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Antwort
Lösung
am 13.05.2024 13:30
Hallöchen zusammen,
ich habe vor mit meinem Partner zusammen zu ziehen (wenn wir dann endlich eine Wohnung gefunden haben).
Wir beide sind Vodafone Kunden - möchten dies auch bleiben aber benötigen dann natürlich nur noch einen Anschluss.
Ich habe gelesen in dieser Situation gibt es kein Anspruch auf Sonderkündigungsrecht - heißt man kann hier nur auf die Kulanz des Anbieters hoffen?
Die Frage ist, was ist wenn es an der neuen Adresse dann kein VF gibt?
Oder wenn VF nicht kulant ist - zahlt dann einer von uns beiden seinen Vertrag in der alten Wohnung weiter? (schön für den der dann danach einzieht)
Da ich meinen Vertrag (beruflich bedingt - HomeOffice - mehr Datenleistung benötigt) nun hochstufen musste (+neuer 24 monatiger Laufzeit) habe ich Sorge, dass wir dann über einen längeren Zeitraum doppelte Kosten haben.
Kann da jemand aus Erfahrung berichten?
LG 🙂
am 13.05.2024 14:24
Wenn man einen Umzug gemäß TKG-(Telekommunikationsgesetz)-Regelung beantragt, hat man das Recht darauf, dass der Vertrag 1:1 am neuen Standort weitergeführt wird (also selbe Technik DSL oder Kabel, selbe Datenraten). Ist das nicht möglich, dann darf man innerhalb von 1 Monat aus dem Vertrag raus.
Damit sollte der Fall geklärt sein, dass Vodafone am neuen Standort nicht verfügbar ist.
Ich würde an eurer Stelle zuerst für einen Vertrag (den mit der längeren Restlaufzeit) den Umzug beauftragen. Geht der Auftrag durch, wisst ihr, dass Vodafone DSL an der neuen Adresse bereitstellen kann.
Danach würde ich beim Kundenservice beantragen, dass der zweite Anschluss sondergekündigt wird wegen Zusammenzug (ist aber eine Kulanzregelung; am besten Vodafone über Whatsapp kontaktieren).
Sollte das nicht funktionieren, dann auch für den zweiten Anschluss Umzug beauftragen. Vermutlich wird der Auftrag dann eh storniert, weil es keine zwei Leitungen in eine Wohnung gibt.