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Antwort
Lösung
am 27.07.2020 15:58
Hallo,
ich habe vor drei Jahren einen DSL-Vertrag bei Vodafone abgeschlossen und diesen letztes Jahr im Juli verlängert (30 Euro im Monat). Diesen Monat bin ich mit meinem Freund zusammen gezogen und habe meinen noch ein Jahr laufenden Vertrag im April gekündigt, da mein Freund schon einen Vodafone-Vertrag hat. Im Vorfeld wurde mir telefonisch die Auskunft gegeben, dass ich Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht habe. Nach meiner Kündigung habe ich einen Brief erhalten. In diesem wurde bestätigt, dass mein Vertrag zum 30.06. gekündigt sei, Vodafone sich jedoch eine Ausgleichszahlung vorbehalten würde. Die Geräte habe ich direkt an Vodafone zurück geschickt. Nun wurden heute ca. 290 Euro von meinem Konto abgebucht. Ich habe keine weitere Nachricht dazu erhalten wie sich diese hohe Forderung von Vodafone erklärt oder sonst etwas.
Ich dachte ich hätte Anspruch auf eine Sonderkündigung (3 Monate). Kann mir jemand eine Auskunft hierzu geben, wie sich dieser Betrag zusammensetzt?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 27.07.2020 16:06
Wenn am neuen Wohnort schon DSL vorhanden ist dann hast du kein Sonderkündigungsrecht, insofern die Leistung erbracht werden könnte. Sprich wenn du z.B. 100MBit DSL hast, am neuen Wohnort die 100MBit geschaltet werden können, dann hast du kein Sonderkündigungsrecht. Wenn hingegen 100MBit an der alten Adresse vorhanden waren, an der neuen Adresse jedoch nur 50MBit oder weniger technisch möglich sind, dann hast du in allen Fällen ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn am neuen Wohnort bereits ein DSL Anschluss vorhanden ist!
Dies musst du aber vorher abklären, ggf. lohnt sich sogar vor dem Umzug ein Tarifupgrade vorzunehmen, das bleibt aber jedem selbst überlassen und ich gebe dazu keine Tipps.
Bei dir ist jedoch bewusst schon ein DSL Vertrag vorhanden, von daher greift hier kein Sonderkündigungsrecht, da Vodafone ja theroetisch die Leistung erbringen könnte, du diese aber abgelehnt hast.
am 27.07.2020 16:06
Wenn am neuen Wohnort schon DSL vorhanden ist dann hast du kein Sonderkündigungsrecht, insofern die Leistung erbracht werden könnte. Sprich wenn du z.B. 100MBit DSL hast, am neuen Wohnort die 100MBit geschaltet werden können, dann hast du kein Sonderkündigungsrecht. Wenn hingegen 100MBit an der alten Adresse vorhanden waren, an der neuen Adresse jedoch nur 50MBit oder weniger technisch möglich sind, dann hast du in allen Fällen ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn am neuen Wohnort bereits ein DSL Anschluss vorhanden ist!
Dies musst du aber vorher abklären, ggf. lohnt sich sogar vor dem Umzug ein Tarifupgrade vorzunehmen, das bleibt aber jedem selbst überlassen und ich gebe dazu keine Tipps.
Bei dir ist jedoch bewusst schon ein DSL Vertrag vorhanden, von daher greift hier kein Sonderkündigungsrecht, da Vodafone ja theroetisch die Leistung erbringen könnte, du diese aber abgelehnt hast.
am 27.07.2020 16:10
Vielen Dank für die Antwort. Gut, zwei Verträge bringen mir ja nicht so viel. Ich finde es nur unglaublich, dass einem über die Hotline etwas anderes "versprochen" wird.
am 27.07.2020 16:18
Vodafone hat auch noch andere Kulanzregelungen, die Auflösung des 2. Vertrages beim Zusammenzug ohne eine Ausgleichszahlung, allerdings würde das nur in Betracht kommen, wenn ihr beide Vodafone Kabel hättet. Vodafone zahlt eine festgelete Leitungsmiete an den Vorleister bei DSL, dies kann Vodafone euch nicht erlassen, die hast du jetzt durch die Ausgleichszahlung erbracht.
27.07.2020 20:38 - bearbeitet 27.07.2020 20:39
Du solltest trotzdem nochmal aktiv werden - die Ausgleichszahlung reklamieren und einen Nachweis zum bereits bestehenden Vodafonevertrag an der Umzugsadresse liefern....
am 03.01.2022 19:53
Liebe Marissa,
ich bin in der genau der gleichen Situation wie du. Ich habe ebenfalls vorher das Gespräch zu einer Mitarbeiterin in der Hotline gesucht und bin unzureichend informiert worden.
Hast du die Auslgeichzahlung nochmal reklamiert? Wie bist du vorgegangen?
am 03.01.2022 20:27
@vulpes_hof Da sich die TE seit ihrer letzten Antwort nicht mehr in der Community eingeloggt hat, wirst du wahrscheinlich von ihr keine Antwort bekommen. Für eine individuelle Lösung eröffne bitte einen eigenen Thread, diesen hier schließ ich jetzt, da er seit 1,5 Jahren auf gelöst steht.