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am 26.09.2018 11:17 - zuletzt bearbeitet am 30.09.2018 09:05 von pRo-Marco
Hallo liebe Community,
so langsam bin ich am Verzweifeln und kurz davor von meiner Rechtsschutzversicherung gebrauch zu machen.
Folgendes:
Ich habe bei Vodafone ein 200er Internet via Kabel bestellt. Es wurde im Bestellprozess auch angegeben, dass Vodafone das liefern kann. Leider ist dem nicht so. Im Durchschnitt kommen 30-40 MBit/s an, also nicht mal ansatzweise 200. Natürlich habe ich eine Störung gemeldet, das erste Mal bereits im Nov 2017. Allerdings habe ich damals keinen großen Aufstand gemacht, weil der Anschluß eh das erste Jahr kostenlos war, weil wir von einem anderem Anbieter zu Vodafone gewechselt hatten. Jetzt zahlen wir aber regulär und bin damit nicht einverstanden, dass so wenig von der versprochenen Leistung ankommt.
Das Drama mit der telefonischen Service-Hotline habe ich schon mehrfach mitgemacht, bis mir letztendlich am Telefon bestätigt wurde, dass bei uns diese "Störung" bereits seit Dezember 2016 existiert. Da eine schnelle Lösung nicht in sicht sei, wurde mir geraten vom Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen.
Meine Kündigung habe ich schriftlich eingereicht, mit der Begründung dass die Leistung nicht ansatzweise dem entspricht, was ich bezahle und ich aber das schnelle Internet benötige. Es kam prompt eine Kündigungsbestätigung, allerdings Vertragsende September 2020, also das normale Vertragsende. Ich möchte aber sofort kündigen. Es folgen Emails und Telefonate. Man wird immer vertröstet mit "das Problem wurde an einen Experten weitergeleitet", "wir kümmern uns um Ihr Anliegen" etc... Der letzte Brief der kam, war wieder folgender Wortlaut: "Wir akzeptieren Ihre Kündigung". Aber das Vertragsende ist weiterhin Sep2020.
Im gleichen Atemzug schickt mir Vodafone SMS-Werbung zum GIGA-Cube. Die Idee ist vielleicht nicht verkehrt, aber ich habe ein Smartphone mit Vodafone-Netz und leider wohnen wir in einer Mulde mit miserablen Handynetz. Mit Müh und Not bekomme ich die SMS-Tan von der Bank rein. Telefonieren geht nur draußen oder auf dem Spitzboden, welcher aber sehr unbequem ist 😉
Was soll ich machen? Ich habe keine Lust rumzustreiten, will aber das haben, was ich bestellt habe und auch zahle. Ich kaufe beim Metzger ja auch nicht 1kg Fleisch und würde mich dann mit 400 Gramm zufrieden geben. Oder?
Habt Ihr einen Tipp für mich?
Vielen Dank und viele Grüße,
Michael
EDIT @Miholzi Board angepasst.
am 26.09.2018 11:21
Hast du schriftlich und nachweisbar eine Frist gesetzt um vertragsgemäße Zustände herzustellen?
Eine außerordentliche Kündigung benötigt keine Zustimmung des Vertragspartners. Diese ist einseitig, bedeutet du spricht diese aus und bezahlst auch ab diesem Zeitpunkt nichts mehr. Im Zweifel wird ein Gericht klären ob ein wichtiger Grund für die Kündigung tatsächlich vorlag. In aller Regel geht so was ohne Konfrontation mit dem Vertragspartner aber nicht. Unter Umständen wäre hier eine Einigung z.B in Form von Gutschriften der einfachere Weg wenn eine behebung des Problems absehbar ist.
am 26.09.2018 11:30
@InterGeek@ schrieb:Hast du schriftlich und nachweisbar eine Frist gesetzt um vertragsgemäße Zustände herzustellen?
Eine Frist vertragsgemäße Zustände herzustellen habe ich nicht gesetzt, da mir am Telefon ja bestätigt wurde, dass das Problem schon länger besteht und ich vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen soll.
Eine Gutschrift wurde mir für - ich glaube - August 2018 versprochen. Aber auf Dauer ist da ja keine Lösung. Da das Problem ja nicht demnächst behoben wird.
Soll ich dann nochmal einen Brief schreiben? Diesmal mit Frist um vertragsgemäßen Zustand herzustellen. Was für eine Frist wäre sinnvoll?
am 26.09.2018 11:48
@Miholzi@ schrieb:
Soll ich dann nochmal einen Brief schreiben? Diesmal mit Frist um vertragsgemäßen Zustand herzustellen. Was für eine Frist wäre sinnvoll?
Da du jetzt hier geschrieben hast würde ich erst einmal warten ob sich ein Mitarbeiter meldet und dir helfen kann. Auf eine Woche kommt es denke ich auch nicht mehr an.
Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber keine festen Fristen vor, außer das diese angemessen sein müssen um einen Mangel beheben zu können. Bedeutet der die Frist muss lange genug sein um einen Mangel beseitigen zu können. In anbetracht dessen das vermutlich umfangreiche Tiefbauarbeiten und ähnliches durchgeführt werden müssen könnte man hier meiner Meinung nach als angemessen 6-12 Monate bezeichnen. In der Praxis haben sich aber 14 Werktage bewährt 😉
am 26.09.2018 11:56
Vielen Dank für deine Nachricht!
An 14 Tage hatte ich auch gedacht, als ich Anfang September die Kündigung geschrieben hatte und den Vertrag zu Ende September beenden wollte. Das ist meines Erachtens ein fairer Zeitraum. Vor allem wenn man bedenkt, dass der Neuanschluß damals nicht mal in einer Woche stand und benutzbar war. Das hatte mich schon beindruckt ;-).
Dann warte ich und hoffe, dass ein Mitarbeiter meine Zeilen liest. Vielen Dank auf jeden Fall für deine Worte!
Viele Grüße,
Michael
am 27.09.2018 00:22
@InterGeek@ schrieb:In anbetracht dessen das vermutlich umfangreiche Tiefbauarbeiten und ähnliches durchgeführt werden müssen könnte man hier meiner Meinung nach als angemessen 6-12 Monate bezeichnen.
Die Aussage ist so falsch. Auch wenn sicherlich für Tiefbau entsprechende Zeiten eingeplant werden müssen, ist die Anbindung der Leitung nach außen (und nichts weiter wäre der Tiefbau) alleine Sache des Anbieters. VF hätte hier -wenn es sich wirklich um eine Segmentüberlastung handelt- einfach nicht so viele Kunden aufnehmen dürfen. Dementsprechend fallen die mehreren Monate für Tiefbauarbeiten zum Segmentausbau auch keinesfalls in den Rahmen, die eine "angemessene Frist" sein würde, weil die vom Gesetzgeber geforderte angemessene Frist die Vertragspartner nur von völlig utopischen Forderungen schützen soll. Wenn hingegen der Vertragspartner den Zustand "sehenden Auges" herbeiführt (und eine Überbuchung ist plan- und vorhersehbar -- man kann mit Vermarktungssperren und rechtzeitigem Ausbau auch vorher entgegenwirken, bevor die Leitung so weit einbricht, dass sie nicht mehr den Mindestanforderungen entspricht), dann muss dies der andere Vertragspartner keinesfalls dulden und mehrere Monate warten.
Zum Thema "angemessene Frist":
Bei abgesoffenem Abzweiger, bei dem Tiefbau notwendig ist und dafür die Straße gesperrt werden muss, muss man schon mit 1..2 Wochen rechnen und diese auch akzeptieren (alleine schon, weil die Errichtung eines Halteverbots mind. 48..72h vorher durch Aufstellen der Schilder erfolgen muss -- und die Aufstellung muss seitens der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden, was nochmal dauern kann). Wenn hingegen ein Gerät ausfällt, darf der Kunde schon erwarten, dass binnen 3..5 Tagen Ersatz da ist ("normale" Paketlaufzeiten, kein Express oder Kurier, wenn man dafür nicht separat per SLA bezahlt).
27.09.2018 00:26 - bearbeitet 27.09.2018 00:26
@Miholzi@ schrieb:An 14 Tage hatte ich auch gedacht, als ich Anfang September die Kündigung geschrieben hatte und den Vertrag zu Ende September beenden wollte. Das ist meines Erachtens ein fairer Zeitraum. Vor allem wenn man bedenkt, dass der Neuanschluß damals nicht mal in einer Woche stand und benutzbar war. Das hatte mich schon beindruckt ;-).
Das reicht aber nicht...
Es muss schon eine Magelmeldung incl. Fristsetzung zur Behebung erfolgen - und erst wenn die Frist fruchtlos verstreicht (oder der Vertragspartner eine fristgemäße Mangelbeseitigung von vornherein ablehnt), kann gekündigt werden. Und das dürfte auch das Problem des ursprünglichen Kündigungsschreibens sein, wenn aus diesem nicht klar hervorgeht, das ein Mangel vorliegt und bis wann dieser zu beheben ist, bevor die Kündigung ausgesprochen wird...
am 28.09.2018 11:27
Ich glaube es nicht!
Ich habe nochmal bei der Hotline angerufen, die hat mich gebeten, über das Kontaktformular an die Beschwerdeabteilung zu schreiben. Das habe ich höflich getan und als Antwort kam nur dies hier:
Lieber Herr ...
am 28.09.2018 12:27
am 28.09.2018 12:37
@Julz2k@ schrieb:
Dann schalte die Bundesnetzagentur ein. Die wird mir einem höher angesehen Team bei Vodafone sprechen. Kann allerdings ein paar Wochen dauern.
Wenn die downloandrate zu niedrig ist, breitbandmessung.de dann eine Frist zur Behebung setzen mit Hinweis auf Sonderkündigung falls das Problem nach Frist Ende noch besteht.
Ich glaube du hast es von Anfang an falsch gemacht, so hätte ich die Kündigung auch nicht akzeptiert.
Reneromann liegt schon völlig richtig.
Danke für Deine Nachricht.
Das mag ja sein, dass ich meine Kündigung nicht exakt so formuliert habe, wie es ein Anwalt machen würde. Dachte es geht auch juristischen Beistand. Vor allem, weil Vodafone ja zugegeben hat, dass das Problem schon seit bald 2 Jahren besteht und nicht in nächster Zeit behoben sein wird. Aus diesem Grund habe ich an eine Fristsetzung nicht gedacht.
Ich werde mir am Wochenende die Daten von der Rechtschutzversicherung raussuchen und mit der Bundesnetzagentur beschäftigen.
Schade, dass es soweit kommen muss. Habe eigentlich auf so ein Theater keinen Bock. Aber wenn Vodafone meint.
Viele Grüße,
Michael