Unrechtmäßige Berechnung der Servicepauschale für den Techniker
Kallekoch12
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Leider habe ich zum wiederholten Mal Probleme mit dem Störungsservice von Vodafone bzw.. einer unrechtmäßig erhobenen Servicepauschale für den Techniker.

Ich hatte in der jüngeren Vergangenheit mehrfach und wiederholt Internet- bzw. Telefonsstörungen an meinem Kabel-Anschluss. Zuletzt funktionierte es gar nicht mehr.
Bei meinen mehrfachen Telefonaten mit Ihrer Störungshotline im Vorfeld der Vereinbarung eines Technikertermins habe ich mehrmals eindeutig nachgefragt, ob ich den aufgetretenen Fehler selbst beheben könne.
Ich tat dies ganz bewusst und mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass ich nicht die ggf. anfallende Servicepauschale bezahlen wolle, falls das Verschulden in irgendeiner Form auf meiner Seite läge.
Außer Stromlosschalten /Reboot des Routers und Überprüfung des Antenneneingangs (am Router) erwähnte aber niemand, dass es noch andere Lösungsmöglichkeiten für mich gebe, nämlich dass ich die Stromzufuhr an der Verstärkeranlage des Hauseingangs prüfen solle.
Denn wie sich nach Besuch des Technikers am 16.01.19 herausstellte, lag die Ursache für die Funktionsstörung in der Unterbrechung der Stromzufuhr bei der Verstärkeranlage des Hauseingangs, über deren Strom-Anschlussweg ich bis dato keine genaue Kenntnis hatte.
Ganz im Gegenteil sogar: Als ich am 16.01. (nach Besuch des Technikers) mit Herrn xxxx von der Störungshotline sprach, sagte dieser mir, dass ich als Endkunde von der Verstärkeranlage des Hauseingangs „besser die Finger lassen“ solle und der Techniker dies auch nicht von mir einfordern könne.

Bei mir entsteht somit der Eindruck, dass hier versucht werden soll, die entstandenen Kosten des Technik-Dienstleisters nachträglich auf mich als Kunden abzuwälzen.

Ich betone nochmals: der Einsatz des Technikers wäre u.U. gar nicht vonnöten gewesen, hätte man mich entsprechend sachkundig in der Hotline beraten.
Mein eingereichter Widerspruch wurde (angeblich) geprüft und ohne konkreten Bezug auf den Einzelfall lediglich mit den Worten abgelehnt, dass der Einsatz des Technikers und die Abrechnung des Vorgangs vom 16.01.2019 der vertraglichen Grundlage entspreche.

Ich finde das äußerst unangemessen und erwäge entsprechend meine Kündigung zum nächstmöglichen Termin auszusprechen und zu einem neuen Anbieter zu wechseln.

Es wäre toll, ich würde zumindest hier im Forum noch einmal eine ausführlichere Reaktion seitens Vodafone erfahren.

Lieben Gruß

Edit: Mitarbeitername entfernt. Bitte Forenregeln beachten.

15 Antworten 15
seelo2010
SuperUser
SuperUser
Ändert nichts an der Tatsache, diese Störung hat nicht Vodafone verursacht, sondern liegt im Verantwortungsbereich des Kunden und ist somit mit 99,50€ (wie im Preisverzeichnis festhalten) zu berechnen.

Ansonsten hättest Du dich an den Eigentümer der Hausanlage (Vermieter) wenden müssen.

Ich persönlich sehe da keine Option / Möglichkeit NICHT die Pauschale zu erheben und halte diese für legitim.

Egal welche Beratung wann und wie erfolgte.
seelo2010
SuperUser
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PS: und gerade zum Beispiel bei dem Upload tut sich ja auch etwas, sie die vor kurzem eingefügte 50MBit Upload Option oder der Verdoppelung des Uploads im 50MBit Tarif.
Kallekoch12
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Das ist eine sehr formalistische Antwort, wie ich finde.
Ich selbst bin der Inhaber des Hausanschlusses und entsprechend würde ich von der Hotline erwarten, dass sie mich auf die naheliegende Lösungsmöglichkeit hinweist.
Welchen Sinn hat ansonsten die telefonische Störungshotline? Dass bei Fehlschlagen der Fernmessung die einzige Lösung das Stromlosmachen des Routers sein soll, ignoriert doch vollkommen andere Abhilfemöglichkeiten.

@seelo2010 Ich sehe das anders. Ein Kunde hat bezüglich internet/tv im Normalfal vermutlich mit seinem Vermieter keine vertraglichen Bindungen (Dass hier Kunde/Vermieter eine Person sind ist unerheblich). Nun tritt an seinem internet ein Problem auf. Warum soll er sich da an den Vermieter wenden? Endet bei inetrnetstörungen die Verantwortung von VF nicht an der MMD? Ich denke, das sollte sich ein Moderator nochmal ansehen.

 

P.S. Im Eingangspost sollte man evtl. den Namen des VF-Mitarbeiters entfernen.

seelo2010
SuperUser
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Äh nein, die Verantwortung für das BK Signal endet an der MMD, nicht für die Bereitstellung des Stromes für den Verstärker.
Und bei einem Totalausfall ist wohl der Vermieter durchaus der Ansprechpartner...

Tja, dann sehe ich das möglicherweise falsch. Aber ich käme auch niemals auf die Idee, an der VF-Anlage einen Fehler zu suchen, wenn ich kein internet mehr habe. Und ob der Vermieter tatsächlich Ansprechpartner für einen Ausfall des internet ist, kommt sicherlich auch auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Außer acht lassen darf man auch die Multimediagestattung nicht, was die beinhaltet. Ich hab heir noch eine von Kabel Deutschland wo steht: 

 

Der Vertragspartner gestattet Kabel Deutschland die Installation und den Betrieb eines Übergabepunktes und eines Hausverteilnetzes oder einzelner wohnungsbezogener Verteillinien (im folgenden „Anlage“ genannt) in umseitig aufgeführten Häusern
 
Aber lassen wir mal einen Moderator die Sache in den Kundendaten überprüfen
seelo2010
SuperUser
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Na da sollst du auch keinen Fehler suchen, aber kontrollieren ob der Anschluss mit Strom versorgt wird.

Also ich schaue zu mindestens in den Sicherungskasten wenn im Kühlschrank kein Licht mehr leuchtet, aber das sind vielleicht unterschiedliche Ansätze.

Das sind sicherlich unterschiedliche Ansätze. Wenn in meiner Wohnung irgendetwas nicht mehr funktioniert, überprüfe ich sicher die Sicherungen. Aber wenn mein Licht brennt, und der Kühlschrank arbeitet muss ich doch nicht auf die Idee kommen, dass anderswo der Strom fehlt. Und normalerweise hat der Mieter ja auch keinen Zugang zur VF-Anlage.

seelo2010
SuperUser
SuperUser
Aber zum Allgemeinstrom und man hat ja auch die Möglichkeit sich an seinen Vermieter zu wenden, dass dieser das entsprechend kontrolliert.