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Lösung
am 10.06.2021 21:57
Liebe Community,
mich würde Eure Meinung zu einem Fall interessieren, der mir mit Vodafone wiederfahren ist.
Der Ablauf:
1.) Red Internet & Phone 250 DSL Vertrag mit 250 MBit mit Schaltungstermin 29.01.2019 geschlossen für 24 Monate für meine Zweitwohnung im Ort Kr.
2.) Da ich mit dem Vertrag und der Geschwindigkeit zufrieden war, habe ich den Vertrag nicht nach zwei Jahren gekündigt. Rein formell hat sich der Vertrag somit am 29.01.2021 um weitere zwölf Monate verlängert.
3.) Zweitwohnung war zur Miete, die wurde mit Ablauf 03/2021 gekündigt
4.) Vodafone Vertrag Ende Februar/Anfang März 2021 gekündigt, da ich Zweitwohnung aufgab und zu meiner Frau in ein Haus in Kl. gezogen bin, Übernahme Vodafone-Vetrag war dort nicht möglich, weil schon ein DSL-Vertrag auf meine Frau in dem Haus lief, zudem wäre laut Geschwindigkeitstest auf der Vodafone-Seite unter der Anschrift des Hauses in Kl. nur eine maximale Geschwindigkeit von 2 MBit möglich gewesen (Screenshot vom Test mit Datum habe ich aus Beweissicherung gemacht) und die mit einem zusätzlichen Regio-Aufschlag von 5 EUR => die Leistung meines ursprünglichen Vertrages hätte Vodafone unter der Anschrift des Hauses also bei weitem nicht zur Verfügung stellen können
5.) Vodafone-Schreiben vom 06.03.2021 - meine Kündigung des Vertrages zum 01.04.2021 wurde bestätigt, etwas (oder bewusst nebulös?) verklausuliert fand sich folgende Formulierung in einem Absatz "Wir weisen daraufhin, dass eine ordentliche Kündigung nur zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit
möglich ist. Sollten Sie die Kündigung zu einem früheren Termin wünschen, werden wir diesen Wunsch in
der Regel entsprechend erfüllen. In diesem Fall behalten wir uns vor, eine Ausgleichszahlung zu erheben, falls die technischen Voraussetzungen für die Dienstleistung von Vodafone an Ihrem neuen Standort gegeben sind. Die voraussichtliche Ausgleichszahlung setzt sich zusammen aus der vertraglichen Restlaufzeit in Monaten multipliziert mit der monatlichen Grundgebühr abzüglich eines Abzinsungsfaktors. Die Ausgleichszahlung wird auf der Abschlussrechnung aufgeführt.
6.) Ich habe ab 01.04.2021 einen Nachsendeauftrag von der Anschrift meiner ehemaligen Zweitwohnung in Kr. zur Anschrift des Hauses in Kl. eingerichtet. Die erwähnte Abschlussrechnung und wie sich diese im Detail darstellt, wurde mir postalisch nicht zugesandt.
7.) Dafür wurde mir von Vodafone trotz Kündigung und der Bestätigung der Kündigung Anfang April 2021 von meinem Konto ein Betrag von 49,99 EUR abgebucht. Ich habe daraufhin die Lastschrift zurückbuchen lassen und die Einzugsermächtigung entzogen.
7.) Dann habe ich - via Nachsendeauftrag - mit Schreiben vom 30.04.2021 eine Mahnung über einen Betrag von 52,79 EUR erhalten, wo die 49,99 EUR laut einer Rechnung vom 26.03.2021 erneut aufgeführt wurden. Die Mahnung war an die alte Anschrift meiner nicht mehr existenten Zweitwohnung adressiert. Vodafone wusste, dass ich dort nicht mehr wohne!
8.) Bei der Vodafone-Hotline angerufen bzgl. der Mahnung. Laut Support-Mitarbeiter Herrn R. bestünde kein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug. Der Umstand, dass ich dort, wo ich hingezogen bin - also ins Haus meiner Frau - schon ein DSL-Vertrag existierte, war nach seiner Ansicht genausowenig maßgeblich, wie die Tatsache, dass Vodafone an der Hausanschrift die vertraglichen Leistungen (= Geschwindigkeit) nicht einmal annäherungsweise erbringen könnte. Also weder irgendeine Kulanz, noch die tatsächliche Berücksichtigung der Rechtslage (= Sonderkündigungsrecht zumindest dann, wenn vertragliche Leistung am neuen Ort nicht in der abgeschlossenen Form erbracht werden kann). Herr R. sagte mir zu, dass er nochmal veranlasst, dass mir die Rechnung zugesandt wird. Die habe ich natürlich bis heute nicht erhalten.
9.) Dafür kam ein Schreiben vom 01.06.2021 der Inkasso-Firma paigo , welches wieder an die ehemalige Anschrift meiner Zweitwohnung adressiert war. Es hat mich erreicht am 09.06.2021 wieder via Nachsendeauftrag unter meiner neuen Anschrift. Die Inkasso-Firma will nun sage und schreibe 349,08 EUR von mir bis zum 11.06.2021 überwiesen haben. Forderung setzt sich zusammen aus
- 49,99 EUR aus einer Rechnung vom 26.03.2021
- 246,88 EUR Schadensersatz vom 28.04.2021
- 17,74 EUR aus einer Rechnung vom 28.04.2021
- 4,50 EUR Rücklastschriftkosten vom 28.04.2021
- 29,40 EUR Inkassovergütung vom 01.06.2021
- 0,57 EUR Zinsen 4,12%
Ich habe bis heute weder eine Rechnung vom 26.03.2021, noch vom 28.04.2021 zugesandt bekommen, noch eine detaillierte Aufstellung, wie sich die Schadensersatzsumme zusammensetzen soll.
Wie würdet Ihr hier vorgehen? Da ich beim Support nicht weitergekommen bin, würde ich den Fall am liebsten der Bundesnetzagentur schildern und das ganze an die c't zur Veröffentlichung bei Vorsicht Kunde! übermitteln. Wobei ich nicht weiss, ob es letztere Rubrik noch gibt. Was meint Ihr?
Mittlerweile richtig angenervte Grüße
DS
(der vor Vodafone mit 1und1 17 Jahre lang einen DSL-Vertragspartner hatte, der nicht ein einziges Mal ein derartiges Geschäftsgebaren gezeigt hat und bei dem ich selbstredend immer meine Rechnungen pünktlich und gern bezahlt habe)
am 20.06.2021 13:38
@Boss666_2 schrieb:
Ich habe beim inkassounternehmen der Forderung widersprochen und den Sachverhalt dargelegt und um Korrektur der Forderung gebeten (unter Hinweis auf die 3-Monats-Regel mit Screenshot, dass Vodafone am neuen Wohnort nicht annähernd die Geschwindigkeit liefern kann, wie beim Vertrag vereinbart war etc. pp).
Ja und? Umzug zum 01.04. heißt auch nach TKG weiterzahlen bis 01.07. - für Forderungen zwischen 01.04. und 01.07. gilt der ursprünglich geschlossene Vertrag!
Wenn du schon Forderungen VOR dem Umzugstermin zurückbuchst und dich damit pflichtwidrig um deine vertragliche (Zahlungs-)Pflicht drückst, dann erfüllst du deinen Teil des Vertrages nicht, unabhängig von einer eventuell zum 01.07. wirksam werdenden Sonderkündigung gemäß TKG.
Und für das Inkasso gilt erst einmal noch der noch nicht gekündigte Vertrag (da das Kündigungsdatum nach TKG noch nicht erreicht ist) - und die Anspruchsgrundlage ist damit eben jener Vertrag mit 24 Monaten MVLZ aus 2019, den du laut eigener Aussage nicht fristgemäß zu Januar 2021 gekündigt hast und der sich damit um weitere 12 Monate verlängert hat.
@Boss666_2 schrieb:
Es wurde sich nicht mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt: "Sie haben mit der Vodafone GmbH einen 24-Monatsvertrag abgeschlossen, in dem Sie sich verpflichtet haben, über eine Laufzeit von 24 Monaten eine bestimmte Leistung in Anspruch zu nehmen und zu bezahlen.
Der Schadensersatzanspruch ergibt sich aus § 628 Abs. 2 BGB. Er beinhaltet die noch fälligen monatlichen Basispreise bis zum Ablauf des 24-Monatsvertrages abzüglich der Kosten für den Rechnungsdruck und –versand."
Was auch korrekt ist - auch wenn die Laufzeit hier in der Angabe eher verwirrt.
Fakt ist, dass du laut Gesetz (und das wäre eben jener § 628 BGB) mindestens bis zum Wirksamwerden der Kündigung am 01.07. (3 Monate ab Umzugsdatum bei Meldung vor dem Umzug) die Grundgebühren schuldest.
De facto wird es also darauf hinauslaufen, dass folgende Gebühren bezahlt werden müssen:
* Rechnung aus März für den Zeitraum Februar/März mitsamt Rücklastschriftgebühr
* weitere Rechnungen für die Zeiträume April '21, Mai '21, Juni '21, ggfs. Juli '21 mit den jeweiligen Grundgebühren (Juli '21 anteilig für die Resttage im Juni '21 bis Wirksamwerden der Kündigung zum [angenommen] Termin 01.07.)
* ggfs. Kosten für überfällige Rechnungen (insb. Zinsen)
* ggfs. Mahnkosten
Und da wird von Vodafone auch nicht mehr viel kommen - wenn der Sachverhalt einmal beim Inkasso liegt, ist dies nun dein alleiniger Ansprechpartner. Und wie gesagt - wenn du der Meinung bist, dass dir hier zu viele Gebühren abgezogen werden, steht dir jederzeit auch die Möglichkeit offen, dass du dir selbst einen Rechtsbeistand suchst - nur erwarte nicht, dass du um die Zahlungen für den 3-Monats-Zeitraum nach Umzug drum herum kommst.
am 20.06.2021 19:36
Hey Boss666_2,
ich versteh, dass Du verärgert bist.
Spätestens ab dem Zeitpunkt wo ein Fall aber bereits beim Inkasso liegt, bewegen wir uns dann außerhalb dessen, wo wir Moderatoren hier noch was retten können.
Wenn wir am neuen Wohnort dieselbe Leistung nicht erbringen können (und das scheint hier ja bei 250 -> 2 Mbit) lt. Deinen Angaben der Fall zu sein, besteht ein Sonderkündigungsrecht nach TKG.
Da kommts dann auch sicherlich darauf an, was genau in der Kündigung stand.
Wenn da einfach nur drinsteht ich kündige fristlos weil ich umziehe , ohne jeglichen Belege / Ummeldebescheinigung , ists bereits Kulanz, dass der Vertrag vorzeitig beendet wird . Wenn dafür natürlich auch eine Abschlagzahlung / Schadenersatz anfällt.
Der 250 Euro Posten wird die Strafzahlung für ein vorzeitiges Vertragsende sein (ohne TKG Sonderkündigung). Das sind alle Basispreise bis zum regulären Kündigungstermin , abzüglich der Miete die wir der Telekom gezahlt hätten (18,36? Euro bei VDSL Bitstream, Supervectoring ggf. mehr - kenn die Preise nicht) & gibt glaub ich noch 3% Abzinsung auf den Gesamtbetrag.
VG,
Andre