Frage
Antwort
Lösung
am 06.06.2021 01:01
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 07.06.2021 19:30
am 06.06.2021 01:10
@Wapsi schrieb:
Ich habe bereits Ende April mit jemandem telefoniert, da ich ins EU-Ausland umziehen und meinen Mobilfunk Vertrag deshalb frühzeitig kündigen möchte.
Das wird nicht funktionieren, weil dies kein Sonderkündigungsrecht gemäß TKG ist, da deine vertraglich zugesicherte Leistung ja im Ausland via Roaming zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen erbracht werden kann (diese umfassen auch Roaming-Gebühren!).
Normalerweise kannst du erst zum "normalen" Vertragsende kündigen, also zum Ablauf der 24 Monate MVLZ unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist.
@Wapsi schrieb:
Es kann doch nicht die Lösung sein, dass ich nun noch weitere zwei Monate einen Vertrag zahlen soll, wenn ich bereits im Ausland wohne?????
Selbst bei einer Kündigung nach TKG wären es 3 Monate (frühestens) ab Umzugsdatum...
Und einen Mobilfunkvertrag kannst du wie gesagt auch im Ausland nutzen - bei EU-Roaming sogar wie zu Hause...
am 06.06.2021 17:15
@reneromann schrieb:Das wird nicht funktionieren, weil dies kein Sonderkündigungsrecht gemäß TKG ist, da deine vertraglich zugesicherte Leistung ja im Ausland via Roaming zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen erbracht werden kann (diese umfassen auch Roaming-Gebühren!).
Das stimmt so nicht und bis jetzt hat Vodafone viele aus dem Vertrag gelassen (freiwillig oder nicht), die geklagt haben. Die Urteile findest du in jeder besseren Urteilsdatenbank. Daten Flatrates sind im EU-Ausland nicht nutzbar (z.B. Pässe). Etc pp.
am 06.06.2021 18:30
Na dann - her mit den Aktenzeichen...
Weil komischerweise selbst die Verbraucherzentralen da auf einmal sehr schmalbrüstig werden und selbst noch keine Urteile angestrebt haben.
Sei froh, wenn Vodafone dich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus dem Vertrag entlassen hat - aber anders als bei einem Festnetzvertrag gibt es bei einem Mobilfunkvertrag, der eben nicht an einen bestimmten Ort gebunden ist, eben kein Sonderkündigungsrecht wegen Nichtverfügbarkeit an einem bestimmten (neuen) Ort.
am 07.06.2021 00:47
am 07.06.2021 01:35
@starlight2 schrieb:
Ich glaube das Thema hatten wir schonmal. Deswegen lassen wir das besser.
Und auch damals hast du keine Urteile geliefert. Selbst dein Link von damals führte nur auf einen vor einem Amtsgericht geschlossenen Vergleich mit einer Aufhebung des Vertrages auf Kulanz. Inwiefern ein solcher Vergleich überhaupt als Referenz angesehen werden kann - insbesondere wenn selbst auf der damals verlinkten Seite schon stand, dass das Gericht dem Kunden kein sofortiges Sonderkündigungsrecht eingeräumt hat, sei mal dahingestellt.
Ergo bist du noch immer den Nachweis deiner Behauptung, es gäbe entsprechende Urteile mit Lenkungswirkung (also mindestens mal von einem LG, eigentlich sogar von einem OLG), schuldig. Ansonsten hilft deine Aussage nämlich niemandem weiter.
am 07.06.2021 07:07
07.06.2021 11:30 - bearbeitet 07.06.2021 11:34
Nunja, Vodafone kann auch nichts dafür, dass du die Kündigungsbestätigung verlierst. Wenn deine E-Mail Adresse bestätigt ist (in der der Vertrag verknüpft war), dann kommt die Bestätigung (auch) per Mail als PDF Datei. Wenn du keine Kündigungsbestätigung hast, ist erstmal nicht davon auszugehen, dass überhaupt eine Kündigung vorliegt.
Da der Vertrag anscheinend abgeschaltet wurde, wird er gekündigt sein. Wieso solltest du dann weiter zahlen müssen? Muss man das verstehen?
Vielleicht solltest du mal anfangen hier Details zu nennen, die man auch verstehen kann.
Dazu gehören:
- was das überhaupt für ein Vertrag/Verträge ist/sind den DU hast und loswerden möchtest.
- wann diese Verträge abgeschlossen wurden
- wann und wie du sie gekündigt hast
- ob du jemals eine kündigungsbestätigung bekommen hast
etc pp..
am 07.06.2021 13:34
@starlight2 schrieb:
Wenn du keine Kündigungsbestätigung hast, ist erstmal nicht davon auszugehen, dass überhaupt eine Kündigung vorliegt.
Vorsicht - eine Kündigung muss nicht bestätigt werden. Sie muss nur ausgeführt werden.
@starlight2 schrieb:
Da der Vertrag anscheinend abgeschaltet wurde, wird er gekündigt sein.
Das - oder es wurden atypisch hohe Beträge verursacht oder Rechnungen nicht bezahlt.
@starlight2 schrieb:
Wieso solltest du dann weiter zahlen müssen? Muss man das verstehen?
Das kann sich durchaus aus den Regelungen des TKG ergeben. Und selbst nach einer Sperre wegen ausstehenden Zahlungen befreit die Sperre NICHT von der Weiterzahlungspflicht der Grundgebühren.
am 07.06.2021 19:30