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Lösung
am 20.08.2021 09:44 - zuletzt bearbeitet am 20.08.2021 11:55 von Torsten
Als Anschlusstermin wurde mir der 20.08.2021 genannt . Der Termin wird immer noch geprüft. Warum? Wann erfolgt der Anschluss, oder ist ein Anschluss nicht möglich?
Edit: Verschoben von Community zu DSL. Bitte beim Posten auf die richtige Boardwahl achten. Danke.
am 20.08.2021 12:21
Das kann Vodafone dir erst nach der Rückmeldung der Telekom verbindlich mitteilen. Es ist bei DSL leider immer noch so, dass die Telekom da das Monopol auf die sog. "letzte Meile", also die TAL, hat und kein anderer Anbieter daran Arbeiten durchführen darf.
Beim Kabelnetz, egal ob VFW/ex-UM oder VFD/ex-KDG, erfolgt der Anschluss gewöhnlich innerhalb weniger Tage. Evtl. wäre das für dich eine Option?
am 20.08.2021 12:37
Ist es nicht so, dass die Telekom den Anschluss solange bereit stellen muss, bis der neue Anschluss steht? Wir haben weder Telefon noch Internet.
am 20.08.2021 12:41
Nur bei einem Anbieterwechsel mit Rufnummernportierung und Kündigung durch den neuen Anbieter muss der alte Anbieter solange weiterversorgen, bis der neue Anbieter liefern kann. Ist das bei dir der Fall oder hast du selbst gekündigt?
am 20.08.2021 12:47
Ja, ich habe selber gekündigt, nachdem nichts funktionierte. Als die Telekom die Leitung ausgebaut hat, haben sie voller Stolz behauptet, dies geschehen diskriminierungsfrei.
am 20.08.2021 12:49
Dann hast du jetzt leider ein Problem. Da kann Vodafone leider auch nichts dran beschleunigen.
am 20.08.2021 12:55
Weiterversorgung nach einem Anbieterwechsel
Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben, darf Ihr bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen – auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss Sie grundsätzlich so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.
Am Tag der Umschaltung Ihres Anschlusses darf Ihre Versorgung unterbrochen sein. Mit Ihrem neuen Anbieter kann auch eine längere Unterbrechung der Versorgung vereinbart sein. Im Fall einer ungewollten Versorgungsunterbrechung von mehr als einem Tag wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren neuen Anbieter. In diesem Fall können Sie eine Weiterversorgung verlangen, die der neue Anbieter mit dem bisherigen Anbieter abstimmt.
Muss Ihr bisheriger Anbieter Sie weiterversorgen, hat er einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Das gilt ab Beendigung des ursprünglichen Vertrags bis zur Umschaltung zum neuen Anbieter. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, allerdings reduziert sich der Preis um die Hälfte. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen nachweist, dass Sie das Scheitern des Anbieterwechsels zu vertreten haben. Die Abrechnung muss taggenau erfolgen. Ihr neuer Anbieter hat erst dann einen Anspruch auf Bezahlung, wenn der Wechsel zu diesem erfolgreich abgeschlossen ist.
am 20.08.2021 12:58
Ja, dafür ist aber das regulierte Prozedere der Bundesnetzagentur für den Anbieterwechsel einzuhalten, nämlich Kündigung und Rufnummernportierung über das Portierungsformular - und das schließt leider eine eigene Kündigung aus. Damit ist die der alte Anbieter von einer Weiterversorgung befreit.
am 20.08.2021 15:16
Wenn Vodafone sich nicht um eine Lösung bemühen kann, besteht wohl auch kein Interesse an Neukunden.
am 20.08.2021 16:11
Hey Kleinirina,
ich bin mir sicher, dass wir hier im Hintergrund bereits an einer Lösung arbeiten.
Stand der 20.08 denn als Termin im Willkommensbrief oder war das nur der "Plantermin".
Wenn ich das richtig lese , konnte Dir die Telekom bereits kein DSL bieten.
Daher hast Du gekündigt und einen Neuvertrag abgeschlossen.
Das ist dann kein Anbieterwechsel. Daher greift da auch keine Weiterversorgung nach TKG.
Das hat Torsten hier bereits super zusammengefasst.
Wenn Du magst , kannst mir gern mal eine PN mit der Kundennummer/Kennwort schicken.
Ggf. seh ich ja mehr Details, oder wir haben eine Alternative.
LG,
Andre