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Lösung
am 18.10.2019 14:38
Ich bin neu bei Vodafone, CallYa digital wurde vor ein paar Tagen aktiviert. Heute wurde 20€ abgebucht, was ich nicht verstehe, da ich ein Guthaben von 25€ aus der Rufnummern Mitnahme habe.
Wo gibt es denn einen Beleg aka Rechnung für die Abbuchung?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
18.10.2019 17:31 - bearbeitet 18.10.2019 17:34
Da CallYa ein reiner Privatkundentarif ist und nicht für Geschäftskunden, ist dies irrelevant.
Seit Vermarktung des Konzeptes "CallYa" gibt's keine Rechnungen, da der Kunde lediglich sein eigenes Geld verbraucht. Er verschiebt lediglich Geld von seinem Bankkonto als Guthaben auf die SIM-Karte. Was er mir den Geld macht, ist denn Kunden überlassen.
Und ich gehe nicht davon aus, dass VF hier gegen geltendes Steuerrecht verstößt, ansonsten wäre das schon längst geändert worden.
Letztlich kann dir somit VF eine Aufladebestätigung zusenden, was sie auf Nachfrage auch machen.
Da du den Digital nutzt, musst du dich an den digitalen Support wenden, um das hinterlegen zu lassen. Dann sollte dir monatlich eine Bestätigung deiner Aufladungen via Post zugesandt werden.
Und bitte explizit nach der Aufladebestätigung fragen und um Hinterlegung bitten, da bei Rechnung du ins Leere läufst. 😉
am 18.10.2019 17:12
Hi @nurganzkurzhier,
was es die erste Abbuchung von 20€ gewesen? Wenn ja, dann ist dies korrekt, da somit das SEPA Lastschriftmandat bestätigt und verifiziert wurde.
Über die MeinVodafone App unter dem Punkt Aufladen, nach unten scrollen und du findest den Passus Alle Aufladungen in der Übersicht.
Rechnungen bei CallYa gab es noch nie und wird es auch nicht geben.
Du kannst beim Support (SMS/WhatsApp Chat) höchstens nach einer Aufladebestätigung anfragen, die sie für dein Konto hinterlegen.
am 18.10.2019 17:25
Hallo @Mav1976, danke für die Info.
Was dazu wohl das Finanzamt sagt, dass es keine Rechnungen gibt? Ich bin selbständig und diese Karte ist eine Betriebsausgabe. Meines Wissens ist jeder und damit auch Vodafone GmbH, zur Ausstellungen von Quittungen / Belegen verpflichtet. Jede Dönerbude muss ja mittlerweile elektonisch bonieren. Hmm.. Ohne ausgewiesene Mwst wird das auch gleich 19%. teurer.
Die Laufzeit von 4 Wochen ist sehr geschickt. Man denkt dabei an den üblichen Monat aber genau genommen ist es 10% weniger.
18.10.2019 17:31 - bearbeitet 18.10.2019 17:34
Da CallYa ein reiner Privatkundentarif ist und nicht für Geschäftskunden, ist dies irrelevant.
Seit Vermarktung des Konzeptes "CallYa" gibt's keine Rechnungen, da der Kunde lediglich sein eigenes Geld verbraucht. Er verschiebt lediglich Geld von seinem Bankkonto als Guthaben auf die SIM-Karte. Was er mir den Geld macht, ist denn Kunden überlassen.
Und ich gehe nicht davon aus, dass VF hier gegen geltendes Steuerrecht verstößt, ansonsten wäre das schon längst geändert worden.
Letztlich kann dir somit VF eine Aufladebestätigung zusenden, was sie auf Nachfrage auch machen.
Da du den Digital nutzt, musst du dich an den digitalen Support wenden, um das hinterlegen zu lassen. Dann sollte dir monatlich eine Bestätigung deiner Aufladungen via Post zugesandt werden.
Und bitte explizit nach der Aufladebestätigung fragen und um Hinterlegung bitten, da bei Rechnung du ins Leere läufst. 😉
18.10.2019 18:04 - bearbeitet 18.10.2019 18:07
Nachtrag: Es gibt übrigens ein gerichtliches Urteil, dass aussagt, dass Provider, die Prepaid anbieten nicht verpflichtet werden können, Quittungen auszustellen bzw. dies nur an bestimmten Bedingungen geknüpft ist und nicht uneingeschränkt dem §368 BGB unterliegt.
[...]
am 18.10.2019 18:14
interessant, danke nochmals.
Es stehe Verbrauchern trotz anders lautender AGB jedoch frei, ihren Prepaidvertrag auch beruflich zu nutzen, heißt es. Allerdings führe diese Entscheidung zu keinen “weitergehenden Vertragspflichten, als zu den für dieses Vertragsverhältnis gerade typischen” und lege dem Anbieter keine Quittierungspflicht auf. Im Gegenteil habe es der Kunde vor allem selbst in der Hand, beim Erwerb eines Prepaid-Guthabens im Handel auf einen für seine Zwecke ausreichenden Beleg zu achten, “wenn er neben seinen Kontoauszügen einen schriftlichen Beleg für die Einzahlung eines Prepaidguthabens benötigt”.
am 18.10.2019 18:20
Hi @nurganzkurzhier,
dass du ihn geschäftlich nutzt ist auch völlig okay. Nur viele vergessen, dass dieser Tarif eigentlich ausschließlich für Privatkunden konzipiert wurde. Daher nur der Hinweis.
Viele stoßen auf Unverständnis, wenn ihnen gesagt wird, dass es keine "Rechnungen" gibt.
VF stellt auf Antrag, wie oben geschrieben, den Kunden selbstverständlich eine Aufladebestätigung aus, die übrigens auch die Mehrwertsteuer ausweist. 🙂
Das sollte für deine Buchhaltung dann als Nachweis für deine Betriebsausgaben ausreichen.