Neuanschluss VDSL Dual Stack
albundy0816
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo, bei uns im Ort soll in den nächsten Monaten Glasfaser von Vodafone ausgebaut werden. In der Info-Veranstaltung waren auch ein paar Berater da die mir alle bestätigten, dass bei einem Neuanschluss VDSL und oder auch später bei Glasfaser ein Dual Stack geschaltet wird.

Online finde ich zwar viel, auch hier im Forum, jedoch sind diese Informationen z.T. widersprüchlich bzw. veraltet.

Was ist denn nun korrekt bei einem Neuanschluss?

Hintergrund: ich würde gerne vorab bevor Glasfaser verlegt wird, meinen derzeitigen VDSL Telekom-Anschluss zu Vodafone umstellen lassen. Aber nur dann, wenn ich zu 100% sicher sein kann, dass auch VPN (FritzBox zu FritzBox) funktioniert.

Alles andere hat für mich im Moment sonst keinen Sinn.

 

Bitte um entsprechende Info bzw. bestenfalls auch noch ein Dokument wo man es auch wirklich nachlesen kann. Ich bin auf die VPN Lösung angewiesen.

3 Antworten 3
reneromann
SuperUser
SuperUser

Garantieren wird dir niemand, dass du DualStack oder IPv4-only bekommst.

Gerade bei Layer2-Bitstrom ist DS-Lite das Verfahren der Wahl.

 

Wobei mit dem nächsten (größeren) FritzBox-Update laut AVM auch ein Update des VPN-Clients weg von der völlig veralteten IPv4-only-IPSec-Implementierung hin zu einer IPv6-fähigen Lösung, u.a. mit WireGuard, kommen soll. Damit soll dann auch eine IPv6-only-Verbindung zwischen FritzBoxen sowie eine IPv6-Einwahl möglich sein...

Hallo und Danke für die Info. Das mit WireGuard habe ich mitbekommen, jedoch hilft nur mir das für meine Fritzbox 7590. Die andere Fritzbox ist schon so alt, dass es auch kein Firmware Update geben wird (lt. AVM).

 

Ich frage mich, wie die Glasfaser-Vertriebler dann dies behaupten können, dass in jedem Fall bei VDSL und bei Glasfaser immer DualStack geschaltet wird?! Die Info kann doch nicht einfach so herausgegeben werden? Es muss doch eine Basis dafür geben für solch eine Aussage!?

Die Vertriebler erzählen viel, wenn der Tag lang ist.

Was hingegen vertraglich vereinbart ist, steht schwarz auf weiß im Vertrag - mündliche Nebenabreden sind nichtig.