Sonderkündigung ab wann Gültig?
ReKo
Smart-Analyzer
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Sehr geehrte Damen und Herren ich habe aufgrund der Hochwasserschäden weiterhin kein Internet und bin nun ausgezogen. Hierfür habe ich von meinen Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht.

 

In ihren Schreiben steht kein Vertragsende, ich bitte um Mitteilung das im Januar der Vertrag beendet ist. Ich bezahle nicht noch weiterere Monate ohne Leistung.

 

Edit von Moderator: Da im Schreiben Deine Kundennummer zu erkennen ist, habe ich das Dokument gelöscht. 

1 Antwort 1
reneromann
SuperUser
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Hier dürfen zwei Dinge nicht vermischt werden:

a) Sonderkündigung wegen Nichtverfügbarkeit aufgrund von Unwetterschäden - diese sollte nach entsprechender Fristsetzung zur Beseitigung greifen -- warum du damit aber bis Dezember wartest, kann ich nicht verstehen...

 

b) Sonderkündigung wegen Umzug an eine nicht versorgte Adresse - hier gelten die Regelungen aus dem TKG und die sehen eine einmonatige Kündigungsfrist vor. Ergo bei Eingang Ende Dezember dann bis Ende Januar...

 

Wobei gerade bei Punkt a) auch anzumerken ist, dass hier die Nichtverfügbarkeit NICHT auf Umstände zurückzuführen sein darf, die in deinem Einflussbereich (oder dem des Hauseigentümers/Vermieters) liegen. Denn wenn z.B. das Hausnetz beschädigt wurde, ist hierfür nicht Vodafone, sondern der Hauseigentümer zuständig - sollte dieser sich weigern, die Leitungen im Haus instand zu setzen, ist das kein Umstand, der zu einer Sonderkündigung gegenüber Vodafone führt, sondern wenn ein Mangel an der Mietsache und du müsstest deinen aus diesem Mnagel herrührenden Schaden beim Vermieter geltend machen.