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Antwort
Lösung
am 23.07.2022 23:34
Guten Tag,
mit meinem Problem wandte ich mich bereits an einen anderen Anbieter und hier schreibe ich nun, weil verfügbare Informationen vermuten lassen, dass Vodafone gerade meine Leitung mit einem Vertragsinhaber belegt, der nie dort gewohnt hat.
Ich versuche vergebens, die DSL-Leitung meiner Wohnung zu buchen - leider verneinten sowohl die Telekom als auch der Kundenservice von Vodafone, dass dies unter diesen Umständen möglich sei. Bei der Nachfrage nach dem Namen des VORmieters kam heraus, dass diese nicht Vertragsinhbaberin auf der bestehenden Leitung ist. Aufgrund von Datenschutz kann mir natürlich kein Anbieter den tatsächlich darauf angemeldeten Namen verraten. Und jetzt? Auf unbestimmte Zeit ohne Telefon und Internet, während ich beruflich zwingend darauf angewiesen bin und extra zu diesem Zweck diese Wohnung bezog?
Es handelt sich um eine 1-Zimmer Single-Wohnung und seit April 2021 war diese ausschließlich durch meine Vormieterin bewohnt. Diese ist mir namentlich bekannt. Ich vermute einfach mal, es schloss eine Person aus ihrer Verwandtschaft den Vertrag ab. Ist das überhaupt legal, eine Leitung zu buchen, wenn man dort gar nicht gemeldet ist bzw. wirklich nicht einmal wohnt? Da die Vormeterin leider nicht erreichbar ist, kann ich das Problem auch nicht mit ihr kommunizieren. Die Person ist nämlich vor vielen Monaten verschwunden und hat einen unbekannten Verbleib. Fraglich ist, ob der Vertrag überhaupt noch bezahlt wird; in dem Fall hätte ich vermutlich gute Chancen, den derzeitigen Anbieter (Vodafone?) der Leitung zur Freigabe zu überzeugen.
So viel zu meinen Spekulationen; einmal zum Ernst dieses Problems: Ich brauche zwingend einen Internet-Anschluss, weil ich meinen Lebensunterhalt im Home Office verdiene. Kabel und Glasfaser stehen nicht zur Verfügung und auch eine Mobilfunklösung (z.B. der GigaCube von Vodafone) käme nicht in Frage. Beim Bezug der Wohnung war auch meinen Vermieterin nicht klar, dass eine Blockade einer DSL-Leitung überhaupt möglich ist. Nach Recherche im Internet ein häufiges Problem, hieße für mich aber: Entweder ich habe Erfolg, mit Schadensersatz die Bundesnetzagentur (und meine Vermieterin den Mieterschutzbund) einzuschalten, oder muss die Wohnung nach vier bis bald fünfstelligen Investitionen auch verlassen, weil sie so für mich nicht nutzbar ist. Als Alternativen stehen Kabel und Glasfaser leider nicht zur Verfügung. Hätte man dort mobilen Empfang, käme natürlich auch ein Produkt wie der GigaCube in Frage - aber für mobiles Netz muss ich aus dem Fenster klettern und erreiche dann VIELLEICHT einen Datendurchsatz von 1 MBit/s. Nachteile einer ländlichen Kleinstadt und einer Kellerwohnung.
Damit komme ich zu der relevanten Frage. Unter der Annahme, Vodafone blockiert diese Leitung wirklich (wenn auch andere Anbieter "Arcor" in ihren Fehlerseiten haben, informiert mich gerne) und ich weise ihnen nach, dass die Vertragsinhaberin nicht dort lebt: Kann ich damit eine Freigabe der Leitung ermöglichen? Und wenn das nicht ausreicht, wäre der Weg über die Bundesnetzagentur eine Möglichkeit? Meine Vermieter beziehen auch den Mieterschutzbund ein, da sie mich unterstützen, aber natürlich ähnlich machtlos sind wie ich. Immerhin habe ich nun eine durch Dritte verschuldete Unterversorgung, die außerdem Einbußen beim Einkommen zur Folge haben wird, wenn sich das Problem nicht zeitnah lösen lässt.
Leider haben Mitarbeiter über den Vodafone-Kundenservice mir außer "Ich kann Ihnen den GigaCube anbieten", der ja nicht funktionieren würde, nicht helfen können. Kein Vorwurf - diese sehen im System ja auch höchstens, dass die Leitung belegt ist, und haben für alles Weitere gar keine Befugnisse. Also müsste ich mich letztendlich rechtlich durchklagen. Wenn dabei die imo unrechtmäßige Vertragsinhaberin auf den Hintern fällt - gut für uns alle. Wenn dabei Vodafone auf eigene Kosten sitzen bliebe, wäre eine Freigabe der Leitung oder potenziell sogar ich als Kunde wahrscheinlich wirtschaftlicher.
Wenn sich ein Mitarbeiter die Situation ansehen möchte, könnte das sicherlich für alle Parteien eine große Erleichterung ermöglichen und meine Sympathie für Vodafone wecken. Informiert mich gerne, wie wir dazu in Kontakt treten können. Über eine Übernahme des Vertrages (die Person, die diese Leitung vermutlich für einen ehemaligen Bewohner gebucht hat oder sogar die Vor-Vormieterin sein könnte, kann damit immerhin gar nichts anfangen) ließe sich auch sprechen, sofern ich da nicht für Zahlungsverzüge des Inhabers aufkommen muss. 🙂
Ich wünsche ein schönes Restwochenende und bin natürlich auch über Erfahrungen oder Ratschläge anderer Mitglieder dankbar. Dass die Leitung nicht verfügbar ist, konnte man mir leider erst nach Bezug sagen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
24.07.2022 00:32 - bearbeitet 24.07.2022 00:39
@Ryudra schrieb:
Ich wünsche ein schönes Restwochenende und bin natürlich auch über Erfahrungen oder Ratschläge anderer Mitglieder dankbar. Dass die Leitung nicht verfügbar ist, konnte man mir leider erst nach Bezug sagen.
Das Problem beim Vermieter melden und die Miete mindern - er hat dafür zu sorgen, dass die Leitungen allesamt "sauber" sind, wenn du die Wohnung mietest. Wie er das macht ist und bleibt sein Problem, das ist aber nicht dein Problem als Mieter.
Am Ende wird's nämlich einer der vorherigen Mieter gewesen sein, der dort eine Leitung angemeldet hat...
Und noch etwas: Sofern noch ein freies Adernpaar zum APL und ein freier DSL-Port vorhanden sind, könnte dir sehr wohl eine neue Leitung geschalten werden - im Zweifel wird dann die "alte" Leitung im Keller "totgeklemmt" und stattdessen die Steigleitung zu deiner Wohnung neu belegt. Du darfst dann nur auf KEINEN Fall die alte Leitungsidentifikation angeben - weil es sonst halt "knallt".
Und nein, du hast keinen Anspruch darauf, dass eine bestellte und bezahlte Leitung "gekappt" wird, nur damit du eine Leitung bekommst. Warum die Leitung noch existiert - sei es, weil die Leitung z.B. durch die Firma und nicht den Mieter selbst gebucht wurde und daher auch nicht vorzeitig beim Umzug gekündigt werden kann - oder ob dort jemand vergessen hat, den Umzug richtig zu melden, wirst du nicht rausbekommen - das muss dich aber am Ende auch nicht interessieren.
am 23.07.2022 23:55
und warum schreibst du diesen DSL-Roman in der Rubrik "Kabel"?
24.07.2022 00:32 - bearbeitet 24.07.2022 00:39
@Ryudra schrieb:
Ich wünsche ein schönes Restwochenende und bin natürlich auch über Erfahrungen oder Ratschläge anderer Mitglieder dankbar. Dass die Leitung nicht verfügbar ist, konnte man mir leider erst nach Bezug sagen.
Das Problem beim Vermieter melden und die Miete mindern - er hat dafür zu sorgen, dass die Leitungen allesamt "sauber" sind, wenn du die Wohnung mietest. Wie er das macht ist und bleibt sein Problem, das ist aber nicht dein Problem als Mieter.
Am Ende wird's nämlich einer der vorherigen Mieter gewesen sein, der dort eine Leitung angemeldet hat...
Und noch etwas: Sofern noch ein freies Adernpaar zum APL und ein freier DSL-Port vorhanden sind, könnte dir sehr wohl eine neue Leitung geschalten werden - im Zweifel wird dann die "alte" Leitung im Keller "totgeklemmt" und stattdessen die Steigleitung zu deiner Wohnung neu belegt. Du darfst dann nur auf KEINEN Fall die alte Leitungsidentifikation angeben - weil es sonst halt "knallt".
Und nein, du hast keinen Anspruch darauf, dass eine bestellte und bezahlte Leitung "gekappt" wird, nur damit du eine Leitung bekommst. Warum die Leitung noch existiert - sei es, weil die Leitung z.B. durch die Firma und nicht den Mieter selbst gebucht wurde und daher auch nicht vorzeitig beim Umzug gekündigt werden kann - oder ob dort jemand vergessen hat, den Umzug richtig zu melden, wirst du nicht rausbekommen - das muss dich aber am Ende auch nicht interessieren.