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Lösung

Sonderkündigungsrecht - Umzug zum Freund
Ellah
Daten-Fan
Daten-Fan

Liebes Vodafone-Team,

 

Ich muss mal meinen Frust loswerden bezüglich Ihrer Kundenberatung.

Die Situation sieht wie folgt aus:

Ich habe bei Ihnen den Red Internet und Phone 16 DSL Vertrag abgeschlossen. Jetzt werde ich zum 31.05.2018 aus meiner Wohnung ausziehen. Ich werde dann bei meinem Partner einziehen, bei welchem bereits ein Vodafone-Vertrag besteht. Daher hatte ich bei Ihnen angefragt, ob ich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen kann. Ich habe vor drei Wochen einen Anruf dies bezüglich bekommen, wo dies bestätigt wurde. Außerdem wurde ich darauf hingewiesen, dass auch die von mir angeforderte, schriftliche Bestätigung in Arbeit sei. 

Als bis heute noch kein Schreiben bei mir eintraf, rief ich nochmals den Kundendienst an. Dann musste ich erfahren, dass meine Sonderkündigung abgelehnt wurde. Hätte ich nicht angerufen, hätte ich das wohl nie erfahren und sechs Monate  (mein Vertrag würde noch bis 06.12.2018 laufen) lang immer weiter gezahlt. Der Grund für die Ablehnung war wohl, dass der bereits bestehende Vertrag bei meinem Freund nicht auf meinen Namen läuft und es daher nicht genehmigt werden kann. Aber es ist doch ganz logisch, wenn ich zu meinem Partner umziehe, dass der dort bestehende Vertrag nicht auf meinen Namen laufen kann. Außerdem habe ich vorher in Ihrem Hilfecenter nachgelesen und es besteht - im Zweifel auf Kulanz - genau für diese Situation das Sonderkündigungsrecht. Die Situation kommt wohl häufiger hier in der Community vor.

 

Ich finde es sehr schade, dass man erst die Zusage auf das Sonderkündigungsrecht per Telefon bekommt und dann keine weitere Rückmeldung bekommt, nur um auf Rückfrage zu erfahren dass die Kündigung nicht angenommen wurde.

 

Also noch einmal zusammengefasst, ich ziehe zum 31.05.2018 aus meiner Wohnung zu meinem Freund, bei dem schon ein Vodafone Vertrag besteht, könnt ihr mir ein Sonderkündigungsrecht einräumen? Bzw. wie kann ich vorgehen?

 

Vielen Dank und liebe Grüße!

 

6 Antworten 6
hafe
Giga-Genie
Giga-Genie
Hallo,

hat Ihr Freund ebenfalls einen DSL Anschluss?

Falls ja, stellt sich mir die Frage ob überhaupt ein Umzug des DSL Anschlusses möglich ist.

Nennen Sie bitte mal beide Tarifbezeichnungen gemäß der Rechnung.

Gruß

Hafe
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Es ist vollkommen egal, ob ein Umzug möglich ist oder nicht. Hier steht irgendwo ein offizieller Beitrag, dass in derartigen Fällen der "höherwertige" Vertrag bestehen bleibt, und der andere Vertrag analog § 46 Abs. 8 TKG mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet wird. Für die Te bedeutet das also, dass sie noch Juni, Juki und August bezahlen muss.

@Ellah Wichtig ist, dass du den Eingang der Kündigung bei VF nachweisen kannst. VF benötigt sicher auch die neue Anschrift, die Vertragsdaten deines Freundes und nach dem Umzug die Meldebescheinigung.

Vielleicht liest ja ein Moderator hier mal rein, dann wird die Sache schnell geklärt sein.

 

Kira
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Ellah,

 

willkommen in der Vodafone-Community!

 

Bitte melde uns einfach Deinen Umzug mit Deiner neuen Adresse und reiche eine Meldebescheinigung von Dir an Deinem neuen Wohnort ggf. nach.

 

Wir prüfen dann die Verfügbarkeit an Deiner neuen Adresse und bieten Dir bei bereits "belegter Leitung" ein SKR an 🙂

 

Viele Grüße

Kira

 

 

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Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Gelöschter User@  schrieb:

Hier steht irgendwo ein offizieller Beitrag....

 


https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-Kabel/Au%C3%9Ferordentliche-K%C3%BCndigung-wegen-Umzug/m-p/968504#M5820 Szenario 3: 

 Dein Partner/Deine neue WG hat bereits einen Vertrag mit uns?

Dann kannst Du Deinen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten ab dem Umzugstag vorzeitig kündigen.

Ellah
Daten-Fan
Daten-Fan

Ganz lieben Dank für eure Antworten. Ich werde ab dem 01.06.2018 bei meinem Freund einziehen und die Unterlagen dann einreichen. Schön, dass einem hier so schnell geholfen wird.

 

Liebe Grüße 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo @Ellah, bitte beachte, dass die Umzugsmeitteilung/Kündigung bereits vor dem Umzug VF mitgeteilt wird, und die Meldebescheinigung nachgeschickt wird. Grund: Nur so beginnt die 3-Monatsfrist mit dem Umzug, andernfalls dann, wenn VF die Meldung nach dem Umzug erhält.