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Antwort
Lösung
am 13.11.2019 03:49
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 13.11.2019 06:03
am 13.11.2019 06:03
am 13.11.2019 22:30
am 14.11.2019 22:53
Ein Nachbar hat jetzt telefonisch vom Vermieter erfahren, dass dieser die hausinterne Verkabelung als seinen Besitz ansieht. Damit hätte Unitymedia schon mal schlechte Karten, die Verkabelung weiter für eigene Zwecke zu nutzen.
Unitymedia hat auch augenscheinlich kein Interesse bzw. sieht keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen, denn wir wurden heute über die Kündigung unserer Internet- und Telefonversorgung zum bekannten Stichtag informiert, eben weil der Vermieter die hausinterne Versorgung an einen anderen Wettbewerber vergeben hat.
So weit, so gut.
Die Verkabelung im Haus geht ja nicht vollständig sternförmig vom Verstärker aus, sondern es gibt drei getrennte Sternnetze in den drei separaten Hausteilen. Diese "Unternetze" sind jeweils lediglich über eine einzelne Leitung mit dem Verstärker und dem Unitymedia-Hauptübergabepunkt verbunden. Somit gibt es eigentlich auch keine Möglichkeit, zukünftig nur "meine" Leitung (also das Kabel, dass in der Multimediadose in meiner Wohnung endet) an den UM-HÜP anzuschließen. (Das wird wohl bei manchen Hausinstallationen praktiziert, wenn mehrere Hauptübergabepunkte im Haus vorhanden sind und ein Bewohner unbedingt von einem anderen Netzbetreiber versorgt werden möchte, als es die restlichen Wohnungen im Haus werden.)
Eine Möglichkeit wäre vielleicht, dass im Haus eine separate Leitung parallel zu der problematischen Einzelleitung verlegt wird. Unitymedia würde dies wohl selbst nicht tun, da dies für sie zu teuer wäre und der Vermieter es ihnen möglicherweise auch gar nicht gestatten dürfte, sofern er bei der Telekom einen Exklusivitätsvertrag unterschrieben hat.
Aber was wäre, wenn ich das fragliche Kabel selbst verlegen würde? Im Zweifelsfall eine eigene Leitung von meiner Wohnung bis zu dem UM-Hauptübergabepunkt verlegen würde? Wäre Unitymedia in so einem Fall bereit, mich weiter zu versorgen?
Ein entsprechendes hochwertiges Koaxialkabel hätte ich wohl vorrätig. Bei der verpfuschten Modernisierung des Altnetzes habe ich gesehen, dass es Kabelschächte in den Wänden gibt, durch die wohl ein weiteres Kabel passen könnte. Elektrische Bildung liegt vor. Den Vermieter würde ich "auf kurzem Amtsweg" um Erlaubnis fragen.
Somit könnte ich mich vielleicht von dem Kellerraum mit HÜP bis zum Beginn "meines" Sternnetzes oder bis zu meiner Wohnung quasi in Eigenregie selbst versorgen. Macht UM bei sowas mit, gewährt vielleicht einen Rabatt für die Eigenleistung?
Gibt es da Präzedenzfälle oder Erfahrungswerte?
am 14.11.2019 23:58
am 15.11.2019 21:04
am 15.11.2019 22:38
am 16.11.2019 18:08
am 20.11.2019 22:38
Heute habe ich Rückantwort vom Vermieter erhalten: In seinem Vertrag mit der Telekom gibt es keine Exklusivitätsklausel. Unitymedia darf somit einzelne Mieter, die einen Vertrag direkt mit UM abgeschlossen haben, weiterversorgen, sofern der Vermieter zustimmt.
Und ...
Er ist geneigt, die Versorgung durch Unitymedia zu gestatten. Dazu dürfen auch neue Leitungen im Haus verlegt werden.
An wen bei Unitymedia kann ich mich konkret in der Frage "Separater Wohnungsanschluss" wenden? Wie gesagt, der HÜP ist vorhanden. Doch es muss noch geklärt werden, ob er aktiv bleibt oder ob er seitens UM nicht doch dauerhaft abgeschaltet/abgebaut werden wird, weil UM meiner Kenntnis nach formal nicht nur unser Haus, sondern die ganze Gegend an die Telekom verloren hat. Es muss auch geklärt werden, wie die Wohnungen von uns Interessierten tatsächlich angeschlossen werden.
Wer ist da ein kompetenter Ansprechpartner? Bitte nicht das übliche Kundencenter! Mit dem habe ich schlechte Erfahrungen gemacht, wenn es um handfestes geht.
am 21.11.2019 03:00