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Lösung

Entschädigung nach dem TKG, da seit Umzug ohne Internet - wohin wenden bei VF?
Durant
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hey,

ich bin am 23.04. von Schwerin nach Frankfurt gezogen. Vertragswechsel von VF Ost zu VF/ Unitymedia. Anschalttermin in Ffm am 24.04., klappte nicht. Techniker konnte nichts machen. Wechsel zu DSL. Anschalttermin der 17.05. Klappte wieder nicht.

Es bestehen Entschädigungsansprüche aus dem TKG ab 24.04. bis ... keine Ahnung ... ich vom Vertrag zurücktrete (geht ab Juni).  Das ganze natürlich auch als Vorgang zur Bundesnetzagentur mit allen Unterlagen. Aber wo wende ich mich da schriftlich hin bei VF?

2 Antworten 2
reneromann
SuperUser
SuperUser

@Durant  schrieb:

Es bestehen Entschädigungsansprüche aus dem TKG ab 24.04. bis ... keine Ahnung ... ich vom Vertrag zurücktrete (geht ab Juni).


Da hast du dich leider geirrt. Es bestehen keine Entschädigungsansprüche gemäß TKG wegen Totalausfall, da du durch den Umzug den Grund für diesen "Totalausfall" selbst gelegt hast.

 

Wenn überhaupt gäbe es maximal Ansprüche wegen nicht erfolgter Anschaltung, aber auch da nur dann, wenn der Techniker gar nicht erst aufkreuzt. Du hast in dem Fall schlichtweg Pech gehabt - insbesondere dann, wenn die Hausverkabelung selbst das Problem darstellt, da hierfür i.d.R. nicht Vodafone, sondern der Hauseigentümer zuständig ist.

Yepp das stimmt für den ersten Zeitraum (Kabel), für den zweiten (DSL) nicht.