Frage
Antwort
Lösung
am 14.02.2022 20:51 - zuletzt bearbeitet am 15.02.2022 00:11 von Gelöschter User
Meine Kundennummer: 001xxxxxxxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich nun nach Monaten für meinen zurückgesandten Router keine Erstattung bekommen habe, versuche ich es als letzten Ausweg hierüber.
Zum Hintergrund:
Im März 2021 wurde von meinem Konto 129 € abgebucht. Hierbei handelte es sich um ein Missverständnis, welches mit dem Kunderservice geklärt werden konnte. Mir war nach der Kündigung meines alten Vertrags nicht klar, dass der Router nur gemietet war und zurückgesendet werden musste. Nach der Rücksprache mit dem Kundenservice habe ich jedoch ein Rücksendeetikett erhalten und die Bestätigung, dass der Router noch zurückgesendet werden kann. Dies erfolgte dann auch. Eine Bestätigung, dass der Router bei Vodafone angekommen ist, habe ich erhalten. Dass diese bearbeitet und anerkannt wurde, wurde mir am 10.05.2021 bestätigt. Leider kam es dann auch nach Wochen zu keiner Rückerstattung. Zu diesem Zeitpunkt konnte ich den Kundendienst noch telefonisch kontaktieren. Nach mehreren Telefonaten wurde mir mitgeteilt, dass die Bearbeitungszeit von 6 Wochen gerade erst abgelaufen war und die Zurückerstattung kurzfristig stattfinden werde. Dies geschah jedoch nicht.
Nun wurde es noch schlimmer, da ich den Kundenservice nicht mehr kontaktieren konnte. Ich wurde bei Angabe meiner Kundennummer einfach aus der Leitung geworfen, da diese wohl nicht mehr erkannt wurde.
Hierauf habe ich es per Einschreiben versucht. Auch dies brachte keine Abhilfe, geschweige denn eine Antwort.
Die Rücknahme des Routers mag auf Kulanzbasis erfolgt sein. Trotzdem wurde zugestimmt und dass nun nichts geschieht, ich kaum eine Kontaktmöglichkeit habe und seit Monaten auf das Geld warte ist wirklich unzumutbar.
Ich bitte daher auf diesem Wege um Hilfe..
Edit: @Valerie2 Kundennummer und Anhang entfernt, bitte keine persönlichen Daten öffentlich posten. Gruss Methusalem1
am 15.02.2022 04:59
Laut der AGB bist du verpflichtet die gemieteten Geräte innerhalb von 14 Tagen zurück zu schicken.
Sollte es sich wirklich um DSL handeln, dann hast du schlechte Karten, denn sobald eine Rechnung geschrieben wurde, geht das Gerät in der Regel in dein Eigentum über. Anders ist es bei Kabel, dort wird auch noch nach 14 Tagen eine Erstattung genehmigt.
Der Grund hierfür ist, dass es unterschiedliche Unternehmen sind und diese es auch verschieden handhaben.
Sollte dir dennoch eine schriftliche Bestätigung vorliegen, dass dir auch nach den 14 Tagen das Geld erstattet wird, dann hast du gute Chancen dein Geld zurück zu bekommen. In diesen Fall kannst du hier nur auf einen Moderator warten, der schaut sich das genauer an.
Übrigens kann man Altgeräte immer zurückschicken, denn auch Vodafone muss sie dann als Elektroschrott fachmännisch entsorgen.
am 16.02.2022 11:33
Hallo Valerie2,
tut mir leid, dass Du hier soviel Ärger hattest.
Aber wenn die Ausgleichszahlung im März 21 in Rechnung gestellt wurde, ist der zugehörige Vertrag bestimmt schon seit > 12 Monaten gekündigt. Zusagen sind natürlich dennoch einzuhalten.
Ich hab mal nach der Kundennummer gesucht - ich kann da kein Kundenkonto mehr öffenen, das ist zulang deaktiviert.
Folglich können wir da auch nichtsmehr prüfen / beauftragen. Es ist einfach zuviel Zeit vergangen.
VG,
Andre
am 17.02.2022 14:35
Hallo Andre,
Ich habe in dieser Sache für alles Belege, die Zusage, den Eingang der Sendung, die abgeschlossene Prüfung der Retoure, meine Schreiben per Einschreiben etc.
Bleibt mir denn dann wirklich nur noch der Weg über einen Rechtsanwalt? Weil verjährt werden etwaige Ansprüche noch lange nicht sein und aufgrund der Zusage bestehen diese, im Zweifel zumindest auf Herausgabe oder Wertersatz.
Das nun seit dem Vertragsende min. 12 Monate vergangen sind ist auch nicht von mir verschuldet, sondern liegt daran, dass die Sache schlicht nicht richtig bearbeitet wurde.
Vielen Dank im Voraus.
VG Valerie
am 18.02.2022 14:42
Hallo Valerie2,
ich kann hier keien Rechtsberatung liefern.
Nur ohne ein Kundenkonto, kann ich hier weder was prüfen , noch korrigieren.
Ob hier der Weg über einen Rechtsbeistand ggf. zu einer anderen Antwort führen wird, kann ich nicht absehen.
VG,
Andre