an derselben Verarbeitung beteiligten für die Datenverarbeitung Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern den Teil des Schadenersatzes zurückzufordern, der unter den in Absatz 2 festgelegten Bedingungen ihrem Anteil an der Verantwortung für den Schaden entspricht.
  6. Mit Gerichtsverfahren zur Inanspruchnahme des Rechts auf Schadenersatz sind die Gerichte zu befassen, die nach den in Artikel 79 Absatz 2 genannten Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats zuständig sind.

Toll zitiert - nur nicht verstanden, was die Frage war. Die Frage war: Welcher Verstoß gegen die DSGVO liegt vor, aus dem du -zivilrechtlich(!)- einen Anspruch auf Schadenersatz (den du konkret beziffern müsstest) ableiten wollen würdest?

 

Und darauf hast du bislang nicht geantwortet - mal davon abgesehen, dass du in deiner Argumentation vergisst, das hier auch Vodafone *** wurde, sofern es sich um Identitätsdiebstahl handelt. Dementsprechend handelt Vodafone bei Weitergabe der Daten zum Zweck der Schuldenbeitreibung NICHT entgegen der DSGVO, wenn die Daten genau diejenigen sind, die ursprünglich vom demjenigen eingegen wurden, der den Identitätsdiebstahl begangen hat.

 

Ein DSGVO-Verstoß würde nur dann vorliegen, wenn Vodafone Daten, die DU bei Vodafone komplett eingegeben hättest, unrechtmäßig weitergeben würde -- das Beitreiben von Schulden fällt aber auch dann nicht unter diese Kategorie, da die Weitergabe der Daten zum Zweck der Schuldeneintreibung aus einem Vertrag ein höheres Interesse verfolgt als der Datenschutz!

 

Ergo handelt Vodafone weder bei von dir eingegebenen Vertragsdaten noch bei Daten, die ihnen aufgrund eines per Identitätsdiebstahl abgeschlossenen Vertrages erlangt sind, gegen die DSGVO, wenn diese Daten zur Beitreibung von Schulden aus (vermeintlich) bestehenden Vertragsverhältnissen dafür an Dritte (Riverty) weitergegeben werden.

 

Und da bricht deine Argumentation zwecks DSGVO-Verstoß - den übrigens du selbst nachweisen müsstest, da machen Polizei und Staatsanwaltschaft keinen Finger krumm, da es sich um Zivilrecht handelt- nämlich wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Ein guter Anwalt hätte dir das auch gesagt - aber ein nicht ganz so guter Anwalt sieht erst einmal nur seinen eigenen Geldbeutel. Denn bei einem Verfahren gewinnst du nie - du verlierst immer. Es gewinnen immer nur die Anwälte, denn die bekommen ihr Geld - entweder von dir oder vom Gegenüber. Ob du gewinnst oder nicht, spielt für den Anwalt und seine Vergütung hingegen keine Rolle - ganz im Gegenteil, der verdient sogar mehr daran, wenn du durch die Instanzen gehst...

 


@Achim1979  schrieb:

Denke in der Sache dsgvo sollte nun geklärt sein oder? 


Yep, die Sache hat keinerlei Chance auf Erfolg, weil du gar nicht weißt, wo der DSGVO-Verstoß liegen soll.

Ich habe kein Vertrag mit Vodafone abgeschlossen! !! Und mir entsteht schaden durch Rechtsanwalt z.b  und wenn Vodafone die Daten geprüft hätte, wäre es nicht dazu gekommen! Hat die aber nicht!  Sonst wäre der Vertrag nie zustande gekommen! Mit dem *piep*

mason
SuperUser
SuperUser

@Achim1979 

Kannst du beweisen, dass deine Daten bei dem Datenleck abgegriffen wurden?

Kannst du beweisen, dass der Täter deinen Namen und Geburtstag aus diesem Datenleck hat?

Könnte der Täter deine Daten aus einer anderen Quelle haben?

Auf wie vielen Social Media Kanälen findet man deinen Namen und weitere Infos über dich?

Könnte der Datenabfluss bei jemand anderem passiert sein?

Es könnte sogar tatsächlich jemanden gleichen Namens mit gleichem Geburtsdatum geben. In dem Fall hätte das Inkasso eine falsche Adressenermittlung gemacht.

Der einzige Punkt, den man VF vorwerfen kann, ist die fehlende Identitätsueberpruefung auf Grund der abweichenden Anschrift und Mailadresse.

Achim1979
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hi ja die Polizei hat das geprüft  Name und Geburtsdatum gibt es nicht nochmal! 
und nein bei Facebook usw steht mein Name nicht! 
ob die Daten aus dem Leck kommen den es in 2023 gab bei Vodafone wird geprüft!

es passt ja nichts außer Name und Geburtsdatum! 
es gibt ja auch eine Bankverbindung, die Polizei meint aber es könnte sein das die auch von jemand anderes sein könnte!  Sie würden es aber prüfen! 

und wie gesagt wenn Vodafone alles geprüft hätte wäre es nicht soweit gekommen! Und das mache ich denen zum Vorwurf!! 
der Anschluss wurde ja telefonisch gemacht! Laut Aussage Vodafone! Aber selbst da bei meiner Vertragsverlängerung musste ich das kundenkennwort angeben und meine Kontonummer letzten 4 Ziffern z.b 


@Achim1979  schrieb:

Hi ja die Polizei hat das geprüft  Name und Geburtsdatum gibt es nicht nochmal! 


Die Polizei prüft nichts - das ist nicht deren Aufgabe. Mal davon abgesehen, dass es kein deutschlandweit einheitliches Melderegister gibt, in dem sie auf die Schnelle die Daten aller Deutschen abfragen könnten...

 


@Achim1979  schrieb:

und nein bei Facebook usw steht mein Name nicht! 


Aber z.B. auf deinem Klingelschild und auf wahrscheinlich einigen anderen Verträgen auch noch.

 


@Achim1979  schrieb:

ob die Daten aus dem Leck kommen den es in 2023 gab bei Vodafone wird geprüft!


Das müsstest DU BEWEISEN, wenn du einen DSGVO-Verstoß siehst.

Die Polizei oder Staatsanwaltschaft prüfen da nichts - weil das wenn überhaupt zivilrechtliche Dinge sind, mit denen Polizei und Staatsanwaltschaft nichts am Hut haben.

 


@Achim1979  schrieb:

es gibt ja auch eine Bankverbindung, die Polizei meint aber es könnte sein das die auch von jemand anderes sein könnte! Sie würden es aber prüfen! 


Nochmal: Die Polizei prüft nichts - auch die Staatsanwaltschaft nicht. Das ist nicht deren Aufgabe bei zivilrechtlichen Vorgängen.

Davon abgesehen ist die Aussage aber durchaus richtig - die Daten, die dort eingegeben wurden, können durchaus von jemand anderem sein, der lediglich deinen Vor- und Nachnamen sowie dein Geburtsdatum (aus welcher Quelle auch immer) missbraucht hat. Eine IBAN zu generieren, die auf den ersten Blick gültig ist, ist übrigens auch kein Problem - die dafür verwendenten Algorithmen (zum Prüfen) sind öffentlich einsehbar, ergo ist es kein Problem für jemand, der illegale Dinge machen will, daraus eine (auf den ersten Blick gültige) IBAN zu generieren, die dann erst bei der ersten Buchung nach mehreren Wochen als ungültig auffällt, weil die Zahlung fehlschlägt.

 


@Achim1979  schrieb:

und wie gesagt wenn Vodafone alles geprüft hätte wäre es nicht soweit gekommen! Und das mache ich denen zum Vorwurf!!


Das kannst du gerne zum Vorwurf machen, spielt aber keine Rolle und ist schon gar kein DSGVO-Verstoß!

Wenn jemand bei der Onlinebestellung "Max Mustermann, geboren 12.3.1967, Musterstraße 8 in 95774 Unterföhring" mit einer solch generierten IBAN einträgt, fällt das erst einmal nicht auf - Gerät und SIM werden verschickt und wenn dort jemand vor Ort die Tür öffnet und vielleicht noch einen gefälschten Ausweis dem Paketboten vorzeigt (sofern der überhaupt kontrolliert), war's das.

 


@Achim1979  schrieb:

der Anschluss wurde ja telefonisch gemacht! Laut Aussage Vodafone!


Ja und? Rufst du an und nennst beliebige Daten - das prüft niemand am Telefon!

 


@Achim1979  schrieb:

Aber selbst da bei meiner Vertragsverlängerung musste ich das kundenkennwort angeben und meine Kontonummer letzten 4 Ziffern z.b 


Klitzekleiner Unterschied: Es handelt sich dabei um eine VERLÄNGERUNG eines bestehenden Vertrages, bei dem DU dich als Inhaber des Vertrages legitimieren musst. Bei einem NEUvertrag gibt es weder Kundenkennwort noch eine (bestehende) IBAN oder (bestehende) Adresse, die geprüft werden könnte. Und niemand sucht in der Kundendatenbank nur mit dem Namen und Geburtsdatum, ob es da einen vielleicht passenden Eintrag geben könnte...

MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Nur kurz erwähnt:

Datenschutz im Dialog (vodafone.de)

Dort findet sich der Ansprechpartner für alles Datenschutz und Co.

 

C4sti3l
Host-Legende
Host-Legende

@Achim1979 ich hab den Thread hier gestern mal einem befreundeten Anwalt gezeigt, er hat sich köstlich Amüsiert.

Ich soll dir sagen das was @reneromann und die anderen dir hier bisher mitgeteilt haben vollkommen richtig ist und deine Erfolgschancen gegen Null gehen.

 

Bzgl. der Aussage von @mason "Der einzige Punkt, den man VF vorwerfen kann, ist die fehlende Identitätsueberpruefung auf Grund der abweichenden Anschrift und Mailadresse."

Antwort: Richtig und dies ist ein Internes Problem, welches auch intern geklärt werden sollte, da hat niemand anderes was mit am Hut.

 

Und noch n kleiner Ratschlag von mir, sieh die Antworten hier nicht als Angriff gegen dich, das sind alles vollkommen richtige Aussagen die hier getroffen wurden.

Auf jeden Fall wünsche ich dir das du aus der Sache sauber raus kommst, viel Glück.

Über ein "Danke" (Daumen hoch) würde ich mich sehr freuen.