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Antwort
Lösung
am 07.09.2019 00:03
am 07.09.2019 08:11
am 07.09.2019 14:19
am 14.09.2019 16:01
am 14.09.2019 16:30
Wenn die NE 3 von PYUR ist und UM lediglich das Produkt liefert, ist UM hier nicht in der Verantwortung. Einstrahlung hin oder her, PYUR hat dann dafür zu sorgen, dass die Störung verschwindet und UM muss so lange geduldig warten, bis die Kunden wieder versorgt werden können und kann wirklich nichts tun.MfG
konntest du in Erfahrung bringen, wer nun zuständig ist, Pyur oder UM? Denn wie Hempari geschrieben hat, wäre bei NE3(vom Verteilerkasten ins Haus) Pyur und nicht UM zuständig. Wenn du den zuständigen Anbieter rausgefunden hast, musst du dem die Störung melden. UM stellt in dem Fall nur die Leitung zur Verfügung, wie das die Telekom bei anderen DSL-Anbietern macht.
am 14.09.2019 16:37
am 14.09.2019 16:44
am 14.09.2019 19:39
Und Pyur wird auch gegenüber dem Kunden nichts tun, da es da kein Vertragshältnis gibt.Gegenüber uns Kunden ist nur UM in der Pflicht. Wie UM das intern organisiert ist Sache von UM.Viel mehr als eine außerordentliche Kündigung wird wohl nicht rausspringen.Vielleicht geht über die Bundesnetzagentur o.A. mehr.
am 15.09.2019 15:17
UM stellt in dem Fall nur die Leitung zur Verfügung, wie das die Telekom bei anderen DSL-Anbietern macht.
am 15.09.2019 17:17