Kündigung bei Zusammenzug | Kulanz
Dome_Fy
Smart-Analyzer
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Hallo zusammen,

 

ich habe meinen Vertrag (DSL 50 und Festnetz) vorzeitig gekündigt (Vertragslaufzeit eigentlich bis 13.07.2023), da ich mit meinem Partner zusammengezogen bin, die bereits einen Internet & Festnetz Vertrag bei einem anderen Anbieter besitzt. Nun habe ich eine Kulanzkündigung an Vodafone formuliert und den Sachverhalt geschildert mit der Bitte mich vorzeitig aus meinem Vertrag herauszulassen.

Ich habe bereits nach einige Wochen gemerkt, dass ich eine höhere Mbit-Leistung brauche, habe aber nicht aufgestockt, da bereits Überlegungen für einen Zusammenzug bestand und meine Partnerin bereits eine höhrer Mbit-Leistung und somit schnellere Internetverbindung besitzt. 

 

Als ich den Umzug bei Vodafone meldete, war an der neuen Wohnadresse nur 50 Mbits verfügbar, eine höherer DSL-Leitung ist nicht möglich.

 

Nun haber ich eine satte Schlussrechnung von Vodafone erhalten, mit der ich nicht einverstanden bin. Da ich eine höherer Mbit-Leitung aufgrund von Home Office brauche aber die Vergügbarkeit einer höheren Leitung nicht vorhanden ist und ich langjähriger Internet- als auch Mobilfunkkunde war/bin, fände ich es aus Kulanzgründen mehr als fair, auf eine Schlussrechnung zu verzichten. 

 

An Vodafone: Gibt es eine Möglichkeit, dass wir uns hier einigen?

 

Danke und viele Grüße,

Dominique Fey

 

6 Antworten 6
Julz2k
Royal-Techie
Royal-Techie

Da gibt es keine Kulanz. Die Abschlussrechnung ist schon gekürzt.

Für die Zukunft: Vor Umzug an der neuen Adresse prüfen was für eine Geschwindigkeit möglich ist, falls diese geringer ausfällt als an der alten Adresse, upgrade der Geschwindigkeit an der alten Adresse vor Umzug durchführen. Da die hohe Geschwindigkeit nicht an der neuen Adresse bereitgestellt werden kann hast du ein Sonderkündigungsrecht (3 Monate müssen trotzdem bezahlt werden)

Ansonsten rate ich jedem einfach zu prüfen, ob die Geschwindigkeiten des Anschlusses eingehalten werden, da die Leitung oftmals zu lang ist, werden nicht immer mindestens 90% der maximalen Datenrate erreicht, hier hat man dann ebenfalls laut neuem TKG ein Sonderkündigungsrecht. Hierfür musst du eine dreitägige Messkampagne über breitbandmessung.de durchführen. 

Ich hätte dir eventuell auch noch geraten, dass deine Partnerin prüft ob überhaupt für ihren Anschluss die maximale GEschwindigkeit ankommt, sie Sonderkündigt und du den Vodafone Anschluss dann mitnimmst, jedoch zu spät, da die Leitung bereits abbezahlt wurde mit der Rechnung.

@Julz2k Die Frist bei Nicht-Verfügbarkeit am neuen Wohnort hat sich doch auch auf einen Monat verkürzt seit dem 01.12.2021, oder?

Hallo,

 

ich finde es dennoch nicht in Ordnung, bis ursprüngliches Vertragsende abzurechnen. Ich hätte mir mehr Kulanz von Vodafone gewünscht, vor allem vor dem Hintergrund der langjährigen Treue sowohl beim Internet als auch beim Mobilfunk. Ich wäre sehr verbunden, wenn sich ein Mitarbeiter von Vodafone bei mir melden würden, damit ich die Situation nochmal schildern könnte.

 

Viele Grüße,

Dome Fy


@Torsten  schrieb:

@Julz2kDie Frist bei Nicht-Verfügbarkeit am neuen Wohnort hat sich doch auch auf einen Monat verkürzt seit dem 01.12.2021, oder?


Denke ich nicht, außer der Vertrag ist über der Mindestlaufzeit hinaus und hat regulär nur noch einen Monat Laufzeit. Kann mich aber auch täuschen.

@Julz2k 

Eine Umzugsmeldung wäre sinnvoller gewesen. Gibt es in der neuen Wohnung bereits einen DSL-Anschluss, kann ein weiterer meistens nicht geschaltet werden und der Vertrag endet nach einem Monat wegen Nichtverfuegbarkeit der Leistung am neuen Wohnort (siehe TKG 2021).

 

https://dejure.org/gesetze/TKG/60.html

 

Verträge sind grundsätzlich von beiden Seiten einzuhalten. Eine vorzeitige Kündigung berechtigt nach den Vertragsbedingungen zur Berechnung von Schadensersatz.

Alle wollen immer nur Kulanz Kulanz Kulanz. Wenns keine Kulanz gibt ist immer der Anbieter schuld da er ja soooo böse ist, weil er keine Kulanz anbietet.

 

Aber der Kunde war hier der schlaue und hat einfach eine Kündigung geschrieben ohne sich mal zu informieren wie man bei sowas vorgehen kann. 

 

Da haste dir schön selber ins Fleisch geschnitten..

 

 

UmZugsmeldung wäre hier die bessere Variante gewesen.. Bei blockierten dsl Port, oder nicht erreichen der gleichen Geschwindigkeit,  wird meistens binnen der gesetzlichen Frist von 1monat oder 3.. Der Vertrag beendet, ohne weiter bis zum Ende der mvlz zu zahlen.