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am 17.01.2020 13:21
was wir auch getan haben, aber es funktionierte garnicht. wir haben bei euch MEHRFACH angerufen und unsere proplem mitgeteilt aber ich weis nicht was bei euch nicht richtig ist ihr sag IMMER WIEDER ihr ruft mich zurückt aber hab ihr nie wirklich NIE getan wenn ich nich andauern angerufen habe, wäre Der Techniker bis jetzt währscheinlich immernoch Verschollen geblieben. Desheißt ICH als KUNDE muss euren DRECKS job erledigen weil ihr anscheinent nichts mehr gebacken kriegen.
also nach 5 VOLLER TAGE bzw. ohne INTERNET ( und dass schon seit dem 1.11.19 ) kam endlich der techniker.
messung durchgestartet und meint dass es gar nicht funktionieren könnte, denn es besteht keine verbindung.
Also die 2 Techniker die das ganze angeschlossen hatten waren zu blöd um nachzuschauen ob es überhaupt nach dem instalieren alles funktionierte! hauptsächlich alles schnell schnell machen und ob geht oder nicht ist ja denen ihr proplem.
also Nachdem der techniker das ganze Anscheinend alles behoben hatte , ging das ERSTE MAL das Internet. aber auch nur für EINE BESCHISSENER MINUTE !
da der techniker gerade gehen wollte, bin ich den treppen runter gerannt und teilte ihn mit dass es wieder NICHTS geht. er darauf hin -dass es noch ca. 1 stunde dauert dann sollte es funktionieren.
aber es geht nicht ! nach 4stunde warte rufen wir erneut an. um unsere proplem mitzuteilen das war am 15.01.20 Und Bist HEUTE 17.01.20 sind wir IMMER NOCH NICHT WEITER GEKOMMEN.
man sagt Ihr ruf uns nochmal an, Techniker würden sich nochmal melden , bla bla...
Nichts ist passiert!!!
jetzt ist die frage, was verdammt noch mal sollen wir machen?!! wir wollen und können nicht mehr warten! es sind 3 ich wiederhole "3" scheiß Monate ohne Internet!
Also Unitymedia so macht euren verdammten jobs und HILFT UNS Endlich.
am 17.01.2020 13:30
Wow.
Ich kann dich echt Verstehen, ich glaub ich wäre nach 3 Monaten auch Explodiert.
Ich würde dir Raten, Setze Unitymedia per Einschreiben eine Frist (14) Tage ab erhalt des Schreibens, sollte keine Entstörung erfolgen eine weitere Frist von 7 Tagen.
Laut BZNA hat man dann ein Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht.
Mit freundlichen Gruß
Justin
am 17.01.2020 15:49