1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Fragwürdige Zahlungsaufforderung durch Kohl KG
henga91
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo zusammen,

 

vielleicht kann mir einer bei meinem Problem weiterhelfen.

Ich habe meinen meinen alten 2Play Comfort 120-Vertrag, welchen ich 2016 noch über Unitymedia abgeschlossen hatte und im laufe der Jahre zu Vodafone überging, zum Oktober 2020 wegen Umzugs fristgerecht gekündigt.

Hierzu habe ich eine Kündigungsbestätigung erhalten mit zusätzlichen Hinweisen zur eventuellen Rücksendung der Hardware. Bei dem Schreiben war auch schon ein Rücksendeschein enthalten.

Bei den Hinweisen zur Rücksendung war aber auch angegeben, dass wenn ich 2 Wochen nach Vertragsende keinen weiteren Aufforderung zur Rücksendeung der Hardware erhalte, dass ich diese umweltgerecht entsorgen kann.

Zitat aus dem Brief:

Hinweise zur Rücksendung

"Spätestens zwei Wochen nach dem Vertragsende informieren wir Sie, welche Hardware zurückgegeben werden muss. Hören Sie nichts von uns entsorgen Sie das Gerät bitte Umweltgerecht. Auf Wunsch unterstützen wir dich dabei natürlich gerne. Ein Verkauf ist nicht erlaubt, denn Hartware und SmartCards bleiben auch nach Vertragsende Eigentum von Vodafone."

 

Da ich keine Rückmeldung seites Vodafone mehr erhalten habe, habe ich das Gerät entsorgt.

 

Auf einmal habe ich vor zwei Wochen eine Zahlungsaufforderung von der Kohl GmbH erhalten, wonach noch offene Forderungen zu meinem alten Vertrag vorliegen sollen. Die Forderungen bestehen nach telefonischer Rücksprache aus dem Nichterhalt der Hardware nach Vertragsende sowie hinzugekommenden Verzugskosten durch das Inkassobüro.

Vorher habe ich keine Kenntnis über mögliche Säumnisse von mir gehabt.

Da ich mich aber an die Vorgaben von Vodafone gehalten habe, bin ich eigentlich nicht bereit diese Forderung zu bezahlen. 

 

Vorallem besitze ich schon lange einen Mobilfunkvertrag bei Vodafone sowie einen neuen Telefon/DSL-Vertrag. Warum hat mich Vodafone nicht hierüber mal kontaktiert?

 

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand hierzu weiterhelfen könnte.

4 Antworten 4
Totti1986x
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Willkommen im Klub aber bei mir ist es ein bisschen anders.

Lass dir das am besten von Vodafone bestätigen ob das stimmt, eine Auskunft müssen die dir erteilen!

Lass dich nicht abwimmeln mit ,, Liegt beim Inkasso - klären Sie es mit denen``.

ja es stimmt, klären kannst du es nur mit dem Inkasso Unternehmen aber Auskünfte ,,kann und muss`` dir Vodafone auch geben.

Sollte Vodafone dir mitteilen, das alles seine richtigkeit hat, musst du es wohl bezahlen (Das Inkasso,lässt sich auf nix ein).

Sollte Vodafone dich niemals angeschrieben haben und es direkt ans Inkasso weitergeleitet haben, dann ist das ein fragwürdiges verhalten 😞

 

Viel Erfolg

 

LG
Totti

reneromann
SuperUser
SuperUser

Hast du denn eine Weiterleitung für die Post eingerichtet?

Ansonsten erreichen dich die Aufforderungen und auch (schriftliche) Rechnungen per Post, die an deine alte Adresse gehen, logischerweise nicht mehr - und das Inkasso macht dann eine Adressermittlung (u.a. über das Meldeamt - was dann zusätzliche Kosten verursacht).

 

Davon abgesehen: Wenn du einen Rücksendeschein für die Hardware erhalten hast, dannn ist diese auch zurückzuschicken - einer (nochmaligen) separaten Aufforderung bedarf es da nicht. Solltest du die Geräte wirklich schon entsorgt haben, dann wird dir höchstwahrscheinlich nichts anders übrig bleiben, als die Forderung zu bezahlen.

hallo reneromann,

 

weiterleitung hatte ich nicht eingerichtet, aber die Rechnungsadresse ist auch gleichzeitig die Familienadresse. Hätte ich also mitbekommen. 

Das Inkassobüro hat mich aber auch nicht über meine neue Adresse kontaktiert, sondern über die alte Rechnungsadresse. 

Darüber hätte mich Vodafone aber schon erreichen können. Also irgendwie lief da was nicht richtig.

 

Natürlich hätte ich es auch zurück schicken können, aber wenn man schon abietet es auch nach einer Zeit entsorgen zu können.

Wäre vielleich besser gewesen jetzt im nachhinein, aber dann eine Forderung zu stellen ist aus meiner Sicht nicht ok.


@henga91  schrieb:

Natürlich hätte ich es auch zurück schicken können, aber wenn man schon abietet es auch nach einer Zeit entsorgen zu können.

Wäre vielleich besser gewesen jetzt im nachhinein, aber dann eine Forderung zu stellen ist aus meiner Sicht nicht ok.


Na ja - wenn das Gerät zurück muss und nicht zurück kommt, wird halt eine Forderung gestellt.

Wenn dann zusätzlich keine Lastschrifterlaubnis mehr erteilt ist (oder die Lastschrift zurückgebucht wird) und ggfs. auf die Rechnung nicht reagiert wird, kommt's halt zum Inkasso.

 

Die Forderung an sich ist dann ja für das Gerät (und die Kosten, die für das Eintreiben der Forderung entstehen - wobei das "noch" im einstelligen Euro-Bereich liegen dürfte, insbesondere wenn dem Inkasso noch keine weiteren Kosten entstanden sind) - prinzipiell (leider) berechtigt...

 

Daher auch mein Tipp: Generell zurückschicken - soll sich der Eigentümer der Geräte selbst um die Entsorgung kümmern, dann kann sowas nicht passieren. Oder explizit eine Freigabe für die Entsorgung anfragen und diese dann wegsichern - denn dann kann man diese explizite Freigabe unter Nennung des Geräts immer wieder vorweisen...