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Antwort
Lösung
am 03.07.2018 16:14
am 03.07.2018 16:50
am 03.07.2018 17:31
Hallo @listiger,
also, wenn du die Kundenbetreuung anrufst und stimmst der Aufzeichnung zu, dann stimmst du der Aufzeichnung des Gesprächs zu Schulungszwecken zu. Auf die Aufnahmen kann man nicht zugreifen, sie dienen auch nicht dem Nachweis irgendwelcher Sachverhalte, sondern werden manchmal verwendet um die Gesprächsführung und Qualtität der Gespräche beim jeweiligen Agent zu verbessern.
Wenn du ein Angebot annimmst und dein Gegenüber kündigt die Aufnahme an und wiederholt daraufhin alle Konditionen, dann wird das Angebot umgesetzt. Diese Aufnahmen anzuhören ist auch nur in Ausnahmefällen möglich (Keine Ahnung wie die Ausnahme definiert ist).
Wenn du im Laufe der Aufnahme das Angebot nicht annimmst, wird die Aufnahme, zumindest habe ich das hier mal irgendwo gelesen, wieder gelöscht.
Das mit der Bedenkzeit geht in 99 von 100 Fällen schief, auch so ein Erfahrungswert hier aus dem Forum. ![]()
am 03.07.2018 17:44
am 04.07.2018 06:52
Hi listiger,
unterschiedliche Mitarbeiter denken sich unterschiedliche Kombinationen von aktuellen Kampagnen aus.
Das ist individuell.
Daher ist es mit der Bedenkzeit nach meiner Erfahrung schwierig, da stimme ich Helferlein zu.
Du kannst nun erneut anrufen und Dir einen neuen Strauß Aktionen binden lassen.
Gruß
Su