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am 08.05.2019 20:12
08.05.2019 20:25 - bearbeitet 08.05.2019 20:29
Hi @Resi2,
die Bundesnetzagentur hat klare Vorgaben, was bei einer Portierung erforderlich ist. Die Namen und Geburtsdaten müssen definitiv 1:1 übereinstimmen.
VF kann hier somit gar nichts tun. Die Änderung der Daten hätte deine Frau vorher durchführen müssen. Was ist denn, wenn ihr bei der Portierung den Mädchennamen angibt und bei der Identifikation (z.B. PostIdent) dann alle Unterlagen mitnehmt und vorzeigt? Ich könnte mir vorstellen, dass dies u.U. klappen könnte. Garantieren kann ich aber nichts.
09.05.2019 09:57 - bearbeitet 09.05.2019 10:06
Hallo Resi2,
schick mir gern die betroffene Nummer per PN (links auf meinen Namen klicken und dann rechts auf "Diesem Benutzer eine private Nachricht senden"), dann kann ich Dein Anliegen überprüfen.
Viele Grüße
Doreen-123