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Antwort
Lösung
am 18.05.2020 18:34
Ich habe bei der Hotline meiner Wohnungsbaugesellschaft angerufen um erfahren warum aus dieser Kabeldose keine Grundversorgung raus kommt. Nein das müssen sie doch bezahlen. Mache ich schon jeden Monat in der Nebenkostenabrechnung. Meinte ich.
Im Mieterschutzgesetz steht, (der Vermieter muss eine Antennenanlage betriebsfähig halten wenn sie bei Bezug durch den Mieter vorhanden war) und er darf keinen weiteren Unternehmer damit beauftragen, kostenpflicht diese Nutzung durch den Mieter zu beauftragen. Sinngemäß meine ich.
Umstellung von Gemeinschaftsantenne auf „Kabel“:
In dem Mietshaus bestand eine Gemeinschaftsantenne, die Benutzung dieser Antenne war im Mietvertrag vereinbart worden. Der Vermieter wollte „zwangsweise“ auf einen Kabelanschluß umstellen und kappte die Antennenleitungen zur bestehenden Gemeinschaftsantenne. Dazu entschied das LG Berlin:
Ein Vermieter von Mietwohnungen ist nicht berechtigt, die mitvermietete Gemeinschaftsantenne zu kappen und seine Mieter hinsichtlich der Wiederherstellung des Radio- und Fernsehempfangs auf den Abschluß von Verträgen mit einer Kabelservicegesellschaft verweisen. Er darf die von ihm übernommene Hauptleistungspflicht zur Ermöglichung des Radio- und Fernsehempfangs nicht an einen Dritten delegieren mit der Folge, daß seine Mieter mit diesem Dritten gesonderte entgeltliche Verträge schließen müssen. LG Berlin, Entscheidung vom 28. Februar 1997, Az: 64 S 418/96, Quelle: MM 1997, 374.
Die gute Frau am Hotline anderen Ende meinte, ich gebe es weiter, die verwaltung wird sich melden.
Ich möchte ja nur meine Grundversorgung erhalten, ARD und ZDF sowie die 3. 😞 wer hat hier Recht?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 18.05.2020 18:59
es ist schön, dass du nachgeschaut hast, was das Mieterschutzgesetzt und ein Landgericht dazu entschieden haben, aber die Frage ist: Was steht im Mietvertrag (ggf. durch spätere Ergänzungen)?
Wenn es wirklich eine GescheinschaftsANTTENE ist, dann dann da kein Signal rauskommen. Das Fernsehen wird in Deutschland nur noch digital verbreitet.
Kurzer Einschub: Hast du deinen DVB-T2 Receiver/ Tuner an der Antennenleitung angeschlossen?
Mal so ganz allgemein: Wenn der Kabelanschluss in den Mietnebenkosten enthalten ist, dann liegt ein DVB-C Signal an der Dose an. Darüber sind die öffentlich Rechtlichen in HD und SD und die privaten Free-TV Sender in SD zu empfangen. Dafür wird natürlich ein geeigneter Receiver bzw. Fernseher mit Tuner benötigt.
DVB-T2 (Fernsehen über Antenne), DVB-C (Fernsehen über den Kabelanschluss) und DVB-S2 (Fernsehen über Satellit) sind halt drei unterschiedliche Signale.
Es kann sein, dass der Vermieter/ Hauseigentümer eine Kabelanschlussanlage hat einbauen lassen, aber der Mieter für den Kabelanschluss einen Einzelnutzervertrag mit dem Anbieter abschließen muss. Es kann auch sein, dass die Anlage durch einen so genannten NE4-Betreiber eingebaut wurde und gewartet wird. Diese monatlichen Kosten werden entweder direkt an der NE4-Betreiber gezahlt oder mit den Mietnebenkosten des Vermieters.
Beide Varianten sind möglich (nicht zeitgleich) und auch zahlreich vertreten.
Es kann sein, dass die Leitung zu deiner Wohnung/ Dose gesperrt ist, weil du nicht zahlst (aus Sicht des Anbieters bzw. Vermieters).
Es ist halt entscheidend, was eben vorhanden ist und wer dafür zuständig ist.
So das alles ist halt Vertragliche.
Es kann ja auch sein, dass einfach die Dose oder die Leitung zur Dose nicht angeschlossen ist oder ein Defekt/ Störung vorliegt.
Und um das nochmal zu erwähnen: Ein geeigneter Empfänger muss auch vorhanden sein.
Andreas
am 18.05.2020 18:58
am 18.05.2020 18:59
es ist schön, dass du nachgeschaut hast, was das Mieterschutzgesetzt und ein Landgericht dazu entschieden haben, aber die Frage ist: Was steht im Mietvertrag (ggf. durch spätere Ergänzungen)?
Wenn es wirklich eine GescheinschaftsANTTENE ist, dann dann da kein Signal rauskommen. Das Fernsehen wird in Deutschland nur noch digital verbreitet.
Kurzer Einschub: Hast du deinen DVB-T2 Receiver/ Tuner an der Antennenleitung angeschlossen?
Mal so ganz allgemein: Wenn der Kabelanschluss in den Mietnebenkosten enthalten ist, dann liegt ein DVB-C Signal an der Dose an. Darüber sind die öffentlich Rechtlichen in HD und SD und die privaten Free-TV Sender in SD zu empfangen. Dafür wird natürlich ein geeigneter Receiver bzw. Fernseher mit Tuner benötigt.
DVB-T2 (Fernsehen über Antenne), DVB-C (Fernsehen über den Kabelanschluss) und DVB-S2 (Fernsehen über Satellit) sind halt drei unterschiedliche Signale.
Es kann sein, dass der Vermieter/ Hauseigentümer eine Kabelanschlussanlage hat einbauen lassen, aber der Mieter für den Kabelanschluss einen Einzelnutzervertrag mit dem Anbieter abschließen muss. Es kann auch sein, dass die Anlage durch einen so genannten NE4-Betreiber eingebaut wurde und gewartet wird. Diese monatlichen Kosten werden entweder direkt an der NE4-Betreiber gezahlt oder mit den Mietnebenkosten des Vermieters.
Beide Varianten sind möglich (nicht zeitgleich) und auch zahlreich vertreten.
Es kann sein, dass die Leitung zu deiner Wohnung/ Dose gesperrt ist, weil du nicht zahlst (aus Sicht des Anbieters bzw. Vermieters).
Es ist halt entscheidend, was eben vorhanden ist und wer dafür zuständig ist.
So das alles ist halt Vertragliche.
Es kann ja auch sein, dass einfach die Dose oder die Leitung zur Dose nicht angeschlossen ist oder ein Defekt/ Störung vorliegt.
Und um das nochmal zu erwähnen: Ein geeigneter Empfänger muss auch vorhanden sein.
Andreas
am 18.05.2020 23:49
am 20.05.2020 18:25
Grüße aus Berlin