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Antwort
Lösung
am 24.03.2024 15:02
Hi Community,
die Fakten:
- habe zur Zeit einen DSL-Vertrag mit Vodafone für 29,99€ mntl.
- im Zuge der Kabelumstellung hat meine Hausverwaltung einen 'Deal' (?) für einen Kabel-Anschluss mit Vodafone abgeschlossen, der dann weiterhin über die Betriebskosten abgerechnet werden soll......
- Vodafone (bzw. deren Vertriebspartner) hatte ich geschrieben, dass ich vertraglich alles so lassen möchte wie es ist, da ich keinen Fernseher habe, also keinen (Kabel)TV-Anschluss brauche
- hierauhin bekam ich diese Antwort: " (....) Sie als Vodafone Kunde werden dann die neuen Breitband Kabel-Glasfaser Leitungen nutzen, die ihnen tariflich dann auch entgegenkommen. Die Vodafone Kunden die dort aktuell noch über die DSL Leitungen laufen, nutzen dann das neue Breitband-Kabel Netz.
Rufnummer etc. wird, wenn gewünscht, selbsterständlich portiert. (....)"
- jetzt sollen Mulitmediadosen eingebaut werden
Meine Fragen:
- muss ich die Handwerker für den EInbau in die Wohnung lassen?
- bedeutet Einbau der neuen Dosen gleichzeitig, dass ich dafür dann auch bezahlen muss?
- was muss ich machen, damit ich weiterhin Internet habe UND nicht mehr als meine jetzigen 29,99€ mntl. bezahle?
- muss ich der Hausverwaltung schreiben, dass ich hinsichtich ihres 'Deals' mit Vodafone die automatische Abbuchung über die Betriebskosten widerspreche?
Hoffe, jemand kann mir hier helfen?
DANKE schon einmal!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 24.03.2024 15:18
@BerMan schrieb:
Meine Fragen:
- muss ich die Handwerker für den EInbau in die Wohnung lassen?
Ja, sofern der Vermieter die Arbeiten beauftragt hat.
@BerMan schrieb:
- bedeutet Einbau der neuen Dosen gleichzeitig, dass ich dafür dann auch bezahlen muss?
Nein - der Vermieter kann keine (Zwangs-)Verträge in deinem Namen abschließen und dich auch nicht an den Kosten einer solchen (unnötigen) Austauschaktion beteiligen. Und ab dem 01.07. kann er auch die Kabel-Grundgebühr nicht mehr über die Betriebskosten umlegen -- egal was dir irgendwer erzählt. Es entfällt ab dem 01.07. die gesetzliche Grundlage für die Umlage dieser Kosten gemäß BetrKV und die dortige Auflistung der umlagefähigen Kosten ist abschließend, egal was für einen "Deal" die Hausverwaltung mit Vodafone meint abgeschlossen zu haben.
@BerMan schrieb:
- was muss ich machen, damit ich weiterhin Internet habe UND nicht mehr als meine jetzigen 29,99€ mntl. bezahle?
Nichts - der Vermieter hat keinerlei Mitspracherecht und Einfluss auf deine Verträge.
@BerMan schrieb:
- muss ich der Hausverwaltung schreiben, dass ich hinsichtich ihres 'Deals' mit Vodafone die automatische Abbuchung über die Betriebskosten widerspreche?
Nein, brauchst du (eigentlich) nicht, weil diese "Abbuchung" ab dem 01.07. gesetzeswidrig ist.
Sollte die Hausverwaltung es trotzdem versuchen, die Kosten ab dem 01.07. umzulegen, so widersprichst du der Betriebskostenabrechnung aufgrund dieses offensichtlichen Formfehlers -- sollte dein Widerspruch nicht bearbeitet oder abgewiesen werden, so wirst du dann allerdings um eine Rechtsberatung durch entsprechende Stellen nicht drum herum kommen, die dem Vermieter mal erklären, was die geänderte Gesetzeslage bedeutet.
Wenn du natürlich nett sein willst, weist du sie jetzt schon darauf hin, dass du diese Kosten ab dem 01.07. nicht mehr tragen wirst und auch von deinem Recht zum Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnungen Gebrauch machen wirst, sollte dort der Kabelanschluss über den 30.06. hinaus berechnet werden.
@BerMan schrieb:
- hierauhin bekam ich diese Antwort: " (....) Sie als Vodafone Kunde werden dann die neuen Breitband Kabel-Glasfaser Leitungen nutzen, die ihnen tariflich dann auch entgegenkommen. Die Vodafone Kunden die dort aktuell noch über die DSL Leitungen laufen, nutzen dann das neue Breitband-Kabel Netz.
Rufnummer etc. wird, wenn gewünscht, selbsterständlich portiert. (....)"
Das ist eine dreiste Lüge - und damit ertappt man übereifrige "Vertriebspartner", die nur auf Vertragsabschlüsse aus sind.
Vodafone stellt gar nichts automatisch um - und es gibt auch keinen Zwang, von DSL weg zu Kabel zu wechseln. Ein -auf Provisionsbasis arbeitender- "Vertriebspartner" hingegen hat natürlich schon das Interesse, euch möglichst teure Verträge unterzuschieben, um Provision kassieren zu können...
Und wie gesagt: Ab dem 01.07. ist eine Umlage der Kabel-Grundgebühr über die Nebenkosten NICHT mehr möglich - dies hat der Gesetzgeber sowohl im TKG als auch in den BetrKV explizit so festgeschrieben. Egal was euer Vermieter da macht, du bist nicht gezwungen, auch nur einen Cent für Kabel-TV zu bezahlen oder eine Umstellung von DSL auf Kabel-Internet vorzunehmen, wenn du dies nicht willst.
Und noch etwas: Die "Breitband Kabel-Glasfaser-Leitungen" sind nichts anderes, als der klassische -und in meinen Augen mittlerweile technisch völlig veraltete- TV-Kabelanschluss. Mit Glasfaser hat das so viel zu tun, wie DSL auch -- die Glasfaser beginnt erst irgendwo 3 Straßen weiter in einem der Multifunktionskästen -- dazwischen ist alles schnödes (und vor allem störanfälliges) Koax-Kabel. Im Prinzip könnte man DSL dann auch als "Breitband Kupfer-Glasfaser-Leitung" bezeichnen - macht aber niemand.
am 24.03.2024 15:18
@BerMan schrieb:
Meine Fragen:
- muss ich die Handwerker für den EInbau in die Wohnung lassen?
Ja, sofern der Vermieter die Arbeiten beauftragt hat.
@BerMan schrieb:
- bedeutet Einbau der neuen Dosen gleichzeitig, dass ich dafür dann auch bezahlen muss?
Nein - der Vermieter kann keine (Zwangs-)Verträge in deinem Namen abschließen und dich auch nicht an den Kosten einer solchen (unnötigen) Austauschaktion beteiligen. Und ab dem 01.07. kann er auch die Kabel-Grundgebühr nicht mehr über die Betriebskosten umlegen -- egal was dir irgendwer erzählt. Es entfällt ab dem 01.07. die gesetzliche Grundlage für die Umlage dieser Kosten gemäß BetrKV und die dortige Auflistung der umlagefähigen Kosten ist abschließend, egal was für einen "Deal" die Hausverwaltung mit Vodafone meint abgeschlossen zu haben.
@BerMan schrieb:
- was muss ich machen, damit ich weiterhin Internet habe UND nicht mehr als meine jetzigen 29,99€ mntl. bezahle?
Nichts - der Vermieter hat keinerlei Mitspracherecht und Einfluss auf deine Verträge.
@BerMan schrieb:
- muss ich der Hausverwaltung schreiben, dass ich hinsichtich ihres 'Deals' mit Vodafone die automatische Abbuchung über die Betriebskosten widerspreche?
Nein, brauchst du (eigentlich) nicht, weil diese "Abbuchung" ab dem 01.07. gesetzeswidrig ist.
Sollte die Hausverwaltung es trotzdem versuchen, die Kosten ab dem 01.07. umzulegen, so widersprichst du der Betriebskostenabrechnung aufgrund dieses offensichtlichen Formfehlers -- sollte dein Widerspruch nicht bearbeitet oder abgewiesen werden, so wirst du dann allerdings um eine Rechtsberatung durch entsprechende Stellen nicht drum herum kommen, die dem Vermieter mal erklären, was die geänderte Gesetzeslage bedeutet.
Wenn du natürlich nett sein willst, weist du sie jetzt schon darauf hin, dass du diese Kosten ab dem 01.07. nicht mehr tragen wirst und auch von deinem Recht zum Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnungen Gebrauch machen wirst, sollte dort der Kabelanschluss über den 30.06. hinaus berechnet werden.
@BerMan schrieb:
- hierauhin bekam ich diese Antwort: " (....) Sie als Vodafone Kunde werden dann die neuen Breitband Kabel-Glasfaser Leitungen nutzen, die ihnen tariflich dann auch entgegenkommen. Die Vodafone Kunden die dort aktuell noch über die DSL Leitungen laufen, nutzen dann das neue Breitband-Kabel Netz.
Rufnummer etc. wird, wenn gewünscht, selbsterständlich portiert. (....)"
Das ist eine dreiste Lüge - und damit ertappt man übereifrige "Vertriebspartner", die nur auf Vertragsabschlüsse aus sind.
Vodafone stellt gar nichts automatisch um - und es gibt auch keinen Zwang, von DSL weg zu Kabel zu wechseln. Ein -auf Provisionsbasis arbeitender- "Vertriebspartner" hingegen hat natürlich schon das Interesse, euch möglichst teure Verträge unterzuschieben, um Provision kassieren zu können...
Und wie gesagt: Ab dem 01.07. ist eine Umlage der Kabel-Grundgebühr über die Nebenkosten NICHT mehr möglich - dies hat der Gesetzgeber sowohl im TKG als auch in den BetrKV explizit so festgeschrieben. Egal was euer Vermieter da macht, du bist nicht gezwungen, auch nur einen Cent für Kabel-TV zu bezahlen oder eine Umstellung von DSL auf Kabel-Internet vorzunehmen, wenn du dies nicht willst.
Und noch etwas: Die "Breitband Kabel-Glasfaser-Leitungen" sind nichts anderes, als der klassische -und in meinen Augen mittlerweile technisch völlig veraltete- TV-Kabelanschluss. Mit Glasfaser hat das so viel zu tun, wie DSL auch -- die Glasfaser beginnt erst irgendwo 3 Straßen weiter in einem der Multifunktionskästen -- dazwischen ist alles schnödes (und vor allem störanfälliges) Koax-Kabel. Im Prinzip könnte man DSL dann auch als "Breitband Kupfer-Glasfaser-Leitung" bezeichnen - macht aber niemand.
am 24.03.2024 15:31
Vielen Dank @reneromann für die Infos!
Dann bin ich mal nett und schreibe der Hausverwaltung. 😉
Und am besten Vodafone dann auch, dass ich alles 'beim Alten' lassen möchte.
am 24.03.2024 17:01
An Vodafone brauchst du nicht schreiben - Vodafone ändert nichts automatisch an irgendwelchen Verträgen.
Wenn dieser "Vertriebspartner" hingegen etwas ohne dein Einverständnis ändert, dann gehört der wegen Urkundenfälschung angezeigt.