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Kündigung "verloren", Gesprächsprotokoll nicht gespeichert
Wapsi
Smart-Analyzer
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Liebe Community,

Ich hätte heute ein sehr interessantes Gespräch mit der Service-Hotline.
Ich habe bereits Ende April mit jemandem telefoniert, da ich ins EU-Ausland umziehen und meinen Mobilfunk Vertrag deshalb frühzeitig kündigen möchte. Dieser Herr hat mir die außertürliche Kündigung zugesichert und mir einen Link per SMS geschickt, der mich zum Kontaktformular führt um meinen Mietvertrag hochzuladen und die Kündigung zu schicken. Er sagte das sei der beste Weg (es war eine Herausforderung...). Aber ich hatte schon befürchtet dass Vodafone die Kündigung nicht einfach machen würde. Ich habe die Kündigung wie besprochen abgeschickt und sogar nach dem zweiten geglückten Versuch eine Bestätigungsmail erhalten in der stand dass ich mich gedulden solle und sich besonders im Falle einer Kündigung jemand bei mir melden werde.
Nun habe ich über einen Monat gewartet ohne Rückmeldung.
Deshalb rief ich heute nocheinmal an und der Mitarbeiter am Telefon meinte, dass ihm weder eine Kündigung vorliege noch habe jemand mein Gespräch zur Kündigung protokolliert. Der letzte Vermerk stammt aus dem Jahr 2019, damals bin ich wohl bei einer falschen Nummer gelandet. Der Herr erklärte mir, dass er leider keinen Zugriff auf die Emails habe und die Kollegen aus dieser Abteilung nicht da seien (Samstag) aber wenn nichts vermerkt ist, die Kündigung wohl verloren gegangen sein wird. Ich solle doch bitte eine neue per Post schicken. Die Erklärung für das "verlieren" der Mail war dass jeden Tag 30000 Mails an Vodafone eintreffen. Naja, das sollte doch wohl nicht rechtfertigen, dass Mails einfach gelöscht oder ignoriert werden oder???
Er erklärte mich auch dass ich mit dieser Bestätigungsmail nichts in der Hand habe, dies sei ja keine Bestätigung dass ich gekündigt habe und ich so etwas immer per Einschreiben schicken solle. Ich verstehe nicht, warum mir der erste Herr dann sagte ich solle per Kontaktformular kündigen???
Die "Lösung" war, dass er mir den Vertrag "kulant" mit dem heutigen Tag kündigen kann (mit Kündigungsfrist von 3 Monaten), jedoch nicht rückwirkend zu dem Datum an dem ich eigentlich gekündigt habe. Ich schlug vor, am Montag nochmal anzurufen, da ja dann die Kollegen aus der Email Abteilung da sein müssten und meine Kündigung ja raussuchen könnten. Die Antwort war, dass ich nochmal ein Kontaktformular ausfüllen soll, da man die Kollegen nur so erreichen könne. Aber der Herr bezweifelt auch dass ich dort etwas erreichen werde.

Wie komme ich denn jetzt zu meiner ursprünglichen Kündigung? Diese muss doch irgendwo abgespeichert sein??? Die (vermutlich 2) Kollegen in der Email Abteilung werden vermutlich mein Kontaktformular diesmal auch nicht lesen geschweige denn beantworten (sind ja inzwischen noch zig-tausende Anfragen gekommen).
Es kann doch nicht die Lösung sein, dass ich nun noch weitere zwei Monate einen Vertrag zahlen soll, wenn ich bereits im Ausland wohne?????
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Als aller erstes - ich habe die Kündigungsbestätigung nicht verloren, ich habe nie eine erhalten. Ich habe nur eine E-Mail erhalten in der stand, dass ich mich gedulden solle Vodafone wird sich bei mir melden. Also ja, ich habe den Mobilfunk Vertrag eigentlich fristgerecht und nach den Anweisungen Vodafone gekündigt. Vodafone hat nur die Mail mit der Kündigung verschlampt mit der Erklärung dass sie ja täglich 30000 Mails bekommen.

Allerdings habe ich gerade nochmal mit der Hotline telefoniert - der Herr vom Samstag und ich dürften an einander vorbeigesprochen haben. Er hat mir den Vertrag mit dem gestrigen Tag beendet, und nicht gekündigt mit 3 Monaten Frist.

Ich bin jetzt also aus diesem Vertrag heraußen. Trotzdem ist die Vorgehensweise von Vodafone für mich nicht akzeptabel.

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9 Antworten 9
reneromann
SuperUser
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@Wapsi  schrieb:
Ich habe bereits Ende April mit jemandem telefoniert, da ich ins EU-Ausland umziehen und meinen Mobilfunk Vertrag deshalb frühzeitig kündigen möchte.

Das wird nicht funktionieren, weil dies kein Sonderkündigungsrecht gemäß TKG ist, da deine vertraglich zugesicherte Leistung ja im Ausland via Roaming zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen erbracht werden kann (diese umfassen auch Roaming-Gebühren!).

 

Normalerweise kannst du erst zum "normalen" Vertragsende kündigen, also zum Ablauf der 24 Monate MVLZ unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist.

 


@Wapsi  schrieb:
Es kann doch nicht die Lösung sein, dass ich nun noch weitere zwei Monate einen Vertrag zahlen soll, wenn ich bereits im Ausland wohne?????

Selbst bei einer Kündigung nach TKG wären es 3 Monate (frühestens) ab Umzugsdatum...

Und einen Mobilfunkvertrag kannst du wie gesagt auch im Ausland nutzen - bei EU-Roaming sogar wie zu Hause...


@reneromann  schrieb:


Das wird nicht funktionieren, weil dies kein Sonderkündigungsrecht gemäß TKG ist, da deine vertraglich zugesicherte Leistung ja im Ausland via Roaming zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen erbracht werden kann (diese umfassen auch Roaming-Gebühren!).


Das stimmt so nicht und bis jetzt hat Vodafone viele aus dem Vertrag gelassen (freiwillig oder nicht), die geklagt haben. Die Urteile findest du in jeder besseren Urteilsdatenbank. Daten Flatrates sind im EU-Ausland nicht nutzbar (z.B. Pässe). Etc pp.

@starlight2 

Na dann - her mit den Aktenzeichen...

Weil komischerweise selbst die Verbraucherzentralen da auf einmal sehr schmalbrüstig werden und selbst noch keine Urteile angestrebt haben.

 

Sei froh, wenn Vodafone dich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus dem Vertrag entlassen hat - aber anders als bei einem Festnetzvertrag gibt es bei einem Mobilfunkvertrag, der eben nicht an einen bestimmten Ort gebunden ist, eben kein Sonderkündigungsrecht wegen Nichtverfügbarkeit an einem bestimmten (neuen) Ort.

@reneromann 

 

Ich glaube das Thema hatten wir schonmal. Deswegen lassen wir das besser. 


@starlight2  schrieb:

Ich glaube das Thema hatten wir schonmal. Deswegen lassen wir das besser. 


Und auch damals hast du keine Urteile geliefert. Selbst dein Link von damals führte nur auf einen vor einem Amtsgericht geschlossenen Vergleich mit einer Aufhebung des Vertrages auf Kulanz. Inwiefern ein solcher Vergleich überhaupt als Referenz angesehen werden kann - insbesondere wenn selbst auf der damals verlinkten Seite schon stand, dass das Gericht dem Kunden kein sofortiges Sonderkündigungsrecht eingeräumt hat, sei mal dahingestellt.

 

Ergo bist du noch immer den Nachweis deiner Behauptung, es gäbe entsprechende Urteile mit Lenkungswirkung (also mindestens mal von einem LG, eigentlich sogar von einem OLG), schuldig. Ansonsten hilft deine Aussage nämlich niemandem weiter.

Ob die Kündigung aus Kulanz oder gesetzlich erfolgt ist mir im Moment eigentlich nicht so wichtig.
Mir ging es eigentlich darum, dass ich die Kündigung schon zugesagt bekommen habe und dann mein Schreiben "zufällig" verloren ging und ich auf der Suche nach einer Lösung bin wie sich dieses Schreiben vielleicht bei Vodafone wieder finden lässt - bzw. Wie man die Email-Abteilung sonst noch erreichen könnte.

Aber es geht schon wieder weiter.
Heute Nacht pünktlich um Mitternacht wurde mein Vertrag anscheinend ohne Vorwarnung gelöscht. Er ist auch in MeinVodafone nicht mehr zu finden. Ich kann nicht mehr telefonieren und habe kein Internet mehr. Ich soll jetzt fast 4 Monate für einen Vertrag zahlen der nicht mehr existiert?? DAS kann nicht gesetzeskonform sein.
Hatte das schon mal jemand?

@Wapsi 

 

Nunja, Vodafone kann auch nichts dafür, dass du die Kündigungsbestätigung verlierst. Wenn deine E-Mail Adresse bestätigt ist (in der der Vertrag verknüpft war), dann kommt die Bestätigung (auch) per Mail als PDF Datei. Wenn du keine Kündigungsbestätigung hast, ist erstmal nicht davon auszugehen, dass überhaupt eine Kündigung vorliegt.

 

Da der Vertrag anscheinend abgeschaltet wurde, wird er gekündigt sein. Wieso solltest du dann weiter zahlen müssen? Muss man das verstehen?

 

Vielleicht solltest du mal anfangen hier Details zu nennen, die man auch verstehen kann.

Dazu gehören:

 

- was das überhaupt für ein Vertrag/Verträge ist/sind den DU hast und loswerden möchtest.

- wann diese Verträge abgeschlossen wurden

- wann und wie du sie gekündigt hast

- ob du jemals eine kündigungsbestätigung bekommen hast

 

etc pp..


@starlight2  schrieb:

Wenn du keine Kündigungsbestätigung hast, ist erstmal nicht davon auszugehen, dass überhaupt eine Kündigung vorliegt.


Vorsicht - eine Kündigung muss nicht bestätigt werden. Sie muss nur ausgeführt werden.

 


@starlight2  schrieb:

Da der Vertrag anscheinend abgeschaltet wurde, wird er gekündigt sein.


Das - oder es wurden atypisch hohe Beträge verursacht oder Rechnungen nicht bezahlt.

 


@starlight2  schrieb:

Wieso solltest du dann weiter zahlen müssen? Muss man das verstehen?


Das kann sich durchaus aus den Regelungen des TKG ergeben. Und selbst nach einer Sperre wegen ausstehenden Zahlungen befreit die Sperre NICHT von der Weiterzahlungspflicht der Grundgebühren.

Als aller erstes - ich habe die Kündigungsbestätigung nicht verloren, ich habe nie eine erhalten. Ich habe nur eine E-Mail erhalten in der stand, dass ich mich gedulden solle Vodafone wird sich bei mir melden. Also ja, ich habe den Mobilfunk Vertrag eigentlich fristgerecht und nach den Anweisungen Vodafone gekündigt. Vodafone hat nur die Mail mit der Kündigung verschlampt mit der Erklärung dass sie ja täglich 30000 Mails bekommen.

Allerdings habe ich gerade nochmal mit der Hotline telefoniert - der Herr vom Samstag und ich dürften an einander vorbeigesprochen haben. Er hat mir den Vertrag mit dem gestrigen Tag beendet, und nicht gekündigt mit 3 Monaten Frist.

Ich bin jetzt also aus diesem Vertrag heraußen. Trotzdem ist die Vorgehensweise von Vodafone für mich nicht akzeptabel.