Außerordentliche Kündigung : Kein Internet seit dem 27.09.2019 - Technikertermine ohne Ergebnis
fzk
Smart-Analyzer
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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 01.10.2019 erging schriftlich die außerordentliche Kündigung mit Fristsetzung zur Problemlösung bis zwei Wochen nach Erhalt (15.10.2019 nach Abgleich des Poststempels) an Sie.

 

Der Grund/ Das Problem:

Seit dem 27.09.2019 funktioniert mein Internetanschluss nicht mehr, der Router blinkt lediglich. Weder ein Neustart des Routers, noch eine Stromtrennung führten zur Behebung des Problems.

 

1. Technikertermin:

Nach Rücksprache mit dem Kundenservice wurde sogleich ein Technikertermin vereinbart.

Am 28.09.2019 waren zum ersten Mal Techniker vor Ort, um den Anschluss im Keller zu überprüfen.

Hierbei wurde festgestellt, dass im Keller des Hauses (Haus A), in welchem sich meine Wohnung befindet, lediglich eine Verteilerbox installiert ist. Diese gibt kein Signal aus. Die Techniker konnten den Ursprung des Kabels, welches zur Verteilerbox führt, nicht finden, gingen allerdings davon aus, dass sich dieses im Nachbargebäude unter gleicher Adresse befindet. Dieses Nachbargebäude (Haus B) gehört einem anderen Eigentümer als Haus A. Der Zugang zum Keller von Haus B wurde den Technikern verweigert.

Weder ich als Mieter einer Wohnung in Haus A, noch mein Vermieter haben die Möglichkeit, einen Zugang zum Keller von Haus B zu gewähren.

 

2. Technikertermin:

Am 01.10.2019 war ein weiterer Techniker vor Ort. Dieser stellte mit Sicherheit fest, dass das Kabel zu Haus B führt. In diesem befände sich dann der Hauptanschluss. Der Techniker wurde auch in Haus B eingelassen und konnte sich den Anschluss im Keller anschauen. Laut Aussage des zweiten Technikers müsse nochmals ein anderer Techniker kommen, um das Signal zum Zugangspunkt von außen zu messen. Auch der zweite Techniker bestätigte, dass von der Verteilerbox im Keller des Hauses in dem sich meine Wohnung befindet (Haus A) kein Signal ausgegeben wird.

Des Weiteren mutmaßte der Techniker, dass der Kabelanschluss auch im Zuge von Bauarbeiten und dem Ausheben einer Baugrube auf dem Grundstück des Vermieters von Haus B beschädigt worden sein könnte, da der Zugangspunkt sich unmittelbar unter / neben dem Baugrund befinde.

 

3. Technikertermin:

Am 04.10.2019 war zum dritten Mal ein Techniker vor Ort. Dieser überprüfte, wie die Vorgänger, die Verteilerbox im Keller und stellte ebenso fest, dass diese "tot" sei, ergo kein Signal ausgebe. Daraufhin wollte der Techniker ebenso in den Keller von Haus B, um sich den Hauptschalter anzuschauen, da er von seinem Vorgänger nach eigener Aussage keinerlei Daten über den Zustand desselben zur Verfügung habe.

Der Zugang zum Keller in Haus B wurde ihm verweigert. Auch der Versuch der Gesprächsaufnahme mit dem Vermieter des Gebäudes in dem sich der Hauptschalter befindet, führte nicht zum Erfolg. Ebenso konnte unser Vermieter keine Übereinkunft erwirken. Der Vermieter von Haus B, in dem sich der Hauptanschluss befindet, verweigert weiterhin den Zugang.

Auch dieser Techniker mutmaßte eine Beschädigung des Kabels, bzw. des Kabelanschlusses durch die Bauarbeiten des Eigentümers von Haus B. Er führte allerdings keine Außenmessungen durch, da solche laut seiner Aussage nicht sinnvoll seien.

 

Am 06.10.2019 wurden die Störungstickets, das Problem betreffend, dann von Seiten Vodafones geschlossen. Auf Nachfrage bei der Hotline hieß es, dass kein Zugang zum Gebäude gewährt worden sei. Diesen müsste ich bereitstellen, hieß es unfreundlich am Telefon. Auf den Hinweis, dass ich keinerlei Handhabe habe, da es sich um das Nebengebäude und einen anderen Vermieter als den für meine Wohnung handelt, wurde lediglich b**piep** erwidert, dass hier nichts zu machen sei.  Es könne lediglich ein neuer Technikertermin vereinbart werden. In jedem Fall muss allerdings ein Zugang zum Gebäude bereitgestellt werden. Ich hatte den Eindruck, dass sich im Serviceportal keinerlei Mühe gegeben wird, meine Problemlage zu erfassen, geschweige denn eine Lösung zu finden. Dies ist absolut inakzeptabel.

 

4. Technikertermin:

Für den 09.10.2019 ist nun ein weiterer Technikertermin festgelegt. Die Sinnhaftigkeit erschließt sich mir nicht. Nochmals sei darauf hingewiesen, dass ich als Mieter von Haus A, in dessen Keller sich die Verteilerbox für den Kabelanschluss befindet, keine Möglichkeit habe, den Zutritt zu Haus B, in welchem sich der Hauptanschluss befindet und welches einem anderen Eigentümer gehört, zu gewähren.

 

Aufgrund der oben geschilderten Situation bitte ich um Kenntnisnahme, dass von meiner Seite kein Zugang zu Haus B zu ermöglichen ist, da sich dessen Vermieter weiterhin weigert. Die Verantwortlichkeit für den Zugang zum Keller von Haus B liegt nicht bei mir als Mieter einer Wohnung in Haus A. Auch mein Vermieter konnte keine Übereinkunft mit dem Vermieter von Haus B hinsichtlich des Kellerzutritts für die Techniker erwirken. Die Gründe hierfür erschließen sich mir zwar nicht, entziehen sich aber auch meiner Wirkmächtigkeit und liegen daher nicht in meiner Zuständigkeit.

Das Problem des fehlenden Internetanschlusses besteht weiterhin und von Seiten des Vodafone-Services am Telefon gibt es keinerlei Versuche, das oben geschilderte Problem zu erfassen, geschweige denn hier eine Lösung zu finden. Dies kann nicht im Sinne des Dienstleisters sein, da für den Internetzugang weiterhin gezahlt wird. Sollte demnach das Problem nicht bis zum Ablauf der, im an Sie ergangenen Sonderkündigungsschreiben genannten Frist (15.10.2019) gelöst sein, ist der Vertrag aufzukündigen.

 

Ich bitte um schnelle Bearbeitung und um eine konstruktive Stellungnahme von Seiten Vodafones, wie weiter zu verfahren ist, da eine solche im Serviceportal nicht gegeben werden konnte. Der momentane status quo vor dem Hintergrund der Nichterbringung von Leistungen, welche monatlich gezahlt werden, ist in jedem Fall nicht hinnehmbar.



Mit freundlichen Grüßen

 

13 Antworten 13
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @fzk,

ob hier ein "wichtiger Grund" im Sinn von § 314 BGB vorliegt, kann und soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden.

Auch was die Verhältnisse vor Ort angeht, und warum überhaupt die Installation über Haus B erfolgte, ist ohne Kenntnis der Aktenlage nicht zu erörtern.

Deshalb nur der Hinweis, dass diese community in allererster Linie eine Plattform ist, auf der sich Kunden untereinander austauschen. Auf keinen Fall können hier rechtlich verbindliche Erklärungen erfolgen. Aber vielleicht kann ein Moderator etwas Licht ins Dunkel bringen und aufklären, wer verpflichtet ist, einen Zutritt zu ermöglichen.

Zu bedenken ist auch , dass möglicherweise VF nicht der richtige Ansprechpartner für die Schadensbehebung ist, falls die Störung tatsächlich durch Bauarbeiten auf dem Grundstück B verursacht wurden.

Momentan ist die außerordentliche kündigung auch noch nicht angemessen. 

 

Vodafone gibt nur eine Verfügbarkeit von 98.5%an,

 

Zur entstorung wird auch kein Zeitangabe gesetzt.

 

Sprich man kann die Frist eh erst nach Ablauf der 8 Tage diesen schrieb aufsetzen. Und nach 3 Tagen schon kündigen wollen ist wie gesagt unverhältnismäßig. 

 

Dein vermieter muss da tätig werden, du hast ja ein Anrecht auf Kabel Internet. Da kann man auch zu not die Miete mindern. 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

danke für die Antworten. Über eine Reaktion von Seiten der Moderation wäre ich dankbar.

 

Besagtes Sonderkündigungsschreiben wurde vorsorglich für den Fall dass das Problem nicht behoben wird und unter Einbezug einer Fristsetzung verfasst. Wird die Zeit miteinbezogen welche zwischen meiner Meldung der Dauerstörung, und dem Eingang des Briefes liegt, beläuft sich jene Frist sogar auf zweieinhalb Wochen.

Diese Spanne erscheint in der heutigen Zeit angesichts der dringlichen Notwendigkeit eines funktionierenden Internetanschlusses durchaus angemessen um das Problem von Seiten Vodafones zu lösen oder aber, im Fall weiterer Nichtverfügbarkeit der vertraglich zugesicherten Leistung, in der Aufhebung des Vertrags mit mir übereinzukommen.

 

Der Kontakt mit meinem Vermieter ist vorhanden, da der Eigentümer von Haus B allerdings weiterhin konsequent den Zutritt verweigert, erscheint dies wenig aussichtsreich.

 

Die Schilderung des Problems in diesem Forum erscheint mir als letzte Möglichkeit der Kontaktierung, da von Seiten der Service-Hotline keine Hilfestellung zu erwarten ist. Hier werden die genauen Umstände des Problems nicht erfragt, der Kunde wird bisweilen rüde mit Floskeln abgespeist und es wird lieber zum vierten Mal ein Technikertermin vereinbart anstatt, dass ein gewisses Maß an Kompetenz oder gar lösungsorientierte und konstruktive Hilfe ersichtlich wäre. Dies ist nicht hinnehmbar, im Besonderen dann nicht, wenn dennoch weiterhin der monatliche Kostenbetrag vom Konto abgebucht wird.

 

Sollte dieses Forum die falsche Adresse für mein Anliegen sein, so wäre ich für jegliche, aussichtsreichere Kontaktalternative dankbar.

 

Als Endkunde habe ich leider zunehmend den Eindruck mit diesem zugegebenermaßen spezifischen Problem allein gelassen zu werden.

Demgemäß hoffe ich sehr auf eine kundenorienterte Hilfestellung seitens Vodafone.

 

Besten Dank

Mit freundlichen Grüßen

Ich frag mich was der Vermieter vom anderen Haus damit bezwecken will das die Techniker da nicht rein dürfen. Scheint ja als wenn er weiss das er dem anderen haus das internet gekappt hat. 

 

Ich würde da schreiben aufsetzen mit fristen auf Einlass, mieterschutzbund Anfragen, oder die Hausverwaltung lange lange nerven. 

Guten Abend Vanguard,

 

was der Vermieter von Haus B mit der Zutrittsverweigerung erreichen möchte, entzieht sich auch meiner Kenntnis.

Letztlich ist die Frage der Zuständigkeit zu klären. Ist es an Vodafone,  eine sonderrechtliche Kündigung als gegeben zu erachten, wenn kein Internetzugang möglich ist, oder liegt die Zuständigkeit hier bei meinem Vermieter?

 

Zu beachten ist allerdings dass, wie ich im Originalpost schrieb, der zweite Techniker Zugang zum Keller in Haus B hatte und hier aber keine weitere Handlung zur Behebung des Problems vorgenommen wurde, sondern von Seiten dieses Technikers lediglich auf den dritten Techniker der zur Außenmessung herangezogen werden sollte, verwiesen wurde.

Das bedeutet, es müssten Vodafone ja bereits Ergebnisse dieses zweiten Technikers vorgelegen haben, welche eine Außenmessung notwendig werden ließen. Techniker drei wiederum gab aber bei seinem Termin an, nichts über die Ergebnisse des zweiten Technikers zu wissen, weshalb er nochmal in den Keller von Haus 2 müsse, was dann aber eben verwehrt wurde.

Dies lässt auf mangelnde Absprache zwischen den Technikern schließen, für deren Arbeit allerdings Vodafone zuständig ist.

 

Danke für Ihre Antwort und beste Grüße.

Hallo @fzk 


Letztlich ist die Frage der Zuständigkeit zu klären. Ist es an Vodafone,  eine sonderrechtliche Kündigung als gegeben zu erachten, wenn kein Internetzugang möglich ist, oder liegt die Zuständigkeit hier bei meinem Vermieter?


Genau das ist der springende Punkt. Wie schon geschrieben, durchaus denkbar, dass auch Nachbar B verantwortlich ist, wenn der Schaden bei Bauarbeiten entstand. Zudem muss VF ja auch die Möglichkeit eingeräumt werden, den Schaden überhaupt zu beheben. Und für den Zugang muss nicht VF sorgen.

LG

Das der Eigentümer von Haus B Techniker eins und drei nicht eingelassen hat ist die eine Sache und nach wie vor unerklärlich. Wie bereits beschrieben wurde der zweite Techniker davor allerdings eingelassen und hat sich den Anschluss im Keller von Haus B angesehen. Mit den Ergebnissen muss Vodafone dann auch arbeiten und nicht nochmal Techniker drei schicken, der da warum auch immer nochmal in diesen Keller muss. Diese mangelhafte Absprache unter den Technikern ist unprofessionell. Es kann dann auch nicht sein, dass Vodafone die Tickets nach dem Besuch von Techniker drei schließt und argumentiert, dass kein Zugang gewährt wurde. Dies stimmt eben im Fall von Techniker zwei nicht.

Hier sehe ich ein eindeutiges Versäumnis von Vodafone und bitte um eine Erklärung.

 

Moni_GK
Moderator:in
Moderator:in

Hallo fzk,

 

klingt alles sehr verwirrend. Ich möchte mal in den Fall schauen. Schick mir bitte mal eine PN mit Deinen Kundendaten (Name, Adresse, Kundennummer und Geburtsdatum).

Melde Dich im Anschluss nochmal hier, wenn Du mir die Daten geschickt hast.

 

Liebe Grüße

Moni

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fzk
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo Moni,

 

danke für die Rückmeldung. PN wurde soeben versandt.

 

Beste Grüße