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21.01.2023 13:56 - bearbeitet 21.01.2023 14:10
Telefonisch meinte eine Mitarbeiterin, dass ein Downgrade nur dann möglich ist, wenn ich die Kündigung zurück ziehe. Auch eine Tarifinformation ist anscheinend nur möglich, wenn ich die Kündigung zurück nehme. Was ist das bitte für ne Erpresser-Methode? Natürlich ist der Kollegin klar, dass wenn zum 7.4. mein Vertrag endet und ich jetzt die Kündigung zurück nehme, meine Frist abgelaufen ist und ich dieses Jahr nicht mehr kündigen kann!
Wenn ich frage unter welchen Konditionen ich den Tarif downgraden und den Vertrag verlängern kann, muss das möglich sein ohne dass ich die Kündigung zurück nehme und dadurch meinen Vertrag so oder so verlängere!
am 22.01.2023 14:21
Hallo brkw,
sofern das Downgrade nicht im Rahmen der Wechselgarantie erfolgt, ist es ein Tarifwechsel wie jeder andere. D.h. er ist mit einer Neulaufzeit von 24 Monaten verbunden.
Ein Angebot ist jederzeit möglich, die Umsetzung aber nur , wenn im Zuge dessen die Kündigung zurückgezogen wird.
Wenn Du Dich noch in den ersten 24 Monaten Laufzeit befindest kannst Du nachdem die 24 Monate rum sind (sofern Du den Tarif nicht verlängerst) , jederzeit zum Folgemonat fristgerecht kündigen. Der Tarif verlängert sich nicht automatisch um 12 Monate.
VG,
Andre
am 22.01.2023 15:13
Nur um Unklarheiten zu vermeiden: Das bedeutet dass wenn ich die Kündigung jetzt zurück nehme, sich mein Vertrag nicht um 12 Monate verlängert?
am 22.01.2023 17:07
Verträge haben im Allgemeinen eine Laufzeit von 24 Monaten - mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende.
Nachdem die 24 Monate rum sind, kommt es zu keiner automatischen Neulaufzeit von 12 Monaten, sondern ein Vertrag kann jeweils zum nächsten Monat gekündigt werden.
Sobald Du Dich hier für einen Tarifwechsel mit einer neuen Laufzeit von 24 Monaten entscheidest, ist die Kündigungsfrist dann wieder 3 Monate zum Laufzeitende.