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Kündigungsrecht bei 4 Wochen ohne Internet?
alexander9999
Daten-Fan
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Hallo liebe Vodafone Community,

 

ich habe am 22.04 einen neuen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen.
Durch meinen Umzug konnte ich mein Kabeltarif nicht weiterführen und bin auf VDSL 250 umgestiegen.
Mein Techniker Termin wäre heute 19.05 gewesen. Natürlich kam dieser nicht.  (fast 4 Wochen für nix gewartet inklusive dem heutigen Urlaubstag)

Nach 5 Telefonaten in der Supporthotline konnte mir leider auch keiner sagen warum nicht, der Grund der angegeben wurde war nur "andere". 
Mein neuer Anschlusstermin steht nun für den 28.05. Das ist mir aber einfach zu spät und das Risiko zu hoch, dass wieder keiner kommt.
Ich habe grade bei einem kleineren regionalen Anbieter mit eigenen Technikern (und nicht denen von der Telekom) angerufen - siehe da: Ich hätte innerhalb von 3 Werktagen garantiert einen Techniker bei mir. 
Nun möchte ich dort keinen Vertrag abschließen bis ich nicht 100% sicher bin über mein Sonderkündigungsrecht.

TL;dr:
Soweit ich mich durch das Vertragswerk von Vodafone schlau machen konnte, habe ich 4 Wochen ohne Internet nach Vertragsabschluss, Sonderkündigungsrecht.
Was ja definitiv der Fall sein wird, da der neue Technikertermin frühstens am 28.05 und somit 5 Wochen nach Abschluss ist.
Ist das korrekt?

Viele Grüße,
Alexander

4 Antworten 4
reneromann
SuperUser
SuperUser

Dein tldr stimmt (leider) nicht.

Es gibt -bei verzögerter Bereitstellung- kein Sonderkündigungsrecht -- du bist an deinen Antrag gebunden.

Mal ganz davon abgesehen, dass 4..6 Wochen bei DSL durchaus eher die Normalität und nicht die Seltenheit sind.

 

Davon abgesehen musst du deinen alten Tarif in der Übergangszeit weiterbezahlen (Stichwort: 3-Monats-Regel gemäß TKG bei technischer Nichtverfügbarkeit), Vodafone erlässt dir lediglich den Rest der 3 Monate, wenn der DSLer vorher geschalten wird.

Hallo Reneromann,

danke für deine Antwort. 
Wie meinst du den unteren Teil? Vodafone darf mich 3 Monate ohne Internet lassen ohne dafür die Konsequenzen ziehen zu müssen? Das bezweifel ich aber mal stark, da hätte eins unserer Gerichte, spätestens der EuGH, aber schon längst einen Riegel vorgeschoben.

Das liest sich auch anders in den Vertragsunterlagen. 

4-6 Wochen scheinen ja wie durch den Regionalenanbieter WillhelmTell ganz und gar nicht die Regel zu sein. Lediglich für Vodafone o.ä., welches keine eigenen Techniker hat. 
Soweit ich mich schlau machen konnte geht es 9% der Leute so wie mir, die einen neuen VDSL Vertrag abschließen. (https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article160309774/Wenn-der-Telekom-Techniker-nicht-kommt.html)
Also wenn das die Regel ist, frage ich mich wie lange das so gut gehen kann.

Ich freue mich auf eine verfizierte Aussage zu Sonderkündigungsrecht bei nicht Einhaltung der Vertragsbedingungen. 

Edit: https://www.aboalarm.de/blog/internet-und-telefon/dsl-anschluss-wartezeiten/
Hier steht nach dem zweiten vermeintlichen Termin. Somit werde ich diesen wohl noch aussitzen müssen. Vielleicht kommt der Techniker dann ja auch wirklich und alle sind happy. 
Freue mich dennoch über eine kurze Bestätigung.

Moin !

renero hat da schon recht. Es gilt auch immer noch die Regel das innerhalb eines Zeitraum eine Reaktion erfolgen muss. Bei Privatkunden innerhalb von 48 Stunden. Dann isset Vertragskonform. 19. Termin...Neutermin ( Der von Tcom angeboten wird ) wurde erteilt, also 48 Stunden voll drin.

Warum der Tcommer nicht geschaltet hat....."andere" heisst meist keine 250K Technik gerade frei oder kein Techniker zum schalten zur Hand . Bei einem Dienstleiter der Tcom in NRW wüsste ich auch noch nen anderen Grund ( Aber das würde zu weit führen und wäre böse). 

9 Tage schaffste....dann Nachfrage wegen ner Vergütung

Schaka !!!

 


@alexander9999  schrieb:

Wie meinst du den unteren Teil? Vodafone darf mich 3 Monate ohne Internet lassen ohne dafür die Konsequenzen ziehen zu müssen? Das bezweifel ich aber mal stark, da hätte eins unserer Gerichte, spätestens der EuGH, aber schon längst einen Riegel vorgeschoben.


Steht genau so im TKG - da du den Grund für die Nichtversorgung (den Umzug) zu verantworten hast.

 

Du hast einen Vertrag mit Vodafone über die Erbringung der Dienstleistung "Internetzugang" am Ort A - wenn du jetzt zu Ort B wechselst und diesen Umzug nicht rechtzeitig genug meldest, dann liegt die Nichtverfügbarkeit der Dienstleistung an Ort B alleine in deiner Verantwortung.

 

Und wie gesagt - bei technischer Nichtverfügbarkeit wird der Vertrag mit einer 3 Monatsfrist ab Eingang der Umzugsmeldung, jedoch frühestens ab Umzugsdatum gekündigt. Dies entspricht dem Vorgehen aus § 46 (8) TKG. Vodafone bietet hier lediglich eine (darüber hinausgehende) Kulanzlösung an, dass bei Abschluss eines Anschlussvertrages ab Schaltung des Anschlussvertrages auf die Zahlung der Grundgebühren für den alten Anschluss (die gemäß TKG anfallen würden) verzichtet wird.

 

Und noch was: Wilhelm.Tel nutzt i.d.R. nicht VDSL, sondern Kabel - wie Vodafone Kabel ebenfalls - da braucht es keinem Techniker vor Ort, sondern nur dem freigeschalteten Kabelrouter.

 

Und was Aussagen auf Seiten wie Aboalarm anbetrifft:

Darauf sollte man sich keinesfalls verlassen - ansonsten ist man schnell verlassen.