Abgabe an paigo nach Kündigung?
FrankNicole
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo zusammen, 

wir kündigten unseren Festnetz- und DSL-Vertrag Anfang 2021 zum Ende 2021.

 

Über das Kundenportal ist eingestellt, dass wir, wenn neue Rechnungen eingegangen sind, über E-Mail informiert werden. Das war bisher auch immer so. Daher haben wir uns zum Ende des Jahres auch nicht gewundert, dass keine Rechnung kam, da wir ja gekündigt hatten. Nun erhielten wir Ende Januar 2022 plötzlich eine Mail von paigo mit einer Forderungsaufstellung. Wir versuchten das ganze telefonisch zu klären, da auch die Forderungsaufstellung nach Prüfung im Kundenportal nicht korrekt war. Uns wurde mitgeteilt, dass in den AGB unseres Vertrages festgehalten ist, dass nach Kündigung kein Versand der Rechnung / Mahnung erfolgt, sondern lediglich im Portal ersichtlich sei. Dort waren tatsächlich die Rechnungen, aber keine Mahnungen zu sehen.

Wenige Tage später bekamen wir eine Korrekturberechnung, die nun mit den Rechnungen im Portal überein stimmte.

 

Natürlich sind wir bereit, die Hauptforderung zu begleichen, aber für Kosten für das Inkassobüro empfinden wir aus den o. G. Gründen als überhaupt nicht gerechtfertigt.

Leider kommen wir dort nicht weiter. 

3 Antworten 3
reneromann
SuperUser
SuperUser

Da hast du leider schlechte Karten...

 

Bei nach dem Datum geschuldeten Zahlungen, also z.B. den monatlichen Grundgebühren für einen Dienstleistungsvertrag, bedarf es keiner Mahnung, damit du überfällig wirst. Hier reicht bereits der Ablauf des Bezugszeitraums aus, damit du in Zahlungsverzug bist und das Gegenüber sofort entsprechende Inkasso- bis hin zu Mahnverfahren vor Gericht betreiben kann.

 

Insofern werdet ihr die Inkassokosten auch bezahlen müssen...

Dazu müsste ich aber grundsätzlich wissen, dass ich noch etwas zu zahlen habe. Ohne Rechnung kann ich nicht zahlen. 


@FrankNicole  schrieb:

Dazu müsste ich aber grundsätzlich wissen, dass ich noch etwas zu zahlen habe. Ohne Rechnung kann ich nicht zahlen. 


Na für die Zeit, in der der Vertrag "normal" besteht, wohl mindestens mal die monatliche Grundgebühr...

 

Außerdem: Wenn die Rechnungen im Kundenportal hinterlegt sind/waren, dann bist du in der Holschuld - ein "ich hab's ja nicht gewusst" gibt's da nicht. Ähnlich wie ein Nicht-Öffnen des Briefkastens zu Hause auch nicht vor den Rechnungen im Briefkasten schützt.