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Arglistige Täuschung bei Umzug und Vertragsabschluss
fsdgwertdfcv
Daten-Fan
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Ich bin seit langer Zeit Kunde von Vodafone, sowohl Mobil, als auch DSL/Kabel. Es gab immer nur Kleinigkeiten, wie bspw. kleine Störungen, allerdings sind diese nicht weiter schlimm. Einige Ausfälle sind tollerierbar.

 

In diesem Falle wurden meine Partnerin und ich schlichtweg arglistig von einem Filialmitarbeiter getäuscht. Der Kundenservice verweist auf eine Rechnungsprüfungspflicht, für Rechnungen, die von vornherein nicht hätten anfallen dürfen. Hier haftet Vodafon klar für das Vergehen Ihrer Mitarbeiter, die offensichtlich nicht rechtskräftige Verträge abschließen.

 

Der Sachverhalt:

In meiner alten Wohnung hatte ich einen DSL Vertrag, welcher gegen einen neuen Vertrag aufgrund eines Umzugs "gewechselt" werden sollte. Dabei sollte der alte Vertrag gekündigt werden und dafür ein Neuer Vertrag aufgesetzt werden. In der Filiale wurde uns folgendes versprochen:

  • Sofortige Kündigung des alten Vertrags. Nur noch der Laufende Monat sollte bezahlt werden.
  • 24 Monate Laufzeit 20 Euro Pro Monat.
  • Eine Fritzbox für ca 5 Euro pro Monat.
  • 6 Monate 1000 MBits Leitung, dann auf 100 MBits runtergestuft.
  • Keine Anschlussgebühr
  • Kein Sicherheitspaket

Dies hat uns der Filialmitarbeiter versprochen und angeblich so aufgesetzt. Wir sind sogar ein weiteres Mal vorbei gegangen um zu sagen an welche Adresse der Router gesendet werden sollte.

 

Nach 10 Monaten fällt mir auf, dass wir eine Rechnung von über 50 Euro im Monat bekommen für den neuen Vertrag. Der Vertrag wurde also nicht durch den Filialmitarbeiter runtergestuft nach 6 Monaten. In diesem Rahmen habe ich mich ausversehen in meinen alten Vodafone-Account eingeloggt und gesehen, dass eine Rechnung von 42,98 Euro vorliegt (und das ganze10 Monate lang). Der alte Vertrag wurde somit auch nicht gekündigt.

 

Abgesehen davon, dass weder meine, noch die Willenserklärung meiner Partnerin, im Rahmen eines Kaufvertrages gar nicht erfüllt sind und somit gar kein Vertrag hätte zustande kommen sollen, liegt geradewegs eine Täuschung vor. Der Mitarbeiter der sagt "er mache den Vertrag im hinteren Zimmer fertig" ohne die Dokumente vorzulegen hat mit klarer Intention die gleiche Täuschung bei uns durchgeführt, wie bei anderen Kunden auch. Auch die Rezensionen von der Filiale zeigen, dass andere Leute dort *** werden (leider habe ich sie mir vorher nicht druchgelesen). 

 

Der Kundenservice war hier leider nicht hilfreich und ich gedenke gerichtlich dagegen vorzugehen und gemeinsam mit anderen Leute, denen das Gleiche passiert ist, eine Sammelklage anzustreben, da Vodafone nicht für Ihre eigenen Filialmitarbeiter haftet und die eigenen Kunden vernachlässigt.

 

13 Antworten 13

@Gelöschter User 

Daher: "...(hier Amts)Gericht..."

Jede/r Richter/in an jedem Gericht entscheidet frei und einzeln; kein Urteil irgendeines AGes, LGes oder OLGes bewirkt ein Präjudiz für dieselben Instanzen - selbst der BGH besitzt Senate mit verschiedenen Rechtsauffassungen und dort entscheidet sogar mitunter derselbe Senat nach 20 Jahren anders als in der Vergangenheit.

Allerdings kann (bzw. muss - das kann man sehen, wie man will) man sich durchaus auf das Urteil eines Amtsgerichtes (im Hinblick auf Verbindlichkeit / Unabänderlichkeit) verlassen - nämlich immer dann, wenn der Wert der Beschwer den nächsten Rechtszug nicht ermöglicht.

@reneromann 

Das sehe ich (aufgrund eigener Tätigkeit) anders:

Zum Einen gibt es keine "Bewertungsrangfolge" einzelner Beweismittel im Sinne von: Vertrag überwiegt Zeugenaussage(n).

Zum Zweiten können Vertragsklauseln ebenso wie individuelle vertragliche Vereinbarungen in sich widersprüchlich sein, so dass einzeln ermittelt werden muss, was denn die jeweilige Absicht der Parteien war.

Zum Dritten können Vertragsbedingungen für den Kunden so überraschend oder / und nachteilig sein, dass sie erst gar keine Wirkung entfalten.

Im konkreten Falle kommt es sicher darauf an, ob und ggf. in welchem Maße sich das erkennende Gericht mit der Angelegenheit befassen will.

Dass der Shop kein direkter Vertreter des Anbieters ist, stellt für den Kunden noch ein eher kleines Problem dar, da ihm diese das Innenverhältnis Provider / Shop betreffende Regelung normalerweise nicht bekannt ist.

Im Ergebnis: der Vertrag allein garantiert kein Obsiegen des Shops vor Gericht (und umgekehrt die Aussage der Partnerin natürlich auch nicht).

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Bullterrier  schrieb:

@Gelöschter User 

Daher: "...(hier Amts)Gericht..."

Jede/r Richter/in an jedem Gericht entscheidet frei und einzeln; kein Urteil irgendeines AGes, LGes oder OLGes bewirkt ein Präjudiz für dieselben Instanzen - selbst der BGH besitzt Senate mit verschiedenen Rechtsauffassungen und dort entscheidet sogar mitunter derselbe Senat nach 20 Jahren anders als in der Vergangenheit.

Allerdings kann (bzw. muss - das kann man sehen, wie man will) man sich durchaus auf das Urteil eines Amtsgerichtes (im Hinblick auf Verbindlichkeit / Unabänderlichkeit) verlassen - nämlich immer dann, wenn der Wert der Beschwer den nächsten Rechtszug nicht ermöglicht.


Falsch. Die Urteile von Landesgerichten aufwärts haben Grundsätzlichkeit


@Bullterrier  schrieb:

@reneromann 

Das sehe ich (aufgrund eigener Tätigkeit) anders:

Zum Einen gibt es keine "Bewertungsrangfolge" einzelner Beweismittel im Sinne von: Vertrag überwiegt Zeugenaussage(n).


Na dann sehe es gerne anders - aber vor Gericht werden schriftliche Beweise zum Sachverhalt nunmal immer als glaubwürdiger angesehen, als (reine) mündliche Aussagen. Wenn es also einen schriftlichen Vertrag mit Unterschrift des Kunden gibt, der besagt, dass A gilt, dann kann man sich Aussagen wie "aber ich wollte doch B" sparen -- denn der Richter wird dann völlig zu Recht fragen, warum man dann seine Unterschrift unter den Vertrag über A gesetzt hat, wenn man doch B wollte...

 


@Bullterrier  schrieb:

Zum Zweiten können Vertragsklauseln ebenso wie individuelle vertragliche Vereinbarungen in sich widersprüchlich sein, so dass einzeln ermittelt werden muss, was denn die jeweilige Absicht der Parteien war.


Bei einem Vertrag, bei dem -wie im TKG nun mittlerweile sogar vorgegeben- sowohl der Inhalt als auch die Preise klar benannt werden, braucht man nichts "einzeln ermitteln". Es gibt genau dafür die Transparenzangaben und diese sind Teil des Auftrags, den der Kunde verbindlich im Shop an Vodafone stellt.

Der Kunde ist lediglich an diesen Auftrag gebunden - wenn VF diesen Auftrag jedoch annimmt, dann hat der Kunde mit seiner Unterschrift ja genau seine Absicht mitgeteilt, so dass da ein Richter nichts mehr ermitteln muss - denn ansonsten wäre die Unterschrift unter dem Papier hinfällig.

 


@Bullterrier  schrieb:

Zum Dritten können Vertragsbedingungen für den Kunden so überraschend oder / und nachteilig sein, dass sie erst gar keine Wirkung entfalten.


Wenn die Vertragsbedingungen vorher klar veröffentlicht sind und der Kunde diese explizit unterschreibt, kann weder von überraschend noch nachteilig eine Rede sein. Insbesondere dann, wenn der Vertrag -wie beauftragt- umgesetzt wird.

 


@Bullterrier  schrieb:

Im konkreten Falle kommt es sicher darauf an, ob und ggf. in welchem Maße sich das erkennende Gericht mit der Angelegenheit befassen will.


Es gibt einen schriftlichen Vertrag mit Unterschrift des Kunden - was soll das Gericht da sich noch großartig mit der Sache beschäftigen? Solange Vodafone genau diesen Vertrag umsetzt, bleibt dem Gericht übrigens nichts anderes ürbig, als Anträge des Kunden abzuweisen - alles andere wäre schlichtweg (strafbare) Rechtsbeugung.

 


@Bullterrier  schrieb:

Dass der Shop kein direkter Vertreter des Anbieters ist, stellt für den Kunden noch ein eher kleines Problem dar, da ihm diese das Innenverhältnis Provider / Shop betreffende Regelung normalerweise nicht bekannt ist.


Das spielt gar keine Rolle, da der Shop lediglich standardmäßige Aufträge des Kunden annehmen und an Vodafone weiterleiten kann. Im Shop kommt kein Vertrag zustande, sondern der Kunde gibt lediglich eine für ihn bindende Erklärung (Auftrag) ab, den Vodafone entweder genau so umsetzen kann -oder- den Vodafone ohne Angabe von Gründen ablehnen kann.

 

Da der Shop aber kein offizielle Anlaufstelle für Kündigungen ist, kann dort halt nicht gekündigt werden - gleiches gilt auch für eine Umzugsmeldung, die zwingend -wie eine Kündigung auch- an die veröffentlichten Stellen gerichtet werden muss.

 


@Bullterrier  schrieb:

Im Ergebnis: der Vertrag allein garantiert kein Obsiegen des Shops vor Gericht (und umgekehrt die Aussage der Partnerin natürlich auch nicht).


Garantien gibt es nirgendwo - aber mit einem schriftlichen Vertrag inklusive Unterschrift steht Vodafone nunmal deutlich besser dar, als wenn man sich lediglich auf mündliche Gedächtnisaussagen der Freundin beruft, die mehrere Monate her sind. Es gibt halt eine VertragsURKUNDE, die wesentlich stärker wiegt, als eine reine mündliche Aussage, noch dazu eines Verwandten/Bekannten.