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Lösung
am 19.02.2019 14:08
So sieht die Sache bei uns momentan aus:
Am 04.02.2019 war ein Monteur bei uns um Kabel-Internet zu verkabeln.
Ich hatte schon gesehen das der Herr Schwierigkeiten hatte den Kontakt an der Übergangsdose herzustellen.
Er musste sie mehrmals öffnen um die Leistung messen zu können.
Auch im Erdgeschoß hatte Er Schwierigkeiten bei der Verkabelung von der Dose zum Router.
Letztendlich ging es und er verließ unser Haus.
Am 05.02.2019 ging dann schon nichts mehr.
Am 06.02.2019 hatte ich die Störung gemeldet, und es hieß das ich noch am selben Tag zurück gerufen werde.
Am 17.02.2019 hatte ich dann den ersten Anruf von Kabel, es war Sonntag Nachmittag.
Am 18.02.2019 hatte ich noch einen Anruf erhalten, ich bat den Kollegen auf der Festnetznummer anzurufen um einen Termin auszumachen, was er auch bestätigte.
1 Minute später hatte ich eine SMS wo ich aufgefordert wurde die Kollegen anzurufen, also was denn jetzt?
Am 19.02.2019 rief ich die Nummer aus der SMS an und gab meine Ticket-Nr an.
Dort hieß es das die Nummer am 18.02.2019 abends um 7Uhr zurückgezogenn wurde, also konnte mir hier nicht mehr geholfen werden.
Am 19.02.2019 wurde nun auch noch die Telefonnummer zu dem nicht funktionierenden Anschluss übertragen.
Das bedeutet nun das wir weder Internet noch Telefon haben.
Auf das Telefon sind wir leider sehr angewiesen, da eine Krebsbehandlung bevor steht, und das Krankenhaus uns jetzt nicht mehr erreichen kann.
Ich hoffe nur das hier jemand der etwas bewirken kann mit liest, und die Sache schnell, und ich meine SCHNELL behoben wird.
Leider konnte ich laut Angabe von Vodafone-Kabel nicht mehr von meinem Widerspruchsrecht gebrauch machen, sonst wäre der Vertrag längst gekündigt.
Hoffend auf Hilfe
Servicesuchend
am 19.02.2019 19:30
19.02.2019 19:45 - bearbeitet 19.02.2019 19:48
@Ingo_1982 Widerruf und Kündigung haben absolut nichts miteinander zu tun. Die Frist für den Widerruf kann ja auch schon längst abgelaufen sein, bevor das Kabelmodem überhaupt in Betrieb genommen wurde. Diese Frsit beginnt mit Zugang der Widerrufsbelehrung. Ein verfristeter Widerruf kann niemals rechtens sein.
Was du vielleicht meinst, ist eine fristlose Kündigung. Dazu sollte man aber besser im BGB (§314) nachlesen, als darauf zu vertrauen, es genüge, eine Störung zu melden, die nicht beseitigt wird.
am 19.02.2019 19:50
am 19.02.2019 20:07
@Ingo_1982 Das mag durchaus sein, obwohl das letzten Endes ein Gericht entscheidet und der Anwalt halt eine (begründete) Meinung hat. Nur hat das nichts mit einem Widerruf zu tun.
Und gerade bei einer fristlosen Kündigung ist es nixht ratsam, zu verallgemeinern. Hier kommt es immer auf jeden Einzelfall an, weil die Kriterien eben nicht fest definiert sind. Was bei Partei A ein wichtiger Grund ist, muss es deshalb im Fall B nicht automatisch sein.
Was natürlich überhaupt nicht zu verstehen ist, ist die Vorgangsweise von VF, Da stimmt der threadtitel zu 100%!
am 21.02.2019 20:57
Hey,
das klingt natürlich nicht so gut, tut mir leid 😞 Ich würde mir gern mal den Anschluss anschauen um alles weitere abklären zu können, kannst Du mir dazu bitte mal Deine Kundendaten (Kundennummer, Name, Adresse und Geburtsdatum) via privater Nachricht schicken?
Gib mir danach kurz im Beitrag Bescheid, wenn Du die Daten geschickt hast, Danke! 🙂
LG
Tobias