Frage
Antwort
Lösung
am 18.05.2023 13:39
Hallo zusammen,
ich wünsche erst mal einen schönen Feiertag. 🙂
Ich habe leider vor kurzem die Eigenbedarfskündigung für meine aktuelle Wohnung erhalten und ziehe daher zum 01.06. erst mal zurück in das Haus meiner Mutter, bis ich eine neue Wohnung gefunden habe.
Da sie bereits einen bestehenden DSL-Vertrag mit Vodafone hat, kann ich meinen eigenen DSL-Vertrag nicht mitnehmen und dort nutzen. Daher habe ich meinen Vertrag unter Schilderung dieser Umstände gekündigt.
Nun kam bereits die Kündigungsbestätigung zum 19.06.2023. Allerdings wurde in dem Schreiben auch erwähnt, dass Vodafone sich vorbehält eine Ausgleichszahlung zu erheben, sollte die Dienstleistung an dem neuen Wohnort doch möglich sein.
Nur um sicher zu gehen, dass ich keine Ausgleichszahlung zu leisten habe: die Leistung, also Internet über DSL - kann faktisch an der neuen Adrese nicht erbracht werden, da die dort einzige vorhandene Leitung / Anschluss schon belegt ist. Früher war in dem Haus auch mal ein Kabelanschluss aktiv. Allerdings würde ich bei einem Wechsel zu Kabel mehr bezahlen müssen. Der Grundpreis erhöht sich da bereits ab dem 7. Monat. Bei meinem aktuellen DSL-Vertrag ist dies erst ab dem 13. Monat der Fall. Zudem denke ich, dass ich einen Wechsel von DSL zu Kabel nicht automatisch akzeptieren müsste?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand das einmal bestätigen könnte, da diese Ausgleichszahlung nicht gerade gering ausfallen würde. Mein Vertrag wurde erst im November 2022 geschlossen und hat noch eine Restlaufzeit bis 17.11.2024.
LG Krischl
am 19.05.2023 13:46
Unser Service hilft Dir gern weiter! Bitte melde Dich über Facebook oder Twitter bei uns oder wende Dich an unseren virtuellen Assistenten: https://vod.af/DeinService