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Antwort
Lösung
am 14.03.2021 04:07
tracert google.de Tracing route to google.de [2a00:1450:4001:801::2003] over a maximum of 30 hops: 1 1 ms 1 ms 1 ms fritz.box [2a02:8108:1500:56d4:3ea6:2fff:fe79:e8d4] 2 13 ms 13 ms 15 ms 2a02:8108:1:2a::1 3 8 ms 6 ms 10 ms 2a02:8100:6:2::100:16b1 4 * * * Request timed out. 5 * * 18 ms 2a00::afff:0:c01:c02:1 6 * 15 ms * 2a00::1a0:0:4f 7 15 ms 17 ms 148 ms 2001:4860:1:1::1d4 8 26 ms * 13 ms 2a00:1450:8160::1 9 18 ms 14 ms 19 ms 2001:4860:0:1::531e 10 21 ms * 21 ms 2001:4860:0:12e3::3 11 15 ms 24 ms 18 ms 2001:4860::c:4001:ebf 12 27 ms 21 ms 24 ms 2001:4860::c:4001:5c4 13 31 ms 85 ms * 2001:4860::c:4000:f874 14 28 ms 27 ms 24 ms 2001:4860::9:4001:31f2 15 27 ms * * 2001:4860:0:11e2::1 16 * * * Request timed out. 17 46 ms 23 ms 20 ms fra07s28-in-x2003.1e100.net [2a00:1450:4001:801::2003] Trace complete.
Speedtest
Ich habe schon alles mögliche bei mir probiert, verschiedene LAN-Kabel, Neustart, etc..
So sieht mein letztes Störungsticket aus, das leider nicht geholfen hat:
13.03.2021 03:13 Uhr Dein Auftrag wurde abgeschlossen. 12.03.2021 03:14 Uhr Wir haben Deinen Anschluss geprüft. Er ist von einer Netzstörung betroffen. Die Entstörung läuft bereits. Einen Techniker-Termin bei Dir brauchen wir dazu nicht. Den haben wir storniert. 11.03.2021 14:15 Uhr Wir haben Deinen Anschluss geprüft. Er ist von einer Netzstörung betroffen. Die Entstörung läuft bereits. Einen Techniker-Termin bei Dir brauchen wir dazu nicht. Den haben wir storniert. 10.03.2021 17:26 Uhr Scheinbar funktioniert noch nicht alles. Wir bearbeiten das Ticket erneut. Wir melden uns bei Dir, wenn wir weitere Rückfragen haben oder das Problem beheben konnten. 09.03.2021 22:03 Uhr Dein Auftrag wurde angenommen. Wir haben Deinen Anschluss geprüft. Er ist von einer Netzstörung betroffen. Die Entstörung läuft bereits.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 26.03.2021 21:48
@EriSimo schrieb:Hey @Kain ,
super, danke für die Info, so werde ich das wohl machen.
LG
Selbst würde ich immer Vodafone entstören lassen. Wenn sie es wie in deinem Fall mehrmals schon probiert haben und es dann auch nach deiner Schmerzgrenze noch nicht vernünftig läuft, dann hast du mithilfe des Messprotokolls und übermittelter Fristsetzung bereits alle Hebel parallel erfüllt um eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einzureichen, insofern Vodafone dann nicht auf deinen Wunsch zur Vertragsauflösung - vor dem regukären Vertragsende nachkommt.
@Kain hat dir ja schon gute Tipps gegeben zum Ablauf. Selbst würde ich es allerdings so einfach für alle Beteiligten halten, wie es nur geht.
Sprich:
Zweitägige messkampagne über breitbandmessung.de starten, bei nicht erfüllen von einem Kampagnenziel ist die Leistung laut Bundesnetzagentur bereits nicht ausreichend.
Das Messprotokoll dann mit kurzem Anschreiben, das alle persönlichen Daten sowie Kundennummer enthält mit Schilderung des Problems sowie Fristsetzung (14-Tage reichen bei Erstmeldung aus) zur Behebung der Störung (zu niedrige Bandbreite) einfach unproblematisch an Vodafone per Mail schicken. Dazu einfach im Impressum von Vodafone schauen, Vodafone hat verschiedene E-Mails für die jeweiligen Produkte (Kabel, DSL, Handy usw.)
Nach ablaufen der Frist hat Vodafone das Problem entweder behoben und wenn nicht, startest du eine zweite, aktuelle Messkamapgne, die aufzeigt, dass die Probleme weiterhin bestehen.
Sobald die neue Kampagne auch durch ist, leitest du anschließend eine Kontaktanfrage zur Beschwerde an die Bundesnetzagentur (Unterpunk: Internetgeschwindigkeit)
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Internet_Telefon/start.ht...
Dort trägst du erneut deine persönlichen Daten ein und schildest kurz das Problem und bittest um weiterleitung an Vodafone.
Wichtig: Die Anhänge, da wir per E-Mail die Messkampagne sowie das Anschreiben geschickt haben, haben wir auch einen Nachweis, den wir einfach als PDF drucken können. Der Nachweis entfällt ggf. wenn man über das Kontaktformular die Messkampagne sowie Anschreiben geschickt hat, deswegen auch übermittlung per E-Mail.
Zusätzlich alte und neue Messkampagne und an die Bundesnetzagentur abschicken.
Du erhälst dann folgende Antwort von der Bundesnetzagentur:
vielen Dank für Ihre E-Mail mit den beigefügten Messprotokollen, in der Sie die Leistung des Internetanschlusses Ihres Telekommunikationsanbieters Vodafone GmbH beanstanden. Dies bezieht sich nach Ihren Angaben insbesondere auf eine vermutete Störung im Netz, sodass nur eine eingeschränkte Nutzung von Internet und Telefonie möglich ist. Des Weiteren fällt die Datenübertragungsrate an Ihrem Anschluss geringer aus als vertraglich vereinbart wurde.
Die Bundesnetzagentur kann unabhängig von dem oft verwendeten Terminus ''Aufsichtsbehörde'' nur in ihrem, von den gesetzgebenden Körperschaften zugewiesener Zuständigkeitsbereich tätig werden. Die gesetzliche Grundlage im Bereich Telekommunikation ist das Telekommunikationsgesetz (TKG) in dem vom Gesetzgeber der Handlungsrahmen festgelegt worden ist. Dabei hat uns der Gesetzgeber eine allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht über Telekommunikationsunternehmen nicht eingeräumt. Insofern steht es uns generell nicht zu, direkten Zugriff auf Ihre Kundenunterlagen bei diesen Unternehmen zu nehmen und wir haben auch gegenüber diesen kein Weisungsrecht hinsichtlich des Vorgehens im kundenbezogenen Einzelfall.
Gemäß § 45b des Telekommunikationsgesetzes (TKG) können Teilnehmer von einem Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telefondienstes verlangen, dass dieser einer Störung unverzüglich, auch nachts und an Sonn- und Feiertagen nachgeht, wenn der Anbieter über beträchtliche Marktmacht verfügt.
Die Entstörung von Internet-Anschlüssen unterliegt nicht den Bestimmungen des § 45b TKG. Eine gesetzlich fixierte Entstörungsfrist für Teilnehmeranschlüsse existiert nicht.
Details zum Anspruch auf Entstörung von Telefonanschlüssen durch die TK-Anbieter, können Sie deren AGB entnehmen und nur auf dieser zivilrechtlichen Grundlage kann eine Forderung gegenüber dem Unternehmen erhoben werden.
In wieweit die konkrete Schaltung sowie der Funktionsumfang der von Ihnen eingesetzten Endgeräte, sowie vorhandene und/oder vorgenommene Konfigurationseinstellungen Einfluss auf Ihren dargestellten Sachverhalt haben, ist nicht bekannt und kommt auf den Einzelfall an.
Bezüglich einer zu beanstandeten Datenübertragungsrate ist festzustellen, dass das Angebot von breitbandigen Internet-Anschlüssen nicht den Bestimmungen der Grundversorgung gemäß §§ 78 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG) unterliegt.
Breitband (DSL oder VDSL) ist eine reine Wettbewerbsleistung der Anbieter, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten angeboten wird. Die Bundesnetzagentur hat daher keine Handhabe, Unternehmen zu zwingen breitbandige Anschlüsse flächendeckend mit der gewünschten Datenrate anzubieten. Alle Anbieter auf dem Breitbandanschlussmarkt sind als privatwirtschaftlich agierende Unternehmen anzusehen und haben im Wettbewerb die Möglichkeit, eine breitbandige Versorgung auf eigenen oder gemieteten Anschlüssen vorzunehmen. Die Entscheidung darüber, in welchen Regionen zu welchem Zeitpunkt Endkunden breitbandige Internetanschlüsse mit welcher Leistungsstufe angeboten werden, obliegt den Unternehmen.
Wie bereits beschrieben ist Ihr Verhältnis zum Anbieter durch einen Vertrag bestimmt. Verträge mit Telekommunikationsunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben zivilrechtlichen Regelungen, wie solche Verträge, die mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen geschlossen werden. Die Leistungsangebote unterliegen dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Der Anbieter veröffentlicht seine Leistungsangebote in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens.
Um Ihnen in Ihrem konkreten Fall zu helfen, habe ich Ihre Beschwerde an die Kundenbetreuung der Vodafone GmbH weitergeleitet und diese gebeten, den beanstandeten Sachverhalt zu prüfen und Ihnen unmittelbar zu antworten. Vom Ergebnis lasse ich mich unterrichten. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld.
Bei Nachfragen oder bei Verständnisproblemen nutzen Sie bitte das Nachtragsformular auf unserer Internetseite: https://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTK
Mit freundlichen Grüßen
Da momentan viele Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eingehen, kann es etwas dauern bis Vodafone die Bundesnetzagentur sowie dich unterrichtet.
Sobald du den Weg über die Bundesnetzagentur gehst, ist der normale Support hier aus dem Forum außen vor und dir steht eigentlich nur noch die Sonderkündigung zur Verfügung, denn nichts anderes sieht die Bundesnetzagentur vor.
am 17.03.2021 14:41
Hallo @EriSimo,
willkommen im Forum, ich kann mir das mal anschauen. Schickst Du mir mal Deine Kundendaten (Kundennummer, Name, Adresse und Geburtsdatum vom Vertragsinhaber) via privater Nachricht?
Sag mir dann bitte im Beitrag Bescheid, wenn Du mir die Daten geschickt hast.
LG
Tobias
am 19.03.2021 21:43
Moin,
PN ist raus. Ich habe aktuell ein neues Störungsticket, jedoch passiert da seit 5 Tagen nichts, weiß nicht ob das normal ist.
am 23.03.2021 20:29
Hallo EriSimo,
der Auftrag vom 14.03.2021, 20:45 Uhr ist noch immer offen und einer Störung im Rückkanal zugeordnet. Eben diese Beeinträchtigung im Upstream verursacht das bei Dir beschriebene Problem. Hier müssen wir wohl warten müssen, bis der Fachbereich das Problem beseitigt hat. Beschleunigen können wir die Bearbeitung von hier aus leider nicht.
Gruß Fred
am 23.03.2021 20:52
Hey,
Weiß man ungefähr wie lange das dauern wird?
LG
am 25.03.2021 13:58
Hallo EriSimo,
ich kann Dir leider auch nur sagen, die Eingrenzung und Entstörung läuft noch. Du bekommst auf jeden Fall Bescheid, wenn sie fertig sind.
Viele Grüße
Jana
am 26.03.2021 00:07
Hey Jana,
da es schon seit über einer Woche Probleme gibt, wann hätte ich ein Sonderkündigungsrecht? Abgesehen von dem Paketverlust, bekomme ich zurzeit auch nicht die vertragliche vereinbarte Leistung. Ich zahle für 1Gbit und es kommen zurzeit nur ungefähr 500 Mbit durch. Wenn es in irgendeiner Weise mit dem Paketverlust hilft, würde ich auch gerne auf 500 Mbit runtergestuft werden.
am 26.03.2021 03:53
Eine runterstufung hilft dir nicht beim Paketverlust.
Ein Sonderkündigungsrecht hast du ggf. wenn vertragliche Leistungen nicht erbracht werden und du eine angemessene Frist zur Behebung gesetzt hast bis zu der du dem Anbieter Zeit zur Behebung gegeben hast. Wenn diese Frist verstreicht und die vertraglichen Leistungen nicht wiedergestellt wurden kannst du deinen Vertrag in der Regel ohne weitere Frist kündigen.
Vodafone vergibt aber auch gerne Gutschriften, vielleicht ist das auch eine Lösung. Ansonsten würde ich auf jeden Fall eine Messkampagne über breitbandmessung.de starten(Desktop application)
am 26.03.2021 10:40
Hey, vielen dank für die schnelle Antwort!
Eine Messkampagne habe ich tatsächlich schon durchgeführt, das Protokoll ist im Anhang, würde mir das weiterhelfen? Wie genau setzte ich die Frist? Reicht eine Mail an den Kundenservice?
Eine Gutschrift hilft mir leider nicht mit meinen Internetproblemen 😄
Zurück zum Theme Störungsticket: Das Ticket wurde wieder geschlossen und es hat sich nichts verbessert. Muss ich wieder die Hotline anrufen oder könnt ihr euch das nochmal anschauen?
am 26.03.2021 10:45
Hallo Simon,
Dein Auftrag wurde abgeschlossen, hast Du denn nach wie vor die gleichen Probleme? Kannst Du bitte mal testen?
Gerne können wir Dir für den Zeitraum der Störung eine anteilige Gutschrift einstellen, das würden wir aber erst dann machen, wenn wir von Dir die Rückmeldung haben, dass alles wieder geht.
Kündigen kannst Du in diesem Fall nur regulär zum Vertragsende.
Viele Grüße
Jana