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Antwort
Lösung
am 30.07.2021 11:16
Hallo Vodafone-Community und Moderatoren,
Vorweg die Situation:
Ich (Zweitwohnhaft in Hannover bei meinem Vater) bin aktuell beruflich längere Zeit in Duisburg.
Mein Vater (68) ist aktiver Alkoholiker und hat mich diese Woche bezüglich eines Haustürgeschäftes kontaktiert. Ein Vertriebsmitarbeiter von Vodafone kam zu uns nach Hause und er habe schlussendlich irgendwas auf seinem Tablet unterschrieben. Alkoholisiert wie er war weiß er nicht mehr worum es ging und bat mich dies zu Widerrufen. Das einzige was der Mitarbeiter hinterlassen hat, war seine Visitenkarte. Ich habe ihn darauf hin gestern angerufen und ihm gesagt das er das alles zu Widerrufen habe. Frech wie er war, gab er mir zu wissen das er bis zum 12.08 (ca.?) auf Seminar sei und es danach klären kann. Wenn mein Vater allerdings anfang der Woche etwas unterschireben hat (er weiß selbst nicht ob Montag oder Dienstag) , ist das vermutlich außerhalb der 2 Wochen Widerrufsfrist. Ich habe ihm gesagt das ich unverzüglich eine E-Mail haben möchte in dem alles rückgängig gemacht wird. Ich bezweifle das dies passieren wird.
Wie kann man überhaupt so dreißt sein und einem scheinbar stark alkoholisiertem alten Mann einen Vertrag oder sonstiges andrehen? Der Mitarbeiter war bisher schon ca. 3x bei uns. Beim letzten mal habe ich ihm mehr als deutlich zu verstehen gegeben das er bei uns nicht mehr aufzutauchen braucht.
Meine Frage nun an das Moderatoren-Team, wie kann ich Widerrufen was mein Vater da unterschrieben hat?
Darüber hinaus würde ich mich gerne über diesen Mitarbeiter beschweren. Rechtliche Schritte werde ich diesmal privat selber in die Wege leiten.
Vielen dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 30.07.2021 12:26
Vorweg: Ohne Vollmacht kannst du nichts widerrufen, was dein Vater abgeschlossen hat - das kann nur er selbst.
Weiterhin: Er sollte eine Auftragsbestätigung per Post und/oder Mail und/oder im elektronischen Postfach im Kundencenter erhalten haben, an der auch die Widerrufsbelehrung angehängt ist. In eben jener Widerrufsbelehrung steht, wohin der Widerruf zu richten ist - und die Frist beginnt erst mit Zugang eben jener Widerrufsbelehrung.
Des Weiteren dürfte fraglich sein, inwiefern hier überhaupt ein gültiger Vertrag abgeschlossen werden kann, wenn dein Vater alkoholisiert war - dies müsste aber im Zweifel über ein Gericht geklärt werden (und die Aussage "alkoholisiert" reicht da nicht aus - weil es darauf ankommt, ob er gegenüber dem Mitarbeiter den Anschein machte, dass er durchaus in der Lage ist, die Wirkung seiner Unterschrift zu verstehen).
@quetzaquatl schrieb:
Ich habe ihn darauf hin gestern angerufen und ihm gesagt das er das alles zu Widerrufen habe. Frech wie er war, gab er mir zu wissen das er bis zum 12.08 (ca.?) auf Seminar sei und es danach klären kann. Wenn mein Vater allerdings anfang der Woche etwas unterschireben hat (er weiß selbst nicht ob Montag oder Dienstag) , ist das vermutlich außerhalb der 2 Wochen Widerrufsfrist. Ich habe ihm gesagt das ich unverzüglich eine E-Mail haben möchte in dem alles rückgängig gemacht wird. Ich bezweifle das dies passieren wird.
Der Vertriebler (höchstwahrscheinlich selbstständig) ist dafür der falsche Ansprechpartner - der Widerruf muss gegenüber Vodafone erklärt werden.
@quetzaquatl schrieb:
Wie kann man überhaupt so dreißt sein und einem scheinbar stark alkoholisiertem alten Mann einen Vertrag oder sonstiges andrehen?
Ziemlich einfach - weil diese Vertriebler über Provision leben - das sind keine Angestellten von Vodafone.
Und zum "scheinbar stark alkoholisiert" - da wir nicht dabei waren, ist es müßig, ob es einem Dritten hätte auffallen müssen, dass dein Vater in einem solchen Zustand ist. Du magst von der Krankheit Bescheid wissen und daher ein Gespür dafür haben, aber ein Dritter muss, gerade wenn dein Vater keine Ausfallerscheinungen zeigt, nicht davon ausgehen, dass dein Vater in dem Moment nicht klar bei Sinnen war.
@quetzaquatl schrieb:
Der Mitarbeiter war bisher schon ca. 3x bei uns. Beim letzten mal habe ich ihm mehr als deutlich zu verstehen gegeben das er bei uns nicht mehr aufzutauchen braucht.
Wenn überhaupt, müsstest du ihm nachweislich Hausverbot erteilen - wenn du dies nicht (nachweislich) getan hast, hilft deine Asusage nicht weiter. Zumal ja gar nicht klar ist, ob es sich immer um ein- und dieselbe Person handelt -oder- ob es unterschiedliche Vertriebler sind...
@quetzaquatl schrieb:
Meine Frage nun an das Moderatoren-Team, wie kann ich Widerrufen was mein Vater da unterschrieben hat?
Ohne Vollmacht deines Vaters: Gar nicht.
@quetzaquatl schrieb:
Darüber hinaus würde ich mich gerne über diesen Mitarbeiter beschweren.
Dafür ist das Forum hier (leider) der falsche Ort.
@quetzaquatl schrieb:
Rechtliche Schritte werde ich diesmal privat selber in die Wege leiten.
Da frage ich mich, ob das nicht eher nur heiße Luft wird - wie gesagt: Hausfriedensbruch ohne vorherige explizite (nachweisliche) Aufforderung wird schwierig bis unmöglich. Und da du nicht dabei warst, weißt du auch nicht, was für einen Eindruck dein Vater auf einen Dritten gemacht hat -- sollte er auf Dritte so gewirkt haben, als sei er bei klarem Verstand, kann man dem Vertriebler auch daraus keinen Strick drehen...
am 30.07.2021 12:26
Vorweg: Ohne Vollmacht kannst du nichts widerrufen, was dein Vater abgeschlossen hat - das kann nur er selbst.
Weiterhin: Er sollte eine Auftragsbestätigung per Post und/oder Mail und/oder im elektronischen Postfach im Kundencenter erhalten haben, an der auch die Widerrufsbelehrung angehängt ist. In eben jener Widerrufsbelehrung steht, wohin der Widerruf zu richten ist - und die Frist beginnt erst mit Zugang eben jener Widerrufsbelehrung.
Des Weiteren dürfte fraglich sein, inwiefern hier überhaupt ein gültiger Vertrag abgeschlossen werden kann, wenn dein Vater alkoholisiert war - dies müsste aber im Zweifel über ein Gericht geklärt werden (und die Aussage "alkoholisiert" reicht da nicht aus - weil es darauf ankommt, ob er gegenüber dem Mitarbeiter den Anschein machte, dass er durchaus in der Lage ist, die Wirkung seiner Unterschrift zu verstehen).
@quetzaquatl schrieb:
Ich habe ihn darauf hin gestern angerufen und ihm gesagt das er das alles zu Widerrufen habe. Frech wie er war, gab er mir zu wissen das er bis zum 12.08 (ca.?) auf Seminar sei und es danach klären kann. Wenn mein Vater allerdings anfang der Woche etwas unterschireben hat (er weiß selbst nicht ob Montag oder Dienstag) , ist das vermutlich außerhalb der 2 Wochen Widerrufsfrist. Ich habe ihm gesagt das ich unverzüglich eine E-Mail haben möchte in dem alles rückgängig gemacht wird. Ich bezweifle das dies passieren wird.
Der Vertriebler (höchstwahrscheinlich selbstständig) ist dafür der falsche Ansprechpartner - der Widerruf muss gegenüber Vodafone erklärt werden.
@quetzaquatl schrieb:
Wie kann man überhaupt so dreißt sein und einem scheinbar stark alkoholisiertem alten Mann einen Vertrag oder sonstiges andrehen?
Ziemlich einfach - weil diese Vertriebler über Provision leben - das sind keine Angestellten von Vodafone.
Und zum "scheinbar stark alkoholisiert" - da wir nicht dabei waren, ist es müßig, ob es einem Dritten hätte auffallen müssen, dass dein Vater in einem solchen Zustand ist. Du magst von der Krankheit Bescheid wissen und daher ein Gespür dafür haben, aber ein Dritter muss, gerade wenn dein Vater keine Ausfallerscheinungen zeigt, nicht davon ausgehen, dass dein Vater in dem Moment nicht klar bei Sinnen war.
@quetzaquatl schrieb:
Der Mitarbeiter war bisher schon ca. 3x bei uns. Beim letzten mal habe ich ihm mehr als deutlich zu verstehen gegeben das er bei uns nicht mehr aufzutauchen braucht.
Wenn überhaupt, müsstest du ihm nachweislich Hausverbot erteilen - wenn du dies nicht (nachweislich) getan hast, hilft deine Asusage nicht weiter. Zumal ja gar nicht klar ist, ob es sich immer um ein- und dieselbe Person handelt -oder- ob es unterschiedliche Vertriebler sind...
@quetzaquatl schrieb:
Meine Frage nun an das Moderatoren-Team, wie kann ich Widerrufen was mein Vater da unterschrieben hat?
Ohne Vollmacht deines Vaters: Gar nicht.
@quetzaquatl schrieb:
Darüber hinaus würde ich mich gerne über diesen Mitarbeiter beschweren.
Dafür ist das Forum hier (leider) der falsche Ort.
@quetzaquatl schrieb:
Rechtliche Schritte werde ich diesmal privat selber in die Wege leiten.
Da frage ich mich, ob das nicht eher nur heiße Luft wird - wie gesagt: Hausfriedensbruch ohne vorherige explizite (nachweisliche) Aufforderung wird schwierig bis unmöglich. Und da du nicht dabei warst, weißt du auch nicht, was für einen Eindruck dein Vater auf einen Dritten gemacht hat -- sollte er auf Dritte so gewirkt haben, als sei er bei klarem Verstand, kann man dem Vertriebler auch daraus keinen Strick drehen...