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Antwort
Lösung
am 13.12.2021 19:46
Hallo,
habe meinen DSL Vertrag im Juni wegen Wechsel zu einem neuen Anbieter gekündigt. Mit einem Kündigungstermin Juni 2022.
Seit dem 1.12. sind ja auch Altverträge monatlich kündbar wenn sie aus der ersten Mindestvertragslaufzeit raus sind.
Kann ich irgendwie den Kündigungstermin vorziehen?
Der neue Anbieter hat gemeint ich müsse mich damit an Vodafone wenden und wenn die dann eine Bestätigung eines früheren Termins bekommen, würde der Anschluss von denen entsprechend auch vorgezogen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 15.12.2021 19:48
@Ursula38 schrieb:
Der Vertrag bei Vodafone läuft seit 2013. Ist also schon aus der MVLZ raus.
Nicht zwingend - insbesondere dann nicht, wenn du in den letzten 2 Jahren einen Tarifwechsel gemacht hast. Denn ein Tarifwechsel löst eine neue Mindestlaufzeit aus...
@Ursula38 schrieb:
Aber warum kann die bestehende Kündigung denn nicht einfach vorgezogen werden.
Weil du zu einem Zeitpunkt gekündigt hast, als noch die alte Regelung galt. Daher gilt auch für die Kündigung die alte Regelung - die neuen Regelungen sind dann vollkommen egal, da zum Zeitpunkt des Kündigungseingangs (noch) nicht gültig.
@Ursula38 schrieb:
Die neue Kündigungsfrist gilt für den Vertrag doch trotzdem.
Nein, weil dein Vertrag bereits in der Kündigung ist. Sie würde nur dann greifen, wenn dein Vertrag noch nicht in der Kündigung wäre - alle Kündigungen, die vor dem Stichtag ausgeführt wurden, sind nach den alten Regeln abzuhandeln.
@Ursula38 schrieb:
Kann ich den gekündigten Vertrag einfach nochmal kündigen, um den früheren Zeitpunkt zu erhalten?
Davon würde ich dringend abraten - weil du damit in den Anbieterwechselprozess eingreifst und die Absprache zwischen Alt- und Neuanbieter de facto zerschießt. Damit entfiele dann auch die Weiterversorgungspflicht von Vodafone, falls der neue Anbieter nicht schalten kann - und es kann dann auch zu der Situation kommen, dass dein alter Vertrag abgelaufen ist, jedoch der neue Vertrag erst nach Wochen aktiviert wird.
13.12.2021 23:02 - bearbeitet 17.12.2021 11:13
Dazu müsstest du die Kündigung erstmal zurückziehen und das muss Vodafone nicht zulassen, denn eine Kündigung kann man rein rechtlich nicht zurücknehmen.
Wenn du die Kündigung allerdings über einen Anbieterwechsel veranlasst hast, so musst du diesen komplett stornieren und nach erfolgter Bestätigung kannst du einen neuen Anbieterwechsel anstossen. Da greift dann das neu gefasste TKG mit der Kündigungsfrist von 1 Monat ab Eingang beim abgebenden Provider, wenn die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist. Sind die 24 Monate noch nicht um, bringt dir das alles nichts, dann sind die einzuhalten, das war auch in der Altfassung des TKG bereits so.
am 15.12.2021 19:33
Der Vertrag bei Vodafone läuft seit 2013. Ist also schon aus der MVLZ raus.
Die Kündigung wurde über einen Anbieterwechsel veranlasst. Den Vertrag dort kann ich nicht mehr stornieren, da die 14 Tage, in denen dies gegangen wäre, schon lange rum sind.
Aber warum kann die bestehende Kündigung denn nicht einfach vorgezogen werden. Die neue Kündigungsfrist gilt für den Vertrag doch trotzdem. Kann ich den gekündigten Vertrag einfach nochmal kündigen, um den früheren Zeitpunkt zu erhalten?
am 15.12.2021 19:48
@Ursula38 schrieb:
Der Vertrag bei Vodafone läuft seit 2013. Ist also schon aus der MVLZ raus.
Nicht zwingend - insbesondere dann nicht, wenn du in den letzten 2 Jahren einen Tarifwechsel gemacht hast. Denn ein Tarifwechsel löst eine neue Mindestlaufzeit aus...
@Ursula38 schrieb:
Aber warum kann die bestehende Kündigung denn nicht einfach vorgezogen werden.
Weil du zu einem Zeitpunkt gekündigt hast, als noch die alte Regelung galt. Daher gilt auch für die Kündigung die alte Regelung - die neuen Regelungen sind dann vollkommen egal, da zum Zeitpunkt des Kündigungseingangs (noch) nicht gültig.
@Ursula38 schrieb:
Die neue Kündigungsfrist gilt für den Vertrag doch trotzdem.
Nein, weil dein Vertrag bereits in der Kündigung ist. Sie würde nur dann greifen, wenn dein Vertrag noch nicht in der Kündigung wäre - alle Kündigungen, die vor dem Stichtag ausgeführt wurden, sind nach den alten Regeln abzuhandeln.
@Ursula38 schrieb:
Kann ich den gekündigten Vertrag einfach nochmal kündigen, um den früheren Zeitpunkt zu erhalten?
Davon würde ich dringend abraten - weil du damit in den Anbieterwechselprozess eingreifst und die Absprache zwischen Alt- und Neuanbieter de facto zerschießt. Damit entfiele dann auch die Weiterversorgungspflicht von Vodafone, falls der neue Anbieter nicht schalten kann - und es kann dann auch zu der Situation kommen, dass dein alter Vertrag abgelaufen ist, jedoch der neue Vertrag erst nach Wochen aktiviert wird.
am 15.12.2021 20:05
Dann werde ich verusche, ob ich den Vertrag beim neuen Anbieter doch noch irgendwie stornieren kann, um dann einen neuen Wechsel starten zu können.
am 15.12.2021 23:57
Vodafone könnte den Termin natürlich auch manuell anpassen. Dein neuer Anbieter kann dann einfach eine neue wechselterminanfrage (Kündigungsterminfeststellung) stellen und alles paletti.