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Lösung

Wem gehört die Hausverkabelung in einem Mehrparteienmietshaus?
Anonym86247
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Seit vielen Jahren werden wir, bezahlt über die Mietnebenkosten, von Unitymedia mit TV und Radio über den Kabelanschluss zwangsversorgt. Wir und viele andere Mieter des Hauses haben zudem Verträge über Internet und Telefon mit UM abgeschlossen, da die Kupfertelefonleitungen lächerlich langsam für eine Mittelstadt sind (1-5 MBit/s).

In den vergangenen Wochen wurde von der Telekom eine Glasfaserleitung parallel zum Breitbandkupferkabel bis neben den vorhandenen Kabelanschluss-Verteilerschrank im Keller verlegt.

Heute flatterte ein Brief unseres Vermieters ins Haus, wonach dieser den Versorgungsvertrag mit Unitymedia zum Jahreswechsel gekündigt habe und wir im neuen Jahr von der Telekom über die in den Wohnungen vorhandenen Multimediadosen versorgt werden. Die Umschaltung werde am Stichtag im Januar erfolgen, ohne dass Arbeiten in den Wohnung erfolgen müssten.

In den Informationen der Telekom, die dem Schreiben beiliegen, wird uns mitgeteilt, dass wir Telefon, Internet und Pay-TV auf Wunsch künftig bei der Telekom buchen müssten. Ein Nachbar, der einen Business-Tarif von Unitymedia hat, wurde bereits heute von UM informiert, dass UM ihn ab dem Stichtag nicht mehr versorgen wird, da der Vermieter die Versorgung des Hauses durch UM gekündigt habe. UM löst den Business-Vertrag des Nachbarn über Internet und Telefonie deshalb zum Tag der angekündigten Umschaltung auf.

Alles in Allem klingt es also so, als ob die Telekom die vorhandene Hausverkabelung weiternutzen will. Bei der "Umschaltung" soll wohl das Kupferkabel von Unitymedia von dem Verteilerschrank abgetrennt und stattdessen das neue Glasfaserkabel der Telekom daran angeschlossen werden. Der Unitymedia-Hauptübergabepunkt würde also wohl bestehen bleiben, jedoch wäre keine Wohnung mehr an das UM-Signal angeschlossen, wodurch UM auch den Vertrag über Internet und Telefon mit den Kunden nicht mehr erfüllen könnte.

Meine Frage zielt nun darauf ab, zu erfahren, wem die Hausverkabelung eigentlich gehören könnte bzw. ob UM ein Recht hat, diese weiterzunutzen. Meiner Kenntnis nach hat UM die Verkabelung im Haus in der Vergangenheit stets so verwaltet, als sei es deren Besitz. Vor weniger als fünf Jahren kam ein Trupp Subunternehmer im Auftrag von UM und hat die Verkabelung erneuert.

Im Internet habe ich gelesen, dass sich Hausbesitzer (Vermieter) regelmäßig nicht für die Verkabelung interessieren, sondern im Gegenteil diese per Vertrag in den Besitz von Unitymedia übergehen lassen oder von Anfang an von UM aufbauen und dann verwalten lassen.

Störungen bei uns im Haus wurden in der Vergangenheit stets bis an die Multimediadose in den Wohnungen bearbeitet, der Vermieter nie eingeschaltet (Techniker arbeiteten selbstständig auch an den Verstärker- und passiven Verteilerschränken und definitiv nicht nur am Hauptübergabepunkt).

Viele Nachbarn und auch wir möchten weiterhin von Unitymedia mit Internet und Telefon versorgt werden, daher haben wir ein Interesse, dass die Telekom das vorhandene Breitbandkupferkabel im Haus nicht in die Finger bekommt. Wenn es nach uns geht, dann soll die Telekom eine eigene Verkabelung im Haus aufbauen.

Das hat auch damit zu tun, dass die Multimediadosen in den Wohnungen von den jeweils letzten Verteilerschränken aus mit uralten, ultradünnen Kabelchen angeschlossen sind. Der Subunternehmer war zu faul, damals alle Leitungen zu erneuern. Stattdessen hat er lediglich die Hauptleitungen vom HÜP zum Verstärkerschrank und von diesem zu den einzelnen Verteilerschränken erneuert und die sichtbaren Teile der letzten Meter zu den Wohnungen aus den Plastikrohren herausgenommen, in neue Plastikrohre eingeführt und diese an die Wand aufgehängt.

Das aktuell in den Wohnungen ankommende Signal ist recht stark gestört (Internetkanäle mit vielen Fehlern, Fernsehkanäle mit vielen Fehlern; zu analogen Zeiten war das TV-Bild auf fast allen Kanälen verrauscht). Trotzdem ist Internet und Telefonie meiner Kenntnis nach überall bis 200 MBit/s stabil, nachdem Techniker zig Verbesserungen getätigt haben.

Meiner Meinung nach darf so etwas aber eben nicht ausreichend sein für eine neue Telekomverkabelung, dürfte aber in dieser Situation gerne einen weiteren Betrieb des Unitymedia-Signals über die alte Verkabelung ermöglichen - so meine Argumentation.

Zusammengefasst: Können wir Mieter den Weiterbetrieb der Unitymedia-Versorgung über die alte Hausverkabelung fordern, weil wir ein berechtigtes Interesse (Internet+Telefon von UM und aus unserer Sicht eine zu schlechte Qualität der alten Verkabelung für einen neuen Vertrag) und Unitymedia vielleicht zudem ein Recht auf die alte Verkabelung im Haus hat?

Kann Unitymedia im Zweifelsfall die Demontage "ihrer" alten Verkabelung fordern, weil diese UM gehört, UM aber vom Vermieter das Recht entzogen bekommen hat, die Verkabelung weiter nutzen zu dürfen? Dann bekämen wir Mieter zumindest eine hoffentlich fehlerfreie moderne Hausverkabelung (im Idealfall mit FTTH), mit etwas Glück hätte Unitymedia ein Ass im Ärmel, zu sagen, dass sie ihre Internet- und Telefon-Kunden versorgen möchte und wenn dies vom Vermieter nicht erlaubt wird, eben keiner ihre alten Hausleitungen verwenden darf.
1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Scoopi
Datenguru
Datenguru
Die BK Installation gehört eben nicht Unitymedia. Was Unitymedia gehört ist der vorhandene Übergabepunkt.

Alles was danach kommt ist die Hausinstallation, über welche der Vermieter entscheiden kann.

Der Vermieter hat entschieden, diese Hausinstallation der Telekom zur Verfügung zu stellen.

Ihr könnt aus meiner Sicht nichts daran ändern, wenngleich es ärgerlich ist. Mit unitymedia wird letztendlich ein Wartungsvertrag abgeschlossen. Es ist möglich, das unitymedia damals die Anlage gebaut hat und der Vermieter dann an eine bestimmte Laufzeit gebunden war. Diese ist nun um und daher kann der Vermieter kündigen. Die leidtragenden sind die Mieter.

Ich weiss nicht, ob euer Vermieter eine Verlegung eines neuen koaxial Kabels vom Keller aud erlauben würde. So würden zwei MMD in der Wohnung vorhanden sein, einmal Telekom, einmal Unitymedia.

Ich vermute, dies wird er verweigern, und das darf er auch.

Der Vermieter ist nur verpflichtet, einen Telefon Anschluss in der Wohnung zu gewährleisten.

Ich würde da in erster linie mal mit dem Vermieter sprechen. Aber sicherlich wird er unitymedia auch ein Vermarktungsverbot ausgesprochen haben. Somit darf unitymedia schlicht und ergreifend die Mieter nicht mehr mit ihren Diensten versorgen.

Der Vermieter wird sicherlich ein für ihn günstigeres Angebot von der Telekom bekommen haben und hat daher den Vertrag mit unitymedia gekündigt.

Eventuell meldet hemapri sich hier mal zu Wort und auch andere Guides, die eventuell eine bessere Auskunft als ich geben können.
Facebook: "Ich kenne jeden!"
Wikipedia: "Ich weiß alles!"
Google: "Ich finde alles!"
Internet: "Ohne mich geht gar nichts!"
Strom: "ACH WIRKLICH?"

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

9 Antworten 9
Scoopi
Datenguru
Datenguru
Die BK Installation gehört eben nicht Unitymedia. Was Unitymedia gehört ist der vorhandene Übergabepunkt.

Alles was danach kommt ist die Hausinstallation, über welche der Vermieter entscheiden kann.

Der Vermieter hat entschieden, diese Hausinstallation der Telekom zur Verfügung zu stellen.

Ihr könnt aus meiner Sicht nichts daran ändern, wenngleich es ärgerlich ist. Mit unitymedia wird letztendlich ein Wartungsvertrag abgeschlossen. Es ist möglich, das unitymedia damals die Anlage gebaut hat und der Vermieter dann an eine bestimmte Laufzeit gebunden war. Diese ist nun um und daher kann der Vermieter kündigen. Die leidtragenden sind die Mieter.

Ich weiss nicht, ob euer Vermieter eine Verlegung eines neuen koaxial Kabels vom Keller aud erlauben würde. So würden zwei MMD in der Wohnung vorhanden sein, einmal Telekom, einmal Unitymedia.

Ich vermute, dies wird er verweigern, und das darf er auch.

Der Vermieter ist nur verpflichtet, einen Telefon Anschluss in der Wohnung zu gewährleisten.

Ich würde da in erster linie mal mit dem Vermieter sprechen. Aber sicherlich wird er unitymedia auch ein Vermarktungsverbot ausgesprochen haben. Somit darf unitymedia schlicht und ergreifend die Mieter nicht mehr mit ihren Diensten versorgen.

Der Vermieter wird sicherlich ein für ihn günstigeres Angebot von der Telekom bekommen haben und hat daher den Vertrag mit unitymedia gekündigt.

Eventuell meldet hemapri sich hier mal zu Wort und auch andere Guides, die eventuell eine bessere Auskunft als ich geben können.
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Wikipedia: "Ich weiß alles!"
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Internet: "Ohne mich geht gar nichts!"
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Hemapri
Host-Legende
Host-Legende
Na ja, es gibt noch eine Multimediagestattung, aber die greift nur, wenn schriftlich vereinbart und die Laufzeit noch nicht rum ist. Ansonsten gilt die lediglich als nicht widersprochen und kann jederzeit aufgehoben werden. Darüber hinaus können noch verschiedene Nutzungsverträge bestehen, die Netzebene 4 gehört aber immer hoheitlich dem Hauseigentümer. Selbst, wenn der Netzbetreiber im Zuge eine Multimediainstallation diese neu verlegt hat, geht diese in das Eigentum des Objekteigentümers über und darf nur für die Versorgung des Kunden wärend der Vertragslaufzeit genutzt werden.

MfG
Anonym86247
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Ein Nachbar hat jetzt telefonisch vom Vermieter erfahren, dass dieser die hausinterne Verkabelung als seinen Besitz ansieht. Damit hätte Unitymedia schon mal schlechte Karten, die Verkabelung weiter für eigene Zwecke zu nutzen.


Unitymedia hat auch augenscheinlich kein Interesse bzw. sieht keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen, denn wir wurden heute über die Kündigung unserer Internet- und Telefonversorgung zum bekannten Stichtag informiert, eben weil der Vermieter die hausinterne Versorgung an einen anderen Wettbewerber vergeben hat.


So weit, so gut.


Die Verkabelung im Haus geht ja nicht vollständig sternförmig vom Verstärker aus, sondern es gibt drei getrennte Sternnetze in den drei separaten Hausteilen. Diese "Unternetze" sind jeweils lediglich über eine einzelne Leitung mit dem Verstärker und dem Unitymedia-Hauptübergabepunkt verbunden. Somit gibt es eigentlich auch keine Möglichkeit, zukünftig nur "meine" Leitung (also das Kabel, dass in der Multimediadose in meiner Wohnung endet) an den UM-HÜP anzuschließen. (Das wird wohl bei manchen Hausinstallationen praktiziert, wenn mehrere Hauptübergabepunkte im Haus vorhanden sind und ein Bewohner unbedingt von einem anderen Netzbetreiber versorgt werden möchte, als es die restlichen Wohnungen im Haus werden.)


Eine Möglichkeit wäre vielleicht, dass im Haus eine separate Leitung parallel zu der problematischen Einzelleitung verlegt wird. Unitymedia würde dies wohl selbst nicht tun, da dies für sie zu teuer wäre und der Vermieter es ihnen möglicherweise auch gar nicht gestatten dürfte, sofern er bei der Telekom einen Exklusivitätsvertrag unterschrieben hat.


Aber was wäre, wenn ich das fragliche Kabel selbst verlegen würde? Im Zweifelsfall eine eigene Leitung von meiner Wohnung bis zu dem UM-Hauptübergabepunkt verlegen würde? Wäre Unitymedia in so einem Fall bereit, mich weiter zu versorgen?


Ein entsprechendes hochwertiges Koaxialkabel hätte ich wohl vorrätig. Bei der verpfuschten Modernisierung des Altnetzes habe ich gesehen, dass es Kabelschächte in den Wänden gibt, durch die wohl ein weiteres Kabel passen könnte. Elektrische Bildung liegt vor. Den Vermieter würde ich "auf kurzem Amtsweg" um Erlaubnis fragen.


Somit könnte ich mich vielleicht von dem Kellerraum mit HÜP bis zum Beginn "meines" Sternnetzes oder bis zu meiner Wohnung quasi in Eigenregie selbst versorgen. Macht UM bei sowas mit, gewährt vielleicht einen Rabatt für die Eigenleistung?


Gibt es da Präzedenzfälle oder Erfahrungswerte?

Torsten
SuperUser
SuperUser
Das muss dein Vermieter genehmigen, und ich wette, er hat einen Exklusivvertrag mit der Telekom unterschrieben, wo solche Szenarien ausgeschlossen sind. Darauf deutet auch die Kündigung eurer Verträge durch UM hin.
Anonym86247
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Ich habe den Vermieter heute bezüglich einer Exklusivitätsklausel gefragt und er will die Vertragsunterlagen mit dem neuen Netzbetreiber in den nächsten Tagen überprüfen und mir dann Bescheid geben.

Mittlerweile ist auch das Telekom-Portal für die Zusatzverträge freigeschaltet und ich muss sagen, dass die Telekom sogar günstiger ist und das für die gesamte Mindestlaufzeit des Vertrags. 500 Mbit/s im Download und 40 MBit/s im Upload für 19,95 Euro/Monat über zwei Jahre. Das klingt dann doch attraktiv.

Falls es keine Exklusivität geben sollte, müsste UM mir das schon schmackhaft machen, weiter für sie zu kämpfen. :wink:

Hemapri
Host-Legende
Host-Legende
UM kann nichts machen. Es ist gesetzlicch geregelt, dass die Netzebene 4 immer hoheitlicher Besitz des Objekteigentümers ist.

MfG
Anonym86840
Youngster
Youngster
Hallo zusammen,

anbei die Homepage mit der Technik vom Kabelanbieter Deutsche Telekom.

https://ebs08.telekom.de/wohnungswirtschaft/technik

Mit besten Grüßen

Nicolai
Anonym86247
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Heute habe ich Rückantwort vom Vermieter erhalten: In seinem Vertrag mit der Telekom gibt es keine Exklusivitätsklausel. Unitymedia darf somit einzelne Mieter, die einen Vertrag direkt mit UM abgeschlossen haben, weiterversorgen, sofern der Vermieter zustimmt.


Und ...


Er ist geneigt, die Versorgung durch Unitymedia zu gestatten. Dazu dürfen auch neue Leitungen im Haus verlegt werden.




An wen bei Unitymedia kann ich mich konkret in der Frage "Separater Wohnungsanschluss" wenden? Wie gesagt, der HÜP ist vorhanden. Doch es muss noch geklärt werden, ob er aktiv bleibt oder ob er seitens UM nicht doch dauerhaft abgeschaltet/abgebaut werden wird, weil UM meiner Kenntnis nach formal nicht nur unser Haus, sondern die ganze Gegend an die Telekom verloren hat. Es muss auch geklärt werden, wie die Wohnungen von uns Interessierten tatsächlich angeschlossen werden.



Wer ist da ein kompetenter Ansprechpartner? Bitte nicht das übliche Kundencenter! Mit dem habe ich schlechte Erfahrungen gemacht, wenn es um handfestes geht.

Hemapri
Host-Legende
Host-Legende
Bei Unitymedia wird man da keinen Ansprechpartner finden, es sei denn, es geht um einen Vollausbau. Das dürfte aber in dieser Situation ausfallen. Alle anderen Arbeiten werden von Servicepartnern geplant, erbracht und gewartet. Wie die Leitungen im Bedarfsfall verlegt werden, hängt von der örtlichen Situation ab und entscheidet letztlich der Objekteigentümer. Sollte der Hausübergabepunkt gesperrt werden, kann das auch nur der Objekteigentümer wieder ändern. Es müssen im Vertrag mit der Telekom keine Exklusiverechte erwähnt werden. Wenn der Eigentümer die Rechte über die Netzebene 4 an die Telekom vertraglich abgibt, dann darf dieser einen anderen Netzbetreiber keinen Zugang im Haus mehr gewähren, egal, über welche Leitungen. Dafür reicht eine verbindliche Multmediagestattung.

MfG