Sonderkündigung wegen Umzug
Annika7499
Forum-Checker
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Hallo zusammen!

 

Ich habe letztes Jahr gemeinsam mit meinem Freund einen DSL-Vertrag bei dem Vodafone Stand im Mediamarkt in Augsburg unterschrieben. Wir haben 6 Monate zusammen gewohnt, anschließend habe ich den Vertrag in meine eigene Wohnung mitgenommen, da ich für ein Masterstudium umgezogen bin. Bei Vertragsschluss wurde uns von dem Vodafone Mitarbeiter versichert, dass wir den Vertrag jederzeit kündigen können, sollten wir beide in einen Haushalt ziehen, in dem bereits ein Internetvertrag vorhanden ist. Die Betonung liegt hier ausdrücklich darauf, dass irgendein Internetvertrag vorhanden sein muss - nicht von Vodafone und auch keine bestimmte Art von Vertrag.

 

Nun bin ich nach Beendigung des Masterstudiums erstmal zurück zu meinen Eltern gezogen und mein Freund auch, in beiden Haushalten ist logischerweise bereits Internet vorhanden. Dennoch wird meine Sonderkündigung abgelehnt und ich soll knapp 350€ Ausgleich zahlen, da der Vertrag noch über ein Jahr weiterlaufen würde. Das sehe ich absolut nicht ein, da uns vom Vodafone Mitarbeiter falsche Versprechungen gemacht wurden und wir den Vertrag unter den tatsächlich geltenden Umständen natürlich nie abgeschlossen hätten.

 

Gibt es denn irgend eine Möglichkeit, die Ausgleichszahlung wenigstens zu reduzieren? Ich finde das ist eine absolute Unverschämtheit solche Falschinformationen zu kommunizieren, bin mir aber natürlich bewusst, dass ich wahrscheinlich nicht viele Möglichkeiten habe in der Situation, da wir dem Vodafone Mitarbeiter nichts nachweisen können. Ist das schon mal jemandem passiert?

 

Danke und viele Grüße

Annika

6 Antworten 6
reneromann
SuperUser
SuperUser

Sofern du nichts schriftlich hast, was die Aussage belegt, hast du eh Pech gehabt -- denn mündliche Nebenabreden sind explizit im schriftlichen Vertrag ausgeschlossen.

 

Davon abgesehen sind die Personen, die in MediaMarkt & Co. arbeiten, i.d.R. selbstständige Vertreter und NICHT Angestellte von Vodafone. Insofern hat Vodafone mit Aussagen, die diese Personen machen, um an Provision zu kommen, nichts zu tun.

 

Und weiterhin sind Verträge einzuhalten - der BGH hat mit seinem Urteil III ZR 57/10 vom 11. November 2010 bereits entschieden, dass ein Umzug KEIN allgemeines Sonderkündigungsrecht darstellt, da ein Umzug erst einmal in den alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden fällt und daher die Verträge . Der Gesetzgeber hat daraufhin mit Änderung des TKG zum 10.05.2012 ausschließlich für den Fall der Nichtverfügbarkeit ein Sonderkündigungsrecht über § 46 TKG a.F. (bis 31.11.2021) / § 60 TKG (ab 01.12.2021) geschaffen, die aber bei dir offenbar nicht greift, weil der Anschluss offenbar an der neuen Adresse geschalten werden kann.

 

Du kannst dir also aussuchen, ob du den Vertrag -wie geschlossen- in der Wohnung deiner Eltern weiternutzen willst -oder- ob du den Vertrag per Ausgleichszahlung vorzeitig beendest.

Durant
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Leider erlebt man heute dies oft, dass mündlich solche Aussagen gemacht werden, die jedoch nicht stimmen. Rein juristisch steht Aussage gegen Aussage, es gilt aber das geschriebene Wort.

Vielleicht hilft es Dir, Dich an die Bundesnetzagentur über deren Website zu wenden. Diese scheinen recht schnell zu reagieren.

@Durant du solltest dich hier im Forum mit deinen unqualifizierten Äußerungen ein wenig zurückhalten. Im Augenblick bist du dabei überall etwas dazu zu tun mit deinen Kommentaren.

Und speziell zu dieser Antwort hat @reneromann schon etwas geschrieben. Versuche nicht andern Usern falsche Hoffnungen zu machen indem du so etwas schreibst.

Oh Danke, stimmt auch, habe keine Ausbildung darin. Kann auch aus Forum rausgehen. Dachte User helfen Usern und meine Erfahrungen mit der BNA sind positiv. Wenn Tipps nicht erwünscht, dann hab ich Forum hier falsch verstanden, Dieter

@Durant du kannst hier im Forum durchaus hilfreich andern Usern zur Seite stehen. Nur das was du im Augenblick machst ist nichts dergleichen. Hier wird immer, wenn möglich, jedem geholfen. Und die meisten der Super User sind hier schon jahrelang hilfreich unterwegs.


@Durant  schrieb:

Dachte User helfen Usern und meine Erfahrungen mit der BNA sind positiv.


Was soll denn die Bundesnetzagentur machen? Die sind auch an den Gesetzestext gebunden - und wenn dort steht, dass das Sonderkündigungsrecht nur bei Nichtverfügbarkeit greift, während der Vertrag des TE an der neuen Adresse geschalten werden kann, ist die BNetzA machtlos.