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am 20.09.2025 11:54
Guten Tag,
ich habe meinen Internetvertrag außerordentlich nach § 60 Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgrund meines Umzugs am 11.09 gekündigt.
An meinem neuen Wohnsitz ist ein DSL-Anschluss technisch nicht nutzbar, da in der Wohnung lediglich ein Kabelanschluss vorhanden ist. Ein funktionierender DSL-Anschluss, der für die vertraglich geschuldete Leistung erforderlich wäre, ist nicht vorhanden. Dies kann ich auf Wunsch durch eine schriftliche Bestätigung meiner Vermieterin oder Fotobeweise eindeutig belegen.
Jetzt hat Vodafone zwar eine Kündigung zum 15.10.25 akzeptiert, aber behalten sich eine Ausgleichszahlung vor. Am Telefon heißt es nur, dass in der Straße und Adresse DSL verfügbar wäre und meine neue Vermieterin jetzt die Pflicht hätte einen DSL-Anschluss in der Wohnung einzubauen? Stimmt das? Das kann ich mir kaum vorstellen, da würde mich einmal der § interessieren, welcher das bestätigt. Den Verbraucherschutz habe ich ebenfalls bereits kontaktiert.
Ich widerspreche ausdrücklich dem Vodafone-Schreiben vom 15.09.25, in dem Sie eine Ausgleichszahlung in Aussicht stellen.
Gibt es hier Leute mit ähnlichen Erfahrungen, was kann man da noch machen?
Danke & LG
am 20.09.2025 12:10
warum hast du nicht einfach einen Umzug gemeldet?
dann hätte der Techniker selber feststellen können, dass bei dir kein DSL möglich ist
am 20.09.2025 13:25
am 20.09.2025 19:02
Danke für den Hinweis, aber beim Umzug melden steht was von einer Gebühr und ich dachte, dass es viel umständlicher ist und bis dann mal neues Internet läuft usw. Ich dachte, es wäre einfacher, wenn ich weiß, dass der passende Anschluss nicht vorhanden ist, einfach zu kündigen,
am 21.09.2025 06:35
Nun Vodafone will sich gern selber davon überzeugen.
am 21.09.2025 07:39
Und du musst, ohnehin 3 Monate zusätzlich bezahlen, sofern du in nicht versorgtes Gebiet umziehst.
Teilweise wird beim Wechsel von DSL auf Kabel (sofern beides von VF ist) auf diese 3 Monate verzichtet.