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Lösung
am 28.06.2021 15:42
Hallo zusammen,
ich brauche bitte mal dringend Hilfe und/oder einen Ansprechpartner bei Vodafone, der auch weiß worum es geht und richtig antwortet !
Es geht um Folgendes:
Ich muss kündigen bzw. aus meiner Wohnung raus wegen einer riesigen Baustelle. Und in der neuen Wohnung existiert bereits ein Telefonvertrag.
Mein eigentlicher Vertrag würde noch bis 11/22 laufen. Kündigen muss ich aber diesen Sommer zum 31.08. (an dem Tag ziehe ich um).
Jetzt habe ich mehrfach bei der Hotline angerufen, um zu fragen, was ich machen muss und wieviel ich noch zahlen muss nach Auszug.
Ich bekomme aber immer andere Anworten, teilweise wird das Gespräch einfach abgebrochen, teilweise ist man extrem unfreundlich zu mir, teilweise werde ich ausgelacht.
Das ist schon heftig, vor allem, weil ich nichts für den Umzug kann.
Hier die bisherigen Antworten:
1. Antwort: Kündigen erst am Tag des Auszugs (in Kundenportal), zahlen muss ich bis zum Schluß - alles.
2. Antwort: Kündigen jetzt (per email), zahlen muss ich noch bis 3 Monate nach Auszug.
3. Antwort: Kündigen jetzt (per Post), dann wird "Ausgleichszahlung" berechnet, das sind in etwa 70% der Beträge der Restlaufzeit.
UND NIEMAND will mir die jeweilige Aussage schriftlich zukommen lassen.
Die Frage ist also nun: Was ist richtig ? Und wie muss ich kündigen? Und was muss ich als "Strafe" zahlen.
Kann mir jemand helfen ??
Vielen Dank !
am 28.06.2021 17:28
@MiOf schrieb:
Das ist schon heftig, vor allem, weil ich nichts für den Umzug kann.
Das Problem ist, dass der Umzug alleine in deinen Verantwortungsbereich fällt - Vodafone kann ja nichts dafür, dass du (aus welchen Gründen auch immer) umziehst. Wenn überhaupt, dann könntest du vielleicht(!) bei demjenigen, der den Umzug "ausgelöst" hat, versuchen, deine Kosten und deinen Schaden geltend zu machen.
@MiOf schrieb:
Und in der neuen Wohnung existiert bereits ein Telefonvertrag.
Dies spielt für die Ausgangslage keine Rolle - es geht bei einem Umzug und der Sonderkündigung (siehe auch § 46 (8) TKG) alleinig darum, ob dein Vertrag in der neuen Wohnung weitergeführt werden kann - unabhängig davon, ob dort ein anderer Vertrag bereits existiert oder nicht.
Und hier kommen jetzt genau 2 Szenarien zum Tragen:
a) Der Vertrag kann in der neuen Wohnung mit der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit geschalten werden - in dem Fall zieht der Vertrag mit um.
b) Der Vertrag kann in der neuen Wohnung NICHT mit der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit -oder- aus anderen technischen Gründen (z.B. kein freier Port, keine freie Leitung) geschalten werden - nur in diesem Fall sieht das TKG das Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten ab Umzugsdatum (oder Meldungsdatum, wenn die Meldung NACH dem Umzug erfolgte) vor.
Dies sind die beiden Szenarien laut TKG - nicht mehr und nicht weniger.
Vodafone bietet lediglich aus Kulanz an, dass bei einem vorhandenen Vodafone-Anschluss (also wenn der vorhandene Telefonanschluss ein Vodafone-Anschluss wäre), einen der beiden Verträge vorzeitig unter Zahlung der o.g. 3 Monatsfrist zu beenden, selbst wenn beide Verträge realisiert werden können. Sollte der Anschluss von einem anderen Anbieter sein, gibt es diese Kulanzlösung nicht.
Und damit dann zu den Auskünften die dir gegeben wurden:
Je nachdem, ob am neuen Ort der Vertrag geschalten werden kann oder nicht, werden dir entweder nur 3 Monate ab Umzugsdatum(*) -oder- die komplette Restlaufzeit abzüglich der TAL-Miete der Telekom berechnet.
@MiOf schrieb:
Und wie muss ich kündigen?
Du kündigst gar nicht - du meldest den Umzug! Und zwar nur den - dann wird geprüft, ob die Leitung am neuen Ort geschalten werden kann...
@MiOf schrieb:
Und was muss ich als "Strafe" zahlen.
Wie gesagt - hängt davon ab, ob der Vertrag am neuen Ort weitergeführt werden kann - dann bis zum bitteren Ende (ggfs. abzüglich der TAL-Miete, wenn du es nicht willst) -oder- die 3 Monate ab Umzugsdatum, wenn er nicht geschalten werden kann.
am 28.06.2021 17:58
hallo @reneromann
das scheint ja so nicht ganz zu stimmen, so wie du es hier gerade sagst.
Es gibt mehrere Beiträge hier in der Community, aus denen hervorgeht, dass man in der "neuen" Wohnung die Eigentümer nicht dazu zwingen kann, den Telefonanschluß zu wechseln. Bsp. Umzug zu den Eltern, oder ähnliches. Und ehrlich gesagt - warum sollte ich über 12 Monate für etwas zahlen, was ich nicht in Anspruch nehme? Auch wenn Vodafone nichts für den Umzug kann - es gibt immer noch Lebenssituationen, in denen auch der Kunde nichts für den Umzug kann. Bsp. Krankheit, Baustelle, Jobverlust, Todesfall in der Familie, etc.
Also MUSS es dafür auch Sonder- Kündigungsoptionen geben - ohne dass der Kunde gezwungen werden kann, über 15 Monate weiterzuzahlen für NICHTS.
am 28.06.2021 18:41
@MiOf schrieb:
Es gibt mehrere Beiträge hier in der Community, aus denen hervorgeht, dass man in der "neuen" Wohnung die Eigentümer nicht dazu zwingen kann, den Telefonanschluß zu wechseln. Bsp. Umzug zu den Eltern, oder ähnliches
Habe ich geschrieben, dass der Anschluss gewechselt werden muss? Nein.
Wenn der Anschluss technisch möglich ist, z.B. weil eine (2.) Telefondose vorhanden ist, auf der die (2.) DSL-Leitung geschalten werden kann, dann zieht er mit um. Oder weil die DSL-Leitung sogar "frei" ist, da der andere Anschluss über Kabel oder Glasfaser läuft. Wenn dies nicht möglich ist, z.B. weil keine 2. Leitung geschalten werden kann, gelten die 3 Monate aus dem TKG.
Zur Installation sei soviel gesagt: Ja, wenn der Eigentümer die Installation verweigert, wird das nichts - wenn man aber selbst der Eigentümer ist, sieht das eher schlecht aus. Das gilt dann aber wie gesagt unter "technisch nicht möglich"...
@MiOf schrieb:
Und ehrlich gesagt - warum sollte ich über 12 Monate für etwas zahlen, was ich nicht in Anspruch nehme?
Du hast einen 24-Monats-Vertrag abgeschlossen - ob du ihn nutzt oder nicht, ist deine eigene Entscheidung, hat aber mit der Zahlungspflicht nichts zu tun. Das ist ungefähr so, als hättest du ein Zeitungsabo abgeschlossen und würdest jetzt sagen, dass du dich dafür nicht mehr interessierst - auch dann musst du trotzdem bis zum Ende des Vertrages weiterzahlen, auch wenn du die Zeitung nicht mehr liest.
@MiOf schrieb:
Auch wenn Vodafone nichts für den Umzug kann - es gibt immer noch Lebenssituationen, in denen auch der Kunde nichts für den Umzug kann. Bsp. Krankheit, Baustelle, Jobverlust, Todesfall in der Familie, etc.
Also MUSS es dafür auch Sonder- Kündigungsoptionen geben - ohne dass der Kunde gezwungen werden kann, über 15 Monate weiterzuzahlen für NICHTS.
Wie gesagt - das TKG kennt nur die technische Realisierungsmöglichkeit für die 3-Monats-Frist. Ob dort am neuen Ort bereits ein Anschluss existiert, ist hingegen vollkommen egal.
Und "müssen" tut es da gar nichts - der BGH hat schon mal in 2010 (bevor die Anpassung im TKG vorgenommen wurde) entsprechend geurteilt, dass ein Umzug alleinig in den Verantwortungsbreich des Kunden fällt und damit eben kein Sonderkündigungsrecht auslöst. Der BGH war hier viel eher der Ansicht, dass die gängige Rechtspraxis "pacta sunt servanda" - "Verträge sind einzuhalten" - entsprechend gilt.