abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Umzug/Zusammenziehen - 2 DSL Vodafone Verträge - Sonderkündigung
evasalz
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Mein Freund und ich ziehen demnächst zusammen und haben bisher beide einen DSL-Anschluss über Vodafone. Ich möchte meinen nun kündigen, da wir natürlich keine zwei Anschlüsse in der neuen Wohnung brauchen. Die Mindestlaufzeit meines Vertrages geht aber noch bis zum 11.06.19. Ist eine Sonderkündigung möglich? Was muss ich dafür tun/an wen muss ich mich wenden? Für Hinweise wäre ich sehr dankbar!

4 Antworten 4
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @evasalz guck mal hier https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-Kabel/Au%C3%9Ferordentliche-K%C3%BCndigun... in der Lösung unter szenario 3. Da findest du die Antwort auf deine Frage.

Danke für die Antwort! Das hilft mir sehr weiter. Hatte ein bisschen hier rumgesucht, aber diesen Beitrag nicht gefunden.

 

Nur noch zwei Fragen, vielleicht kannst du mir da auch weiterhelfen:

 

1. In der relevanten Antwort (Szenario 3) steht: "Dann kannst Du Deinen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten ab dem Umzugstag vorzeitig kündigen." Mein Umzugtag ist der 26.01.19. Bedeutet das, dass der Vertrag danach noch drei Monate weiter läuft, also bis Ende April 19? Oder verstehe ich das falsch?

 

2. Stimmt es, dass ich die Kündigung losschicken kann, sobald ich die Ummeldebestätigung habe (der neue Mietvertrag bringt in diesem Fall wohl nichts, da der schon vor meinem Umzug auf mich und meinen Freund läuft und der Vertragsbeginn deutlich vor dem Umzugstag liegt)?

@evasalz

zu 1.) Ja, der Vertrag ist noch noch drei weitere Monate zu bezahlen. Das ist gesetzlich so geregelt, zum Glück, denn sonst würdest du bis Vertragsende bezahlen. "Verträge sind einzuhalten", diesem Rechtsgrundsatz hat der Bundesgerichtshof einen sehr hohen Stellenwert zuerkannt und deshalb dementsprechend geurteilt.

 

zu 2.) Kündigen sollst du vor dem Umzug, damit die Frist mit dem Umzugstag beginnt. Sonst zählt nämlich das Datum des Kündigungseingangs. VF wird die Kündigung zunächst mal als ordentliche Kündigung vormerken, nach dem Umzug reichst du die Meldebescheinigung nach und die Vertragsdaten werden angepasst.

Vielen Dank, jetzt kenne ich mich aus!