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Lösung

Wieder einmal *piep*ischen Benutzung der Vodafone-Nr. 22223 mit Konto-Belastung.
merigarto
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Durch offensichtlich *piep*ischen Missbrauch meiner Vodafone-Mobilfunk-Telefonnummer (trotz Drittanbietersperre), ist mir unberechtigt ein Betrag von € 41,8075 in Rechnung gestellt worden, obwohl ich diese Telefonnummer nicht angerufen habe und auch keine andere Person Zugriff auf mein Mobiltelefon hatte.

 

Im Internet sind bereits mehrere solcher *piep*ischen Missbrauchsfälle bekanntgemacht worden:

- https://forum.vodafone.de/t5/Mobilfunk/Angeblich-017222223-angerufen/td-p/1543769;

- https://www.wemgehoert.de/nummer/4917222223;

http://www.anruf-info.de/017222223.

 

Die Vodafone-Mobilfunktelefonnummer 2 22 23 ist eine Vodafone-Servicenummer (A-Z Services). Falls beim Wählen dieser Nummer von Vodafone 0172 davorgestellt und mitgewählt wird, trifft Vodafone eine Mitschuld an diesen Missbrauchsfällen.

 

Ich erwarte von Vodafone die Erstattung meiner mir entstandenen Kosten und ein erhebliches Bemühen, diese Missbrauchsfälle unverzüglich zu verhindern.

 

Falls keine Kostenerstattung erfolgt, werde ich notfalls durch alle Instanzen gegen Vodafone klagen.

 

Bei der Fülle der Missbrauchsfälle und der für Vodafone-Kunden undurchsichtigen Vodafone-Technik, kann für die Gerichtsverfahren sogar eine Beweislastumkehr infrage kommen. 

14 Antworten 14
dasdensch
SuperUser
SuperUser

@merigarto@  schrieb:

 

Falls keine Kostenerstattung erfolgt, werde ich notfalls durch alle Instanzen gegen Vodafone klagen.

 


Bitte Aktenzeichen und Co mitteilen, danke.

(Prolog: Du wärst der Erste hier, der das macht, nach diesem rumgepoltere...)

 


@merigarto@  schrieb:

 

Bei der Fülle der Missbrauchsfälle und der für Vodafone-Kunden undurchsichtigen Vodafone-Technik, kann für die Gerichtsverfahren sogar eine Beweislastumkehr infrage kommen. 


Warum jetzt genau? Mit welcher Begründung? "undurchsichtige Technik" ist für mich ein anderes Wort für "Nicht in der Lage zu bedienen". Was nichht heißt das es auf dich zutreffen muss.

 

 


@merigarto@  schrieb:

 

Die Vodafone-Mobilfunktelefonnummer 2 22 23 ist eine Vodafone-Servicenummer (A-Z Services). Falls beim Wählen dieser Nummer von Vodafone 0172 davorgestellt und mitgewählt wird, trifft Vodafone eine Mitschuld an diesen Missbrauchsfällen.

 


Warum genau? Wie und warum dein Handy das wählt, liegt einzig in DEINER Verantwortung und in Sonst keiner. Was die Bimmel eingenständig in deiner Hose macht oder wo auch immer, Deine Sache.

Aber genau das ist wieder einmal das perfekte Beispiel, waurm auf dem Kaffeebecher "heiß, auf dem Messer "scharf" und auf dem schnitzen "Vor Verezehr aus der Verpackung entnehmen" steht und warum es Schuhe mit Klettverschluss in 43 gibt.

Hauptsache Verantwortung auf Andere schieben.

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
-------------------

Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet. 



"Ich erwarte von Vodafone die Erstattung meiner mir entstandenen Kosten und..."

Rechnungsreklamation bereits an VF geschickt ? 

 

" ein erhebliches Bemühen, diese Missbrauchsfälle unverzüglich zu verhindern."

hihi - liest sich wie - den Kunden daran hindern zu telefonieren ^^

Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie

@merigarto@  schrieb:

Bei der Fülle der Missbrauchsfälle und der für Vodafone-Kunden undurchsichtigen Vodafone-Technik, kann für die Gerichtsverfahren sogar eine Beweislastumkehr infrage kommen. 


Können Sie als offensichtlicher Fachmann für Vertrags- und Strafrecht das bitte mal etwas konkreter ausführen, @merigarto

 

Für mich als interessierten Laien liest sich das aktuell so, als ob Sie mitteilen wollen, daß auf Grundlage der wahren Unmengen an Beweisen, die (Ihnen) vorzuliegen scheinen, hier nicht mehr der reguläre Grundsatz "In dubio pro reo." gelten und die im Grundgesetz verankerte Unschuldsvermutung greifen soll, sondern die beklagte Partei (i.e. in diesem Fall Vodafone) bereits zu Prozessbeginn und durch alle Instanzen als schuldig angesehen werden soll, bis die beklagte Partei ihre Unschuld beweisen kann.

 

Wo genau ist die Zulässigkeit dieser juristischen Vorgehensweise denn in der StPO nachzulesen bzw. welche gesetzliche Grundlage rechtfertigt Ihrem sicher sehr umfangreichen Kenntnisstand nach diese Vorgehensweise?

 

Vielen Dank.

 

 


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" ... als offensichtlicher Fachmann für Vertrags- und Strafrecht ..."

 

Ja, diese Kenntnisse habe ich!

Im Gegensatz zu Leuten, die von "StPO" schreiben und nicht wissen, dass es sich hier um Vertragsrecht handelt, das nach BGB zu beurteilen ist.

Außerdem hätte man beim GOOGELN mit dem Suchwort "Beweislastumkehr" sich informieren können.

Außerdem ist die Unschuldsvermutung NICHT im Grundgesetz geregelt, sondern im StGB.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@merigarto@  schrieb:

, sondern im StGB.


Und wo genau bitte?

 

Außerdem frage ich mich, was die Beweislastumkehr hier soll? VF bzw. ein Dritter will Geld - ergo obliegt es diesen, die Rechtmäßigkeit der Forderung darzulegen.

Die Frage ist ja nur, wie bei einer möglichen Verhandlung auf die Materie eingegangen wird. Genügen dem Gericht die Verbindungsdaten etc. oder werden weitere Nachweise gefordert. Technische Gutachten z.B. die ausschließen, dass die Nummer mißbräuchlich verwendet wurde?

Ich freue mich, daß wir mit Ihnen einen Fachmann zu dem Thema Yura hier haben, @merigarto.  Da ich im Gegensatz zu Ihnen in dieser Hinsicht ein bekennender Laie bin und mich damit nicht auskenne (und mir auch Google nicht weiterhelfen konnte), freue ich mich jetzt auf konkrete Informationen zu folgenden Punkten, die Sie sicher locker nachreichen können:

 


@merigarto@  schrieb:

Im Gegensatz zu Leuten, die von "StPO" schreiben und nicht wissen, dass es sich hier um Vertragsrecht handelt, das nach BGB zu beurteilen ist.


Im Betreff unterstellen Sie eine (wenn auch von der Forensoftware abgefangene) Straftat.  Warum greift hier dann trotzdem Zivil- und nicht Strafrecht und warum ausgerechnet Vertragsrecht?  Müßte diese Straftat nicht nach StGB (in dem Fall, gerade ergoogled, §263 StGB) verhandelt und ggf. geahndet werden?

 

 


@merigarto@  schrieb:

Außerdem hätte man beim GOOGELN mit dem Suchwort "Beweislastumkehr" sich informieren können.


Das habe ich getan.  Allerdings finde ich dazu nur den §477 BGB, der aber hier aus meiner Laiensicht nicht einschlägig ist/sein kann, da es dort um Sachmangel und die Fristen für die Verantwortung für diesen geht.  Wo genau liegt hier ein Sachmangel vor und wie kann dieser § in dem von Ihnen nötigenfalls angestrebten Vorgehen,


@merigarto@  schrieb:

(...) notfalls durch alle Instanzen gegen Vodafone klagen


zu wollen, Anwendung finden?

 

 


@merigarto@  schrieb:

Außerdem ist die Unschuldsvermutung NICHT im Grundgesetz geregelt, sondern im StGB.


Hier tue ich mir (genau wie @Gelöschter User) schwer, den entsprechenden § im StGB zu finden.  Können Sie diesen bitte entsprechend verlinken?  Vielen Dank.

 

 

An dieser Stelle noch einmal vielen Dank für die zu erwartenden hilfreichen und ausführlich-konkreten Informationen, @merigarto.  Ich weiß das (genau wie viele andere Interessierte sicher auch) wirklich zu schätzen.

 

Bitte nicht wieder auf "das kann man selbst ergooglen" verweisen, das hat leider nicht geklappt.  Ich zähle auf Sie und Ihre Wissen/Können.

 

 


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Gelöschter User
Nicht anwendbar

@merigarto,

 

manchmal hat das Problem das Smartphone im wahrsten Sinne des Wortes in der Hand, oder?

 

Was sagt der Generalbundesanwalt denn jetzt so? Muss Vodafone schon bangen?

 

Mit nachdenklichen Grüßen,

Frank


@Gelöschter User@  schrieb:
Was sagt der Generalbundesanwalt denn jetzt so? Muss Vodafone schon bangen?

Das (genau wie die Antworten auf alle anderen offenen Fragen) wird uns @merigarto trotz der immensen Kenntnisse im Bereich Yura nicht mehr mitteilen, befürchte ich. 

 

Er/sie/es war nach allen weiteren Beiträgen im Thread immer wieder online und hat bedauerlicherweise nicht geantwortet.  Ich kann mir wirklich nicht erklären, woran das liegt.

 

 


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