TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 10.10.2018 20:49 - zuletzt bearbeitet am 10.10.2018 21:01 von Lars
Hallo,
Ich bin jetzt seit ca. 3 monaten kunde bei Vodafone Kabel(Deutschland)
und seit ein Paar Tagen habe ich meinen Anschluss auf einen Geschäftsanschluss gewechselt da ich Feste IP Benötige für meine Zwecke..
Leider habe ich Trotz dem Geschäftsanschluss nur Sporadisch Internet..
Download liegt bei Tatsächlichen 1,1 Mbit/s
Upload liegt bei Tatsächlichen 27,7 Mbit/s
Mein Anschluss ist ein
Red Internet & Phone Business 500 Cable
Internet Download bis zu 500 MBit/s (wird nicht mal zu 1% Erreicht) Upload bis zu 50 MBit/s (wird nur zu maximal 55% Erreicht)
Jetzt ist meine Frage da bereits mehrere Techniker hier waren und scheinbar ein K(13?) fehler Vorliegt muss angeblich irgendwass vom Verteiler bis zum haus ausgetauscht werden in der Straße (Ist bist heute nicht passiert sollte eig schon letzten monat passieren..)
Kann ich Außerordentlich Kündigen weil dieses Internet ist für mich kein Zustand mehr ...
und von TV Wollen wir garnicht erst reden .. TV ist nur mit Schnee verfügbar und nur 3 Sender funktionieren wirklich ..
Mit Freundlichen Grüßen
Phillip Lurgenstein
PS: Speedcheck Screenshot ist als Anhang dabei..
Edit: @plurgi Beitrag in passendes Board
am 07.11.2018 16:15
Hallo plurgi,
abhängig vom Beitragsaufkommen dauert es zur Zeit länger, bis wir uns wieder melden können. Die Kundennummer hattest Du ja bereits geschickt, unter der Vertragsnummer habe ich nichts gefunden. Dann hat das mit der Bestellung anscheinend nicht geklappt. Wenn unser Leihgerät in einem Karton liegt, nützt es bei der Störungseingrenzung leider wenig. Schließ es bitte an und lass es angeschlossen, bis Du wieder etwas von uns hörst.
Viele Grüße,
Claudia
am 07.11.2018 16:25
am 07.11.2018 16:42
@plurgi Wurde denn die Kündigung mit dem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit am neuen Wohnort begründet? Und Kündigung zu sofort ist auch in diesem Fall nicht möglich. Die Kündigungsfrist, wenn die bisherige Leistung am neuen Wohnort nicht identisch erbracht werden kann, beträgt drei Monate und beginnt (frühestens) mit dem Umzugsdatum. Die gesetzliche Grundlage ist § 46 Abs 8 TKG, und dass die darin genannte Frist von drei Monaten mit dem Umzugsdatum beginnt haben zwei Gerichte bestätigt, z.B. das OLG München
am 07.11.2018 17:25
am 07.11.2018 17:27
Musst du, aber vor dem 11.11., denn sonst beginnt die Dreimonatsfrist erst mit Eingang der Kündigung bei VF.
am 12.11.2018 10:34
Hallo plurgi,
ergänzend zur Antwort von Ramirez findest Du alle Infos zum Thema in unserem Beitrag Außerordentliche Kündigung wegen Umzug.
Viele Grüße,
Claudia