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Lösung

Ausgleichszahlung sollte laut Kundenbetreuer aus Kulanz nicht erhoben werden
nmart
Daten-Fan
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Sehr geehrtes Vodafone-Team, 

ich habe folgendes Anliegen: ich bin in meine Zweitwohnung gezogen an der ich bereits einen Vodafone-Anschluss habe. Den Anschluss an meiner ehemaligen Erstwohnung habe ich außerordentlich gekündigt. Mir wurde bei einer telefonisch Beratung diesbezüglich mitgeteilt, dass aus Kulanz keine Ausgleichszahlung erhoben wird. Ich habe vergessen dies auf dem Kündigungsschreiben zu erwähnen und habe dort auch nicht die Vertragsnummer meines weiter bestehenden Anschlusses erwähnt. Nun wurden mir knapp 300 Euro als Ausgleichszahlung berechnet. Auch im Forum habe ich gelesen, dass aus Kulanz die Ausgleichszahlung entweder komplett wegfällt (habe weiterhin 2 Festnetzverträge bei euch + Mobilfunk) oder aber 3 Monate beträgt, was weit weniger wäre als 300 Euro. 

Könnte sich diesen Fall bitte jemand anschauen?

Ich bedanke mich im Voraus!

Mit besten Grüßen,

Natalia

1 Antwort 1
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

@nmart 

Mit einer Umzugsmeldung, Angabe des bestehenden VF Vertrages und der Anmeldebescheinigung fuer den neuen Erstwohnsitz hättest du das aber eleganter loesen können. Veränderung des Erstwohnsitz ist immer relevant - bei Zweitwohnsitz oder Ferienwohnung ist es "Privatvergnuegen". Vielleicht kannst du mit Zustimmung von Vodafone die Kuendigung noch zurücknehmen und den regulären Weg nutzen.