1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

unberechtigte Rechnungen, Mahnung und Inkasso
Boss666
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Liebe Community,

mich würde Eure Meinung zu einem Fall interessieren, der mir mit Vodafone wiederfahren ist.

Der Ablauf:

1.) Red Internet & Phone 250 DSL Vertrag mit 250 MBit mit Schaltungstermin 29.01.2019 geschlossen für 24 Monate für meine Zweitwohnung im Ort Kr.

2.) Da ich mit dem Vertrag und der Geschwindigkeit zufrieden war, habe ich den Vertrag nicht nach zwei Jahren gekündigt. Rein formell hat sich der Vertrag somit am 29.01.2021 um weitere zwölf Monate verlängert.

3.) Zweitwohnung war zur Miete, die wurde mit Ablauf 03/2021 gekündigt

4.) Vodafone Vertrag Ende Februar/Anfang März 2021 gekündigt, da ich Zweitwohnung aufgab und zu meiner Frau in ein Haus in Kl. gezogen bin, Übernahme Vodafone-Vetrag war dort nicht möglich, weil schon ein DSL-Vertrag auf meine Frau in dem Haus lief, zudem wäre laut Geschwindigkeitstest auf der Vodafone-Seite unter der Anschrift des Hauses in Kl. nur eine maximale Geschwindigkeit von 2 MBit möglich gewesen (Screenshot vom Test mit Datum habe ich aus Beweissicherung gemacht) und die mit einem zusätzlichen Regio-Aufschlag von 5 EUR => die Leistung meines ursprünglichen Vertrages hätte Vodafone unter der Anschrift des Hauses also bei weitem nicht zur Verfügung stellen können

5.) Vodafone-Schreiben vom 06.03.2021 - meine Kündigung des Vertrages zum 01.04.2021 wurde bestätigt, etwas (oder bewusst nebulös?) verklausuliert fand sich folgende Formulierung in einem Absatz "Wir weisen daraufhin, dass eine ordentliche Kündigung nur zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit
möglich ist. Sollten Sie die Kündigung zu einem früheren Termin wünschen, werden wir diesen Wunsch in
der Regel entsprechend erfüllen. In diesem Fall behalten wir uns vor, eine Ausgleichszahlung zu erheben, falls die technischen Voraussetzungen für die Dienstleistung von Vodafone an Ihrem neuen Standort gegeben sind. Die voraussichtliche Ausgleichszahlung setzt sich zusammen aus der vertraglichen Restlaufzeit in Monaten multipliziert mit der monatlichen Grundgebühr abzüglich eines Abzinsungsfaktors. Die Ausgleichszahlung wird auf der Abschlussrechnung aufgeführt.

6.) Ich habe ab 01.04.2021 einen Nachsendeauftrag von der Anschrift meiner ehemaligen Zweitwohnung in Kr. zur Anschrift des Hauses in Kl. eingerichtet. Die erwähnte Abschlussrechnung und wie sich diese im Detail darstellt, wurde mir postalisch nicht zugesandt.

7.) Dafür wurde mir von Vodafone trotz Kündigung und der Bestätigung der Kündigung Anfang April 2021 von meinem Konto ein Betrag von 49,99 EUR abgebucht. Ich habe daraufhin die Lastschrift zurückbuchen lassen und die Einzugsermächtigung entzogen.

7.) Dann habe ich - via Nachsendeauftrag - mit Schreiben vom 30.04.2021 eine Mahnung über einen Betrag von 52,79 EUR erhalten, wo die 49,99 EUR laut einer Rechnung vom 26.03.2021 erneut aufgeführt wurden. Die Mahnung war an die alte Anschrift meiner nicht mehr existenten Zweitwohnung adressiert. Vodafone wusste, dass ich dort nicht mehr wohne!

8.) Bei der Vodafone-Hotline angerufen bzgl. der Mahnung. Laut Support-Mitarbeiter Herrn R. bestünde kein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug. Der Umstand, dass ich dort, wo ich hingezogen bin - also ins Haus meiner Frau - schon ein DSL-Vertrag existierte, war nach seiner Ansicht genausowenig maßgeblich, wie die Tatsache, dass Vodafone an der Hausanschrift die vertraglichen Leistungen (= Geschwindigkeit) nicht einmal annäherungsweise erbringen könnte. Also weder irgendeine Kulanz, noch die tatsächliche Berücksichtigung der Rechtslage (= Sonderkündigungsrecht zumindest dann, wenn vertragliche Leistung am neuen Ort nicht in der abgeschlossenen Form erbracht werden kann). Herr R. sagte mir zu, dass er nochmal veranlasst, dass mir die Rechnung zugesandt wird. Die habe ich natürlich bis heute nicht erhalten.

9.) Dafür kam ein Schreiben vom 01.06.2021 der Inkasso-Firma paigo , welches wieder an die ehemalige Anschrift meiner Zweitwohnung adressiert war. Es hat mich erreicht am 09.06.2021 wieder via Nachsendeauftrag unter meiner neuen Anschrift. Die Inkasso-Firma will nun sage und schreibe 349,08 EUR von mir bis zum 11.06.2021 überwiesen haben. Forderung setzt sich zusammen aus
- 49,99 EUR aus einer Rechnung vom 26.03.2021
- 246,88 EUR Schadensersatz vom 28.04.2021
- 17,74 EUR aus einer Rechnung vom 28.04.2021
- 4,50 EUR Rücklastschriftkosten vom 28.04.2021
- 29,40 EUR Inkassovergütung vom 01.06.2021
- 0,57 EUR Zinsen 4,12%
Ich habe bis heute weder eine Rechnung vom 26.03.2021, noch vom 28.04.2021 zugesandt bekommen, noch eine detaillierte Aufstellung, wie sich die Schadensersatzsumme zusammensetzen soll.

 

Wie würdet Ihr hier vorgehen? Da ich beim Support nicht weitergekommen bin, würde ich den Fall am liebsten der Bundesnetzagentur schildern und das ganze an die c't zur Veröffentlichung bei Vorsicht Kunde! übermitteln. Wobei ich nicht weiss, ob es letztere Rubrik noch gibt. Was meint Ihr?

 

Mittlerweile richtig angenervte Grüße

DS
(der vor Vodafone mit 1und1 17 Jahre lang einen DSL-Vertragspartner hatte, der nicht ein einziges Mal ein derartiges Geschäftsgebaren gezeigt hat und bei dem ich selbstredend immer meine Rechnungen pünktlich und gern bezahlt habe)

11 Antworten 11
reneromann
SuperUser
SuperUser

Eins vorweg:

Rechtsberatung darf dir hier im Forum niemand geben - dafür gibt es entsprechende zur Rechtsberatung befugte Stellen.

 

Zum Umzug:

Der Mitarbeiter hat insofern Recht, als dass der DSL-Anschluss deiner Frau an der neuen Adresse kein Kündigungsgrund ist. Sollte der Vertrag an der neuen Adresse erfüllt werden können, zieht er gemäß TKG mit um - unabhängig davon, ob an der neuen Adresse bereits ein anderer Vertrag existiert oder nicht.

Einzig wenn der Vertrag an der neuen Adresse NICHT erbracht werden kann, besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist, die frühestens mit Umzugsdatum (nachzuweisen z.B. über die Meldebescheinigung) beginnt.

 

Wenn ich also deiner Schilderung folge und du zum 01.03. ausgezogen bist, dann müsstest du noch mindestens für die Monate März, April und Mai die Grundgebühren bezahlen. Sollten also Rechnungen für eben jene Zeiträume eintrudeln und du sie nicht bezahlt haben, dann bist du (leider) säumig und das Mahnverfahren gerechtfertigt.

 

Und anscheinend hast du die Leihgeräte nicht zurückgeschickt - das dürfte der Grund für die ~250 € Rechnung Ende April sein.

Guten Morgen,

 

danke für Deine Meinung.

 

Umzug war am 01.04.2021 und so auch als Kündigungstermin seitens Vodafone bestätigt.

 

Ich habe schon immer meine eigenen Router im Einsatz. Es gab also kein Leihgerät, was ich nicht zurückgeschickt habe. Die 250 EUR können so also nicht zustande kommen.

 

Dann geht es offenbar darum, ob an der neuen Anschrift der Vertrag fiktiv hätte erfüllt werden können. Das kann er - wie ich geschrieben hatte - nicht, da hier nur deutlich weniger Geschwindigkeit von Vodafone angeboten wird.

 

Es wäre doch sinnvoll, dass Vodafone - wenn sie denn mahnen können und ein Inkassoverfahren lostreten - mal darlegt, was sie eigentlich wollen und wie sich die Forderung im Detail darstellt. Ich kann doch auch nicht einfach hergehen und von jemanden irgendwas fordern, wo ich weder die Rechtsgrundlage benenne noch darlege, wie sich die Forderung im Detail ergibt.

Beim Umzug zum 01.04. musst du mindestens bis 01.07. noch die Grundgebühren bezahlen. Und warum du dann bereits die Rechnung vom 26.03. zurückbuchst - also zu einem Zeitpunkt, bei dem der Vertrag noch "ganz normal" lief, wirst du wahrscheinlich selbst nicht erklären können.

 

Davon abgesehen: Das TKG sieht eine 3-Monats-Frist ab Umzugsdatum bei Sonderkündigung vor - d.h.mindestens 3x Grundgebühr sind zu bezahlen. Der Vertrag (bzw. die Leitung) wird aber gemäß TKG zum Umzugsdatum selbst abgeschalten (damit ein Nachmieter direkt einen neuen Vertrag buchen kann und die Leitung/der Port nicht durch den Vormieter belegt ist).

 

Und soweit ich weiß, wurde lange Zeit immer ein Router auch beim DSL mitgeliefert - könnte es sein, dass du da eine Leih-FritzBox nutzt? Diese sollte auch auf den Rechnungen entsprechend geführt werden.

Also nochmal: ich habe keinen Mietrouter geordert und auch keinen erhalten, sondern seinerzeit explizit abgewählt, weil ich meine eigene Fritzbox einsetze. Das Thema der Kastration der Routerfirmware durch Provider unter dem Deckmantel der Sicherheit ist aber ein anderes Thema, was sich durch die Abschaffung des Routerzwangs zwischenzeitlich erfreulicherweise erledigt hat.

 

Es war bei der Abbuchung nicht klar, dass es sich um eine Rechnung vom März und zwar die vom 26.03.2021 handelt. Auch hier nochmal: ich habe die Rechnung ja nicht erhalten. Der Betrag wurde am 07.04.2021 - also nach dem von Vodafone selbst bestätigten Kündigungstermin - einfach abgebucht. Wenn Du da Sachen von Deinem Konto ohne erkennbare Grundlage abbuchen lässt, wirst Du das vielleicht für Dich erklären können oder akzeptabel finden. Bei mir gibt es sowas jedenfalls nicht.

 

Wenn das mit den drei Monaten so sein sollte, dann sollte es doch von Vodafone möglich sein, dies schriftlich und nachvollziehbar darzulegen. Einfach irgendwas abzubuchen, ist jedenfalls kein normales Geschäftsgebahren.

Die Rechnungen sind online hinterlegt - du kannst sie entsprechend online abrufen und einsehen.

Wenn du dies nicht machst - dein Problem.

 

Und wenn du einfach von dir aus berechtigte Forderungen zurückbuchst, dann darfst du dich nicht wundern, wenn die Gegenseite härtere Bandagen auffährt.


@Boss666  schrieb:

 

Es war bei der Abbuchung nicht klar, dass es sich um eine Rechnung vom März und zwar die vom 26.03.2021 handelt. Auch hier nochmal: ich habe die Rechnung ja nicht erhalten. Der Betrag wurde am 07.04.2021 - also nach dem von Vodafone selbst bestätigten Kündigungstermin

 


TK Rechnungen werden immer einen Monat rückwirkend abgebucht, Monat März wird also im April abgebucht. Bist du bei Vertragsabschluss für den ersten Monat in Vorrauskasse gegangen? Ich denke nicht.
Das ist allein dein Fehler. Es wäre auch gar nicht zum Inkasso gekommen, wenn du der Rechnung widersprochen hast, so wie es im TKG vorgesehen ist, innerhalb von acht Wochen nach Zugang. Die Bundesnetzagentur wird dir da auch nicht helfen.

Die größere Summe wird kein Leihgerät sein sondern der Betrag der bis zu regulärem Vertragsende noch zu wäre, sprich die Leitungsmiete, die Vodafone in allen Fällen an die Telekom bezahlt, auch bei frühzeitiger Vertragsauflösung.

Also Login war ein gutes Stichwort. Ich habe mich mit der Mailadresse1 versucht einzuloggen, die in meinem Vertrag aufgeführt ist und mit dem dortigen Passwort. Geht nicht. An diese Mailadresse1 hatte Vodafone das Kündigungsbestätigungsschreiben mit dem Datum 01.04.2021 geschickt.

 

Passwort zurücksetzen mit dieser Mailadresse wird mir mitgeteilt, dass ich Posteingang kontrollieren soll. Kommt aber nichts. Es ist auch nichts im Spam-Ordner gelandet.

 

Ich habe bei dieser Mailadresse1 nach dem Kündigungsbestätigungsschreiben auch keine Rechnung, Abschlussrechnung oder dergleichen via Mail(anhang) bekommen und auch keine Weckmail, dass ich irgendwo im Webportal eine Rechnung einsehen soll.  Spamordner war auch diesbezüglich nichts.

 

Dann eine andere Mailadresse2 probiert, die ich offenbar damals bei der Registrierung im Kundenportal verwendet hatte. Auch an diese Mailadresse2 ist weder eine Mail mit Rechnungsanhang, Abschlussrechnung oder dergleichen geschickt worden. Spamordner habe ich kontrolliert. Login klappt aber mit dieser Mailadresse2 ins Webportal und ich konnte sowohl Rechnung vom 26.03.2021 als auch vom 28.04.2021 herunterladen.

 

Rechnung vom 26.03.2021 über 49,99 EUR betrifft Zeitraum vom 22.02.2021 bis 21.03.2021. Der Betrag hätte also abgebucht werden dürfen. Das ist ein Fehler, den nehme ich auf meine Kappe. Das passt also.

 

Warum aber schickt mir Vodafone ein Kündigungsbestätigungsschreiben an Mailadresse1 in dem steht, dass möglicherweise noch eine Abrechnung kommt - vergleiche mein Ausgangspost mit dem Zitat - aber dann schicken sie mir da die Abrechnung nicht auch an die Mailadresse1? Warum bekomme ich es auch dann nicht zugeschickt, wenn ich beim Support anrufe und mir von dort erneuter Versand zugesichert wird?

 

Die Rechnung vom 28.04.2021 beinhaltet

- Internetgebühr 17,74 EUR vom 22.03.2021 bis 01.04.2021 => das passt

- Rücklastschrift 4,50 EUR => das passt, weil Rückbuchung mein Fehler

- Ausgleichszahlung - Ausgleich für vorzeitiges Vertragsende 246,88 EUR => es steht nichts da, wie Vodafone auf den betrag kommt => das passt dann wohl nicht, wenn es diese 3-Monats-Regel gibt, korrekt wäre 3x 49,99 EUR = 149,97 EUR

 

Das heißt es wäre insgesamt ein Betrag von 49,99 EUR + 17,74 EUR + 4,50 EUR + 149,97 EUR korrekt. Macht in Summe 222,22 EUR.

 

Es ist ja schön, dass man selbst das zusammensuchen muss und sich bei dem Kuddelmuddel zwischen Kündigungsbestätigungsschreiben und Ankündigung eventuelle Endabrechnung kommt per Mail, (falsche) Endabrechnung gibt es nur im Webportal ohne Weckmail oder sonstigem Hinweis noch zurechtfinden soll. Da ist es einfacher postalisch eine Mahnung zu verschicken und trotz telefonischer Reaktion meinerseits die Rechnungen nicht zuzusenden, aber ein Inkassoverfahren einzuleiten.

 

Kundenfreundlichkeit und Transparenz geht definitiv anders. Mal schauen, wie ich die Korrektur ggü. Vodafone kommuniziert bekomme...

Bei Vertragsabschluss gibt's du eine Mail an, an die ggf. die Unterlagen geschickt wurden und eine Bestätigung raus geht, damit die Mail verifiziert wird auf der du erreichbar bist.

Wenn du dich im mein Vodafone Konto mit einer anderen Mail registriert, dann weiß Vodafone das doch nicht unbedingt. 

Vodafone verschickt Rechnungen immer digital in das mein Vodafone Postfach, insofern man dort registriert ist.

 

Mit der Rechnungsauflistung gebe ich dir völlig recht.

 

Sehr interessant übrigens, dass Vodafone offenbar in anderen Fällen im Falle einer Kündigung bei einem Umzug durchaus auch kulant sein kann: siehe hier 

 

Ich habe beim inkassounternehmen der Forderung widersprochen und den Sachverhalt dargelegt und um Korrektur der Forderung gebeten (unter Hinweis auf die 3-Monats-Regel mit Screenshot, dass Vodafone am neuen Wohnort nicht annähernd die Geschwindigkeit liefern kann, wie beim Vertrag vereinbart war etc. pp).

 

Es wurde sich nicht mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt: "Sie haben mit der Vodafone GmbH einen 24-Monatsvertrag abgeschlossen, in dem Sie sich verpflichtet haben, über eine Laufzeit von 24 Monaten eine bestimmte Leistung in Anspruch zu nehmen und zu bezahlen.

Der Schadensersatzanspruch ergibt sich aus § 628 Abs. 2 BGB. Er beinhaltet die noch fälligen monatlichen Basispreise bis zum Ablauf des 24-Monatsvertrages abzüglich der Kosten für den Rechnungsdruck und –versand."

 

Der 24-Monatsvertrag auf den sich also laut Inkassounternehmen die Forderung beziehen soll, war bei mir schon Anfang 2021 abgelaufen und hat sich da um 12 Monate verlängert. Das passt also wieder hinten und vorne nicht.

 

Vielleicht liest hier ja ein Vodafone-Mitarbeiter mit und schafft es eine korrekte und nachvollziehbare Restforderung.

 

Die Hoffnung stirbt zuletzt...

 

VG